1288/AB

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1329/J betreffend Neuorganisation des Bundesamtes für Eich- und

Vermessungswesen, welche die Abgeordneten DIng. Schöggl , Koller

und Kollegen am 3.10.1996 an mich richteten und aus Gründen der

besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist , stelle ich

fest :

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage :

 

Bereits seit einiger Zeit werden im Bundesamt für Eich- und Ver-

messungswesen ( BEV ) Reformüberlegungen angestellt, welchen Auf-

gaben das BEV mittelfristig nachzukommen hat und welche Organisa-

tionsstruktur es aufweisen soll . Mit geringeren finanziellen

Mitteln und deutlich reduziertem Personalstand sollen die dem BEV

übertragenen Aufgaben weiterhin in möglichst effizienter Weise

erfüllt werden. Die knappen finanziellen und personellen Ressour-

cen müssen somit bestmöglich eingesetzt werden.

 

Im Zug einer sehr intensiven Reformdiskussion, bei der die Mit-

arbeiter eingebunden waren, wurde ein Reformpapier erarbeitet und

mir am 15.9.1996 vorgelegt . Das Reformkonzept habe ich am

31.10.1996 im Rahmen eines Pressegespräches in seinen Grundzügen

der Öffentlichkeit vorgestellt .

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage :

 

Das Reformkonzept beinhaltet im wesentlichen folgende Grundsätze :

 

- Die Reduktion von reinen Verwaltungstätigkeiten

- die Verflachung und Effizienzsteigerung der Entscheidungshier-

archie

- die funktions- und aufgabenorientierte Zusammenführung von

bestehenden Organisationseinheiten

- die Stärkung der dezentralen Dienststellen

- die bestmögliche Erfüllung der Hoheitsaufgaben des BEV unter

Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte

- die Bewahrung des Dienstleistungscharakters des gesamten BEV

- eine mittel- bis langfristige Personalreduktion durch die

natürlichen Abgänge der Mitarbeiter

 

Durch Bereitstellung von Datengrundlagen und Know-how soll einer-

seits dem volkswirtschaftlichen Interesse der Stärkung der heimi-

schen Wirtschaft Rechnung getragen und andererseits die Versor-

gung der Staatsbürger mit Dienstleistungen und rechtsverbind-

lichen Amtshandlungen sichergestellt werden.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage :

 

Folgende Organisationsänderungen sind auf Grund des Reformpa-

pieres geplant :

 

- Die Gruppen Landesaufnahme und Kataster des BEV werden zu einer

Gruppe Vermessung zusammengeführt .

- Die Anzahl der technischen Fachabteilungen wird von derzeit 16

auf 8 reduziert .

- Die Eich- und Vermessungsinspektoren und die Katasterdienst-

stellen werden aufgelassen.

- Die Eich- und Vermessungsämter werden von einer eigenen Gruppe

innerhalb des BEV koordiniert und vertreten.

- Ein eigenes Wirtschafts- und Finanzmanagement für das BEV wird

eingerichtet .

- Eine Teilrechtsfähigkeit für den Bereich des Vermessungswesen

soll in Analogie zur Teilrechtsfähigkeit des physikalisch-tech-

nischen Prüfdienstes des Eichwesens eingeführt werden.

- Die Zahl der Eich- und Vermessungsämter wird reduziert . Es

erfolgt eine Konzentration der dezentralen Standorte durch

Zusammenlegung .

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage :

 

Im Zuge einer Zusammenlegung von Vermessungsämtern sollen größere

dezentrale Einheiten geschaffen werden. Diesen Einheiten sollen

auch zusätzliche Kompetenzen, die bisher zentral vom BEV wahrge-

nommen wurden, übertragen werden.

 

Die Zusammenlegung von Vermessungsämtern soll nach dem Gesichts-

punkt einer gleichmäßigen Verteilung des Arbeitsanfalles , topo-

graphischer Gegebenheiten und der Erreichbarkeit des Amtes für

die Bevölkerung erfolgen. Die Raumsituation und der bauliche

Zustand der einzelnen Vermessungsämter wird bei der Standortfrage

natürlich mitberücksichtigt .

 

Die definitive Festlegung der zukünftigen Standorte der Vermes-

sungsämter im Sinne von regionalen Zusammenschlüssen wird derzeit

noch diskutiert und soll bis Ende 1997 erfolgen. Dabei ist das

BEV bemüht , die Standortfrage im Einvernehmen mit den betroffenen

Gemeinden zu lösen und durch die vorübergehende Einrichtung von

Außenstellen eventuell auftretende Probleme zu minimieren. Die

 

Möglichkeit der Einrichtung von dezentralen Telearbeitsplätzen in

den aufgelassenen Vermessungsämtern wird in diesem Zusammenhang

in Erwägung gezogen.

 

Durch die Einrichtung von Telearbeitsplätzen soll den Bedienste-

ten in den aufgelassenen Ämtern ihr bisheriger Dienstort

erhalten werden. Damit soll weitgehend verhindert werden, daß

diese Bediensteten zum '' neuen '' Vermessungsamt auspendeln müssen.

Soweit erforderlich soll in Zukunft bei diesen Dienststellen auch

die für die Bevölkerung relevante Information des Katasters

erhältlich sein.

 

Durch die Zusammenlegung von Vermessungsämtern erwachsen auch der

Bevölkerung keine Nachteile .

 

Die Vermessungsämter Tamsweg und Reutte bleiben jedenfalls auf

Grund der geographischen Gegebenheiten als dauernde Außenstellen

den Vermessungsämtern St . Johann/Pongau bzw. Imst angegliedert .

 

Antwort zu den Punkten 5 bis 7 der Anfrage :

 

Die Reformüberlegungen betreffen zwangsläufig auch die Arbeiten

der Vermessungsämter im Zusammenhang mit der Anlegung des Grenz -

katasters .

Die Auswirkungen der Umstellung von der analogen Katastralmappe

auf die digitale Katastralmappe ( DKM ) hinsichtlich der Arbeitsab-

läufe bei den Vermessungsämtern sind in die organisatorischen und

personellen Reformüberlegungen eingeflossen. Ein wesentlicher

Punkt im Zuge der Reformüberlegungen war , daß die Erfüllung der

Arbeitsaufgaben des BEV und der Vermessungsämter auch durch die

neue Struktur sichergestellt werden muß . Dies gilt insbesonders

auch für die weitere Anlegung des Grenzkatasters .

 

Der hier angesprochene Grenzkataster , mit dem Zweck einen rechts-

verbindlichen Nachweis der Grundstücksgrenzen zu schaffen, wird

seit 1969 gemeinsam vom Bundesvermessungsdienst und den Ingenieur

 

konsulenten für Vermessungswesen angelegt . Eine Sanierung des

Grenzkatasters oder eine Neuvermessung aller fast 800.000 Grenz-

katastergrundstücke ist nicht erforderlich, da der Grenzkataster

korrekt angelegt wurde.

 

Hinsichtlich jener Einzelfälle , in denen es zu Fehlern bei der

Anlegung des Grenzkatasters gekommen ist , sieht das Vermessungs-

gesetz in § 13 eine Berichtigungsmöglichkeit vor .

 

Durch die österreichweite Anlegung der digitalen Katastralmappe

( DKM ) kommt es auch im Bereich der Grundsteuerkatastergrundstücke

zu einer Qualitätsverbesserung der Angaben des Katasters .

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage :

 

Der Inhalt des Reformpapiers ist als durchwegs positiv zu be-

werten. Es ist festzuhalten, daß diese Reform in Kooperation

zwischen der Leitung des BEV und der Personalvertretung ausge-

arbeitet wurde .

 

Das Reformkonzept entspricht den Grundsätzen eines modernen

Managements .

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage :

 

Dem BEV wurde bereits der Auftrag erteilt , mit der Umsetzung der

Reform zu beginnen.

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage :

 

Konkrete legistische Maßnahmen sind hinsichtlich der Einführung

einer Teilrechtsfähigkeit des BEV für den Bereich des Internatio-

nalen Consultings und für den Bereich der Abgabe von Sonderpro-

dukten vorgesehen.

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Über die oben ausführlich behandelte Organisationsreform des

Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen hinaus sind derzeit

keine weiteren Maßnahmen geplant.

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Zum Zeitpunkt 1. Juli 1986 waren im BEV insgesamt 1.801 Plan-

stellen besetzt (Ist-Personalstand).

 

Zum Zeitpunkt 1. Juli 1996 waren 1.742 Planstellen besetzt (Ist-

Personalstand).

 

Aufschlüsselung nach Verw./Entl.Gruppen zum Zeitpunkt

1. Juli 1996:

 

A/A1/a 163

B/A2/b 666

C/A3/c + P1 622

D/A4/d - P5/p5/A7 291

 

Eine Aufschlüsselung nach Verw./Entl.Gruppen zum Zeitpunkt

1. Juli 1986 liegt nicht vor und würde einen unverhältnismäßig

hohen Arbeitsaufwand erfordern.