1276/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1339/J betreffend Disziplinarverfahren gegen Beamte, welche die

Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 3.10.1996 an

mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in

Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Im Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegen-

heiten wurden in den Jahren 1990 bis 1995 41 Disziplinarverfahren

eingeleitet

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

In diesem Zeitraum wurde in drei Fällen Einspruch (Berufungen)

erhoben. In zwei Fällen wurde den Einsprüchen stattgegeben. Ein

Verfahren ist noch anhängig.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

In 27 Fällen kam es zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

In vier Fällen wurden vorübergehende Suspendierungen ausge-

sprochen.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

In einem Fall wurde die Disziplinarstrafe der Entlassung ausge-

sprochen

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

An sonstigen Disziplinarmaßnahmen wurden vier Ermahnungen ausge-

sprochen.

Antwort zu den Punkten 8 bis 10 der Anfrage:

wegen des Vorwurfs rechtsradikaler Betätigung einerseits sowie

wegen Vorwürfen im Bereich von polizeiübergriffen wurden keine

Disziplinarverfahren eingeleitet.

Antwort zu den Punkten 11 bis 14 der Anfrage:

Zu- diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung der gleich-

lautenden Anfrage Nr. 847/J durch den Herrn Bundeskanzler und

insbesondere darauf, daß im BKA vom Herrn Bundeskanzler eine

Arbeitsgruppe zur Reform des Disziplinarrechts eingesetzt wurde.