1288/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1329/J betreffend Neuorganisation des Bundesamtes für Eich- und
Vermessungswesen, welche die Abgeordneten DIng. Schöggl , Koller
und Kollegen am 3.10.1996 an mich richteten und aus Gründen der
besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist , stelle ich
fest :
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage :
Bereits seit einiger Zeit werden im Bundesamt für Eich- und Ver-
messungswesen ( BEV ) Reformüberlegungen angestellt, welchen Auf-
gaben das BEV mittelfristig nachzukommen hat und welche Organisa-
tionsstruktur es aufweisen soll . Mit geringeren finanziellen
Mitteln und deutlich reduziertem Personalstand sollen die dem BEV
übertragenen Aufgaben weiterhin in möglichst effizienter Weise
erfüllt werden. Die knappen finanziellen und personellen Ressour-
cen müssen somit bestmöglich eingesetzt werden.
Im Zug einer sehr intensiven Reformdiskussion, bei der die Mit-
arbeiter eingebunden waren, wurde ein Reformpapier erarbeitet und
mir am 15.9.1996 vorgelegt . Das Reformkonzept habe ich am
31.10.1996 im Rahmen eines Pressegespräches in seinen Grundzügen
der Öffentlichkeit vorgestellt .
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage :
Das Reformkonzept beinhaltet im wesentlichen folgende Grundsätze :
- Die Reduktion von reinen Verwaltungstätigkeiten
- die Verflachung und Effizienzsteigerung der Entscheidungshier-
archie
- die funktions- und aufgabenorientierte Zusammenführung von
bestehenden Organisationseinheiten
- die Stärkung der dezentralen Dienststellen
- die bestmögliche Erfüllung der Hoheitsaufgaben des BEV unter
Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte
- die Bewahrung des Dienstleistungscharakters des gesamten BEV
- eine mittel- bis langfristige Personalreduktion durch die
natürlichen Abgänge der Mitarbeiter
Durch Bereitstellung von Datengrundlagen und Know-how soll einer-
seits dem volkswirtschaftlichen Interesse der Stärkung der heimi-
schen Wirtschaft Rechnung getragen und andererseits die Versor-
gung der Staatsbürger mit Dienstleistungen und rechtsverbind-
lichen Amtshandlungen sichergestellt werden.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage :
Folgende Organisationsänderungen sind auf Grund des Reformpa-
pieres geplant :
- Die Gruppen Landesaufnahme und Kataster des BEV werden zu einer
Gruppe Vermessung zusammengeführt .
- Die Anzahl der technischen Fachabteilungen wird von derzeit 16
auf 8 reduziert .
- Die Eich- und Vermessungsinspektoren und die Katasterdienst-
stellen werden aufgelassen.
- Die Eich- und Vermessungsämter werden von einer eigenen Gruppe
innerhalb des BEV koordiniert und vertreten.
- Ein eigenes Wirtschafts- und Finanzmanagement für das BEV wird
eingerichtet .
- Eine Teilrechtsfähigkeit für den Bereich des Vermessungswesen
soll in Analogie zur Teilrechtsfähigkeit des physikalisch-tech-
nischen Prüfdienstes des Eichwesens eingeführt werden.
- Die Zahl der Eich- und Vermessungsämter wird reduziert . Es
erfolgt eine Konzentration der dezentralen Standorte durch
Zusammenlegung .
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage :
Im Zuge einer Zusammenlegung von Vermessungsämtern sollen größere
dezentrale Einheiten geschaffen werden. Diesen Einheiten sollen
auch zusätzliche Kompetenzen, die bisher zentral vom BEV wahrge-
nommen wurden, übertragen werden.
Die Zusammenlegung von Vermessungsämtern soll nach dem Gesichts-
punkt einer gleichmäßigen Verteilung des Arbeitsanfalles , topo-
graphischer Gegebenheiten und der Erreichbarkeit des Amtes für
die Bevölkerung erfolgen. Die Raumsituation und der bauliche
Zustand der einzelnen Vermessungsämter wird bei der Standortfrage
natürlich mitberücksichtigt .
Die definitive Festlegung der zukünftigen Standorte der Vermes-
sungsämter im Sinne von regionalen Zusammenschlüssen wird derzeit
noch diskutiert und soll bis Ende 1997 erfolgen. Dabei ist das
BEV bemüht , die Standortfrage im Einvernehmen mit den betroffenen
Gemeinden zu lösen und durch die vorübergehende Einrichtung von
Außenstellen eventuell auftretende Probleme zu minimieren. Die
Möglichkeit der Einrichtung von dezentralen Telearbeitsplätzen in
den aufgelassenen Vermessungsämtern wird in diesem Zusammenhang
in Erwägung gezogen.
Durch die Einrichtung von Telearbeitsplätzen soll den Bedienste-
ten in den aufgelassenen Ämtern ihr bisheriger Dienstort
erhalten werden. Damit soll weitgehend verhindert werden, daß
diese Bediensteten zum '' neuen '' Vermessungsamt auspendeln müssen.
Soweit erforderlich soll in Zukunft bei diesen Dienststellen auch
die für die Bevölkerung relevante Information des Katasters
erhältlich sein.
Durch die Zusammenlegung von Vermessungsämtern erwachsen auch der
Bevölkerung keine Nachteile .
Die Vermessungsämter Tamsweg und Reutte bleiben jedenfalls auf
Grund der geographischen Gegebenheiten als dauernde Außenstellen
den Vermessungsämtern St . Johann/Pongau bzw. Imst angegliedert .
Antwort zu den Punkten 5 bis 7 der Anfrage :
Die Reformüberlegungen betreffen zwangsläufig auch die Arbeiten
der Vermessungsämter im Zusammenhang mit der Anlegung des Grenz -
katasters .
Die Auswirkungen der Umstellung von der analogen Katastralmappe
auf die digitale Katastralmappe ( DKM ) hinsichtlich der Arbeitsab-
läufe bei den Vermessungsämtern sind in die organisatorischen und
personellen Reformüberlegungen eingeflossen. Ein wesentlicher
Punkt im Zuge der Reformüberlegungen war , daß die Erfüllung der
Arbeitsaufgaben des BEV und der Vermessungsämter auch durch die
neue Struktur sichergestellt werden muß . Dies gilt insbesonders
auch für die weitere Anlegung des Grenzkatasters .
Der hier angesprochene Grenzkataster , mit dem Zweck einen rechts-
verbindlichen Nachweis der Grundstücksgrenzen zu schaffen, wird
seit 1969 gemeinsam vom Bundesvermessungsdienst und den Ingenieur
konsulenten für Vermessungswesen angelegt . Eine Sanierung des
Grenzkatasters oder eine Neuvermessung aller fast 800.000 Grenz-
katastergrundstücke ist nicht erforderlich, da der Grenzkataster
korrekt angelegt wurde.
Hinsichtlich jener Einzelfälle , in denen es zu Fehlern bei der
Anlegung des Grenzkatasters gekommen ist , sieht das Vermessungs-
gesetz in § 13 eine Berichtigungsmöglichkeit vor .
Durch die österreichweite Anlegung der digitalen Katastralmappe
( DKM ) kommt es auch im Bereich der Grundsteuerkatastergrundstücke
zu einer Qualitätsverbesserung der Angaben des Katasters .
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage :
Der Inhalt des Reformpapiers ist als durchwegs positiv zu be-
werten. Es ist festzuhalten, daß diese Reform in Kooperation
zwischen der Leitung des BEV und der Personalvertretung ausge-
arbeitet wurde .
Das Reformkonzept entspricht den Grundsätzen eines modernen
Managements .
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage :
Dem BEV wurde bereits der Auftrag erteilt , mit der Umsetzung der
Reform zu beginnen.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage :
Konkrete legistische Maßnahmen sind hinsichtlich der Einführung
einer Teilrechtsfähigkeit des BEV für den Bereich des Internatio-
nalen Consultings und für den Bereich der Abgabe von Sonderpro-
dukten vorgesehen.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Über die oben ausführlich behandelte Organisationsreform des
Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen hinaus sind derzeit
keine weiteren Maßnahmen geplant.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Zum Zeitpunkt 1. Juli 1986 waren im BEV insgesamt 1.801 Plan-
stellen besetzt (Ist-Personalstand).
Zum Zeitpunkt 1. Juli 1996 waren 1.742 Planstellen besetzt (Ist-
Personalstand).
Aufschlüsselung nach Verw./Entl.Gruppen zum Zeitpunkt
1. Juli 1996:
A/A1/a 163
B/A2/b 666
C/A3/c + P1 622
D/A4/d - P5/p5/A7 291
Eine Aufschlüsselung nach Verw./Entl.Gruppen zum Zeitpunkt
1. Juli 1986 liegt nicht vor und würde einen unverhältnismäßig
hohen Arbeitsaufwand erfordern.