1291/AB

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftli

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Katharina Homgacher und Kollegen vom

2. Oktober 1996, Nr. 1286/J, betreffend notwendige Erhöhung des Bäuerinnenwochen-

geldes/Betriebshilfe, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1 .:

Eine Anpassung der bäuerlichen Betriebshilfe (des Wochengeldes) würde in Analogie

zur bisherigen lndexentwicklung einen Tagsatz von derzeit 375 S bedingen und somit

einen jährlichen Mehraufwand von insgesamt rund 37.08 Mio. S verursachen, von dem

70% (rund 26 Mio. S) vom Familienlastenausgleichsfonds zu tragen wären.

 

Zu 2.:

Die allseits anerkannte Notwendigkeit, den Bundeshaushalt zu konsolidieren, macht es

erforderlich, derzeit von Leistungsausweitungen bzw. -anpassungen grundsätzlich

Abstand zu nehmen. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen sollte deshalb

und aus den zu Frage 3 genannten Gründen - derzeit kein zeitlicher Rahmen für eine

Erhöhung des Bäuerinnenwochengeldes/der Betriebshilfe festgelegt werden.

 

Zu 3.:

Eine Anpassung ist aus den bereits angeführten budgetären Gründen, aber auch unter

Berücksichtigung der Prioritätensetzung in der bäuerlichen Sozialpolitik, unterblieben. ln

diesem Zusammenhang möchte ich auf einige große sozialpolitische Vorhaben im

bäuerlichen Bereich verweisen, die nur unter Beteiligung des Bundeshaushaltes

umgesetzt werden konnten , und beispielhaft die Einführung einer Bäuerinnenpension

 

und die Absenkung des Selbstbehaltes bei der Anstaltspflege von 20 auf 10 %

 

erwähnen.