1278/AB

 

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1358/J betreffend der Liberalisierung des Strommarktes, welche

die Abgeordneten Rossmann, Ing. Meischberger, Mag. Trattner und

Kollegen am 3.10. 1996 an mich richteten und aus Gründen der

besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich

fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Primäres Ziel der Binnenmarktrichtlinie Elektrizität ist es, der

im internationalen Wettbewerb stehenden Industrie den Zugang zur

Versorgung mit elektrischer Energie zu Marktpreisen zu eröffnen.

Ein europäischer Markt für elektrische Energie bietet für die

Marktteilnehmer - Elektrizitätsunternehmen, unabhängige Erzeuger,

Eigenerzeuger und Abnehmer - Chancen und Risken. Sowohl öster-

reichische als auch Unternehmen in den anderen EU-Mitglied-

staaten, denen das Wahlrecht ihres Elektrizitätsversorgers einge-

räumt wird, haben in Zukunft Zugang zum europäischen Elektrizi-

 

tätsmarkt . Prognosen darüber, wie sich der Elektrizitätsmarkt ,

der bisher zwar zumeist Monopolcharakter aufweist , in dem aber

Großkunden bereits jetzt eine nicht unbeträchtliche Marktmacht

besitzen, zukünftig entwickeln wird und welche Marktpreise sowie

Versorgungsbedingungen sich nach Marktöffnung einstellen werden,

hängen entscheidend von den Marktteilnehmern selbst ab und können

daher nicht gegeben werden. Auch bleibt die Entscheidung hin-

sichtlich einer allfälligen Abwanderung von Großkunden ins Aus-

land den Marktteilnehmern im Rahmen der auszuverhandelnden

Rahmenbedingungen vorbehalten.

 

Zur Frage nach einer Strompreiserhöhung ist grundsätzlich festzu-

halten, daß das sowohl mit der Elektrizitätswirtschaft als auch

den Wirtschafts- und Sozialpartnern vereinbarte neue `' Strompreis-

Aufsichtssystem'' unter bestimmten Voraussetzungen die frühere

Strompreisfestsetzung mittels Bescheid durch ein flexibles "Auf-

sichts- und Monitoringsystem'' ersetzt . Dieses Aufsichtssystem

hält mittels einer straffen Deckelung einer maximal zulässigen

Strompreisanpassung den Rationalisierungsdruck auf die Elektrizi-

tätsversorgungsunternehmen aufrecht . So enthält das Aufsichts-

system nicht nur eine stringente Deckelung ( '' Price Cap'' in der

Höhe der Hälfte der Inflationsrate ) nach anglo-amerikanischem

Modell , sondern zusätzlich einen '' Produktivitätsabschlag '' . Dieses

neue ''Aufsichtssystem'' wird flankierend zu der mit der Binnen-

marktrichtlinie für Elektrizität angestrebten Verstärkung der

Wettbewerbselemente umgesetzt werden.

 

Ausdrücklich betonen möchte ich in diesem Zusammenhang , daß durch

den EU-Beitritt Österreichs der Preisauftrieb gedämpft wurde und

wird .

 

Die aus der Verstärkung des Wettbewerbs resultierenden Kosten-

reduktionen werden gemäß den marktwirtschaftlichen Prinzipien

durch Ausschöpfung von Rationalisierungs- und Synergiepotentialen

realisiert werden müssen. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen

 

sind daher zu noch verstärkten Synergie- und Rationalisierungs-

maßnahmen gezwungen, die den Stromkonsumenten zugute kommen wer-

den.

 

Sollte jedoch mit dem neuen Strompreis-Aufsichtssystem nicht das

Auslangen gefunden werden, kann ich mir durchaus vorstellen,

gegebenenfalls ein amtswegiges Strompreisverfahren laut Preisge-

setz einzuleiten und erforderlichenfalls mit Bescheid abzu-

schließen, um ungerechtfertigte Belastungen für Kleinabnehmer

hintanzuhalten.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage :

 

Auswahl und Umsetzung von Strategien der in der überwiegenden

Mehrzahl nach Formen des Privatrechts organisierten Unternehmen

zur Bewältigung der aus der Liberalisierung resultierenden An-

forderungen obliegt gemäß ihrer aktienrechtlicher Verantwortung

den Vorständen dieser Unternehmen. Über die bereits in der

Elektrizitätsversorgung vorhandenen Marktelemente sowie die von

den Elektrizitätsversorgungsunternehmen autonom erzielten

Rationalisierungsergebnisse hinaus werden somit die bereits in

der Vergangenheit - nicht zuletzt aufgrund im Zuge von Strom-

preisverfahren erteilter Vorgaben - gesetzten Maßnahmen fort-

zuführen und zu verstärken sein, um den Anforderungen des EU-

Elektrizitätsmarktes gerecht zu werden.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage :

 

Touristische Betriebe - eine Abgrenzung dieses Bereiches fehlt -

sind in die Gesamtwirtschaft integriert , sodaß prinzipiell die

Antworten zu den Punkten 1 und insbesondere 5 auch hier zu-

treffen.

 

Es wird vor allem im Einvernehmen mit der Wirtschaftskammer

Österreich bei allfälligem Vorliegen erheblicher Mehrbelastungen

 

zu prüfen sein, ob und in welcher Form gewisse Entlastungen in

anderen Bereichen möglich sind .

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage :

 

Auf die besonderen Erfordernisse energieintensiver Industriebe-

triebe wurde und wird seitens des Bundesministeriums für wirt-

schaftliche Angelegenheiten im Interesse der Standortsicherung

sowohl im Zuge von Strompreisanpassungen als auch bei der Ein-

führung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe im Zuge des Struktur-

anpassungsgesetzes ( Energieabgabenrückvergütungsgesetz ) ent-

sprechend Bedacht genommen.

 

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Aktivitäten meines Hauses

gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich im Bereich Indu-

strie und Gewerbe mit dem Ziel , die betrieblichen Energieflüsse

zu optimieren und allfällige Problemfelder zu identifizieren . Ab-

schließend halte ich fest , daß gerade der angestrebte Elektrizi-

tätsbinnenmarkt für energieintensive Betriebe durch den Netzzu-

gang neue Optionen bei der Elektrizitätsversorgung eröffnen wird.