1291/AB
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftli
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Katharina Homgacher und Kollegen vom
2. Oktober 1996, Nr. 1286/J, betreffend notwendige Erhöhung des Bäuerinnenwochen-
geldes/Betriebshilfe, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1 .:
Eine Anpassung der bäuerlichen Betriebshilfe (des Wochengeldes) würde in Analogie
zur bisherigen lndexentwicklung einen Tagsatz von derzeit 375 S bedingen und somit
einen jährlichen Mehraufwand von insgesamt rund 37.08 Mio. S verursachen, von dem
70% (rund 26 Mio. S) vom Familienlastenausgleichsfonds zu tragen wären.
Zu 2.:
Die allseits anerkannte Notwendigkeit, den Bundeshaushalt zu konsolidieren, macht es
erforderlich, derzeit von Leistungsausweitungen bzw. -anpassungen grundsätzlich
Abstand zu nehmen. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen sollte deshalb
und aus den zu Frage 3 genannten Gründen - derzeit kein zeitlicher Rahmen für eine
Erhöhung des Bäuerinnenwochengeldes/der Betriebshilfe festgelegt werden.
Zu 3.:
Eine Anpassung ist aus den bereits angeführten budgetären Gründen, aber auch unter
Berücksichtigung der Prioritätensetzung in der bäuerlichen Sozialpolitik, unterblieben. ln
diesem Zusammenhang möchte ich auf einige große sozialpolitische Vorhaben im
bäuerlichen Bereich verweisen, die nur unter Beteiligung des Bundeshaushaltes
umgesetzt werden konnten , und beispielhaft die Einführung einer Bäuerinnenpension
und die Absenkung des Selbstbehaltes bei der Anstaltspflege von 20 auf 10 %
erwähnen.