1283/AB

 

 

 

An den

Herrn Präsidenten des Nationalrates

W i e n

 

zur Zahl 1299/J-NR/1996

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haigermoser, Dr. Ofner haben an mich eine

 

schriftIiche Anfrage, betreffend anonyme Sparbücher des ÖGB, gerichtet und fol-

 

gende Fragen gestellt:

 

 

''1 . Zu welchen Ergebnissen haben die ErmittIungen im Zusammenhang mit einem

angeblich im Rahmen der sozialistischen Fraktion der Gewerkschaft der Che-

miearbeiter verwalteten Sparbuch bisher geführt?

lm Detail:

a) Handelt es sich bei der Selbstanzeige des Herrn Holzerbauer nach derzeiti-

gem Stand der ErmittIungen um eine Fälschung und ist der tatsächliche Autor

bekannt?

b) Von wem wurde dieses Sparbuch eingerichtet und aus welcher QuelIe ge-

speist?

c) Existieren unerklärliche oder nicht nachvoIlziehbare Abgänge?

d) Wer wird der Untreue verdächtigt?

 

2. Werden seitens der Staatsanwaltschaft auch Ermittlungen betreffend ähnlich

dubiose Sparbücher bei anderen Fachgewerkschaften angestellt?

 

3. Wenn ja, mit welchem bisherigen Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?''

 

 

lch beantworte diese Fragen wie folgt:

 

 

 

Zu 1 :

 

Die Staatsanwaltschaft Wien hat im März 1996 veröffentIichte Berichte in den Medi-

 

en zu dem in der Anfrage angesprochenen Sachverhalt sowie ein bei der Staatsan-

 

waltschaft Wien am 25. März 1996 eingelangtes, anscheinend mit der Unterschrift

 

des ehemaligen Vorsitzenden der Chemiearbeitergewerkschaft Erwin Holzerbauer

versehenes Schreiben zum Anlaß genommen, die Wirtschaftspolizei bei der Bun-

despolizeidirektion Wien mit Sachverhaltserhebungen zu betrauen. Da weder die

Vernehmung des Genannten noch die zeugenschaftliche Einvernahme weiterer Per-

sonen Anhaltspunkte für die Existenz eines solchen Sparbuchs und somit für einen

ausreichenden Tatverdacht in Richtung des Verbrechens der Veruntreuung nach

§ 1 33 StGB bzw. des Verbrechens der Untreue nach § 153 StGB ergaben, wurde

die Anzeige schIießIich gemäß § 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.

 

ln der Zwischenzeit, nämlich am 3. April 1 996, war bei der Staatsanwaltschaft Wien

eine Anzeige des Österreichischen Gewerkschaftsbundes gegen unbekannte Täter

wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung nach § 223 StGB eingelangt. ln die-

ser Eingabe hatte der ÖGB das angeblich von Erwin Holzerbauer stammende

Schreiben an die Staatsanwaltschaft Wien und ein weiteres unter seinem Namen an

eine Zeitschriftenredaktion versendetes Schreiben als Falsifikate dargestellt, bei de-

nen jeweils die Unterschrift des Erwin Holzerbauer aufkopiert worden sei. Nach den

Erhebungsergebnissen ist davon auszugehen, daß es sich bei diesen Schreiben tat-

sächlich um Fälschungen handelt. Allerdings brachte weder die Vernehmung des

Erwin Holzerbauer noch die kriminaltechnische Untersuchung der Schreiben einen

konkreten Tatverdacht gegen eine bestimmte Person. Zufolge der Vielzahl der vor-

handenen (echten) Unterschriften des Erwin HoIzerbauer, der in seiner langjährigen

Tätigkeit an eine große Personenzahl eigenhändig unterschriebene Schriftstücke

versendet hat, ist die Ausforschung des Urhebers der Montage, also des FäIschers

der gegenständlichen ''Selbstanzeige'', nicht möglich.

 

Zu 2 und 3:

Da sich bereits für das zu 1 angeführte Sparbuch keine hinreichenden Beweise er-

geben haben, hat die Staatsanwaltschaft Wien mangels konkreter Anhaltspunkte

auch keine weiteren Erhebungen im Sinn der Frage 2 durchgeführt.