1276/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1339/J betreffend Disziplinarverfahren gegen Beamte, welche die
Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 3.10.1996 an
mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in
Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Im Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegen-
heiten wurden in den Jahren 1990 bis 1995 41 Disziplinarverfahren
eingeleitet
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
In diesem Zeitraum wurde in drei Fällen Einspruch (Berufungen)
erhoben. In zwei Fällen wurde den Einsprüchen stattgegeben. Ein
Verfahren ist noch anhängig.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
In 27 Fällen kam es zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
In vier Fällen wurden vorübergehende Suspendierungen ausge-
sprochen.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
In einem Fall wurde die Disziplinarstrafe der Entlassung ausge-
sprochen
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
An sonstigen Disziplinarmaßnahmen wurden vier Ermahnungen ausge-
sprochen.
Antwort zu den Punkten 8 bis 10 der Anfrage:
wegen des Vorwurfs rechtsradikaler Betätigung einerseits sowie
wegen Vorwürfen im Bereich von polizeiübergriffen wurden keine
Disziplinarverfahren eingeleitet.
Antwort zu den Punkten 11 bis 14 der Anfrage:
Zu- diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung der gleich-
lautenden Anfrage Nr. 847/J durch den Herrn Bundeskanzler und
insbesondere darauf, daß im BKA vom Herrn Bundeskanzler eine
Arbeitsgruppe zur Reform des Disziplinarrechts eingesetzt wurde.