1293/AB

 

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-lng. Thomas Prinzhorn und Genossen

vom 3. Oktober 1996, Nr. 1320/J, betreffend die Zukunft der Österreichischen Staats-

druckerei, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 8.:

Die genannten Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes.

 

Zu 9.:

Zu dieser Frage habe ich eine Stellungnahme der Oesterreichischen Nationalbank eingeholt.

 

Danach stammen die finanziellen Mittel für den im Herbst 1993 begonnenen Bau eines

neuen Geldzentrums - der "OeNB ll" - aus einer von der Oesterreichischen Nationalbank

gebildeten Rücklage ("Reserven für den Neubau der OeNB ll in Wien"). Gemäß Beschluß

der Generalversammlung vom 29. April 1987 auf Basis des § 69 Abs. 3 Nationalbankgesetz,

BGBl.Nr. 50/1984, wurde erstmalig eine Rücklage "Reserve für den Neubau der OeNB ll in

Wien" nach erfolgter Gewinnabfuhr an den Bund und Zuteilung der Dividende an die

Aktionäre vom verbliebenen Reingewinn des Jahres 1986 gebildet. Auch in einzelnen Folge-

jahren wurde diese Reserve in gleicher Weise von der Oesterreichischen Nationalbank

dotiert und zur Abdeckung der lnvestitionskosten für die OeNB ll herangezogen. Bis

Ende 1995 wurden insgesamt 1.112 Mio. S dieser Reserve für die Errichtung der OeNB ll

verwendet.

 

 

Weiters teilt die Oesterreichische Nationalbank mit, daß die genannten Technologien, in die

 

sie neu investiert, für die Banknotenherstellung bestimmt sind und daher keine Konkurrenz-

 

beziehung zwischen der Österreichischen Staatsdruckerei und der Oesterreichischen

 

Nationalbank besteht.