1285/AB
zur Zahl 1296/J-NR/1996
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Anschober, Freundinnen und Freunde
haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend unbefriedigende Anfragebeant-
wortung durch den Justizminister Nr. 7032/1-Pr 1/1996 zur Zahl 503/J-NR/1996, ge-
richtet und folgende Fragen gestelIt:
''1. Sind lhnen diese Belege inzwischen bekannt?
2. Werden Sie die Staatsanwaltschaft anweisen, jetzt die Ermittlungen in dieser
Causa aufzunehmen?
3. Sind bei anderen Verfahren in den vergangenen Jahren konkrete Hinweise auf
Parteienfinanzierung aufgetaucht?''
lch beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1 :
Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Salzburg erliegen die in der Anfrage erwähn-
ten Belege nicht im Strafakt.
Zu 2:
Wie ich bereits in der Anfragebeantwortung zur Zahl 503/J-NR/1996 festgehalten
habe, fehlen Anhaltspunkte dafür, daß die erwähnten Parteienspenden mit unrecht-
mäßig erworbenen Geldern von Anlegern finanziert wurden. Die Firma lMMO Bau-
treuhand GesmbH. war eine Vertriebsfirma im Rahmen des WEB-Konzerns und
stand im Eigentum der Konzerneigner; mit deren Willen und Wissen aus dem Ver-
mögen des Konzerns getätigte Parteienspenden wären nicht strafbar.
Auch angesichts der strafrechtlichen Verjährungsbestimmungen - im gegenständli-
chen Fall wäre die Verjährungsfrist fünf Jahre - lassen Erhebungen wegen dieses
Vorfalles aus dem Jahr 1984 von vornherein kein für eine strafrechtliche Verfolgung
ausreichendes Ergebnis erwarten.
Die Staatsanwaltschaft Salzburg sieht somit keine Veranlassung für weitere Ermitt-
lungen; das Bundesministerium für Justiz teilt diesen Standpunkt.
Zu 3:
Strafverfahren, in denen sich der Verdacht unerlaubter Parteienfinanzierung konkre-
tisieren ließ, sind dem Bundesministerium für Justiz in den letzten Jahren nicht be-
kannt geworden.