1292/AB

 

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ute Apfelbeck und Genossen vom

2. Oktober 1996, Nr. 1300/J, betreffend die Ausnahmeregelung für einen BHl-Sparer, beehre

ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß die Anfrage die Gestionierung der Sonder-

unterstützungsgesellschaft der Kreditwirtschaft Ges.m.b.H. betrifft, auf die ich als Bundes-

minister für Finanzen weder einen faktischen Einfluß ausgeübt habe noch die rechtliche

Möglichkeit dazu gehabt hätte.

 

Dessen ungeachtet habe ich eine Stellungnahme dieser rechtlich selbständig agierenden

Gesellschaft eingeholt, da deren Tätigkeit als "freiwillige Hilfsaktion der Kreditwirtschaft"

ursächlich auf einen parlamentarischen Entschließungsantrag vom 5. April 1995 zurückgeht.

 

Zu den einzelnen Fragen führt die Gesellschaft in ihrer Stellungnahme folgendes aus:

 

Zu 1 . und 2.:

Es entspricht nicht den Tatsachen, daß Herr Franz K. seine gesamten Ersparnisse be-

kommen hat. Nach jüngsten lnformationen dürfte die Konkursquote bei 75 % oder höher

liegen.

 

Zu 3.:

Die Gesellschaft weist in ihrer Stellungnahme ausdrücklich darauf hin, daß die Beantwortung

dieser Frage dem Bankgeheimnis unterliegt. Die Verpflichtung zur Wahrnehmung des Bank-

geheimnisses würde im gegenständlichen Fall nur dann nicht bestehen, wenn der Kunde der

Offenbarung des Geheimnisses ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

 

Zu 4.:

Die Frage berührt ausschließlich das lnnenverhältnis zwischen einem Kreditinstitut und

seinem Kunden, weshalb die Gesellschaft sich zu dieser Frage nicht geäußert hat.

 

Zu 5.:

ln Entsprechung des Entschließungsantrages haben meine Amtsvorgänger und ich versucht,

im Verhandlungswege sämtliche Möglichkeiten für eine Besserstellung der geschädigten

Gläubiger der BHl-Bank auszuschöpfen. Der Erfolg dieser Bemühungen war die auf voll-

kommen freiwilligen Leistungen der Kreditwirtschaft beruhende Hilfsaktion im Wege der

Sonderunterstützungsgesellschaft der Kreditwirtschaft Ges.m.b.H. lm gesamten Verfahren

war die Position des Finanzministers stets nur die eines Vermittlers.

 

Letztendlich teilt die Gesellschaft in ihrer Stellungnahme mit, daß nach Abschluß der frei-

willigen Aktion und Auszahlung der Sparguthaben bis 1 ,000.000,-- öS die Kreditinstitutsver-

bände die Hilfsaktion als abgeschlossen betrachten.