1295/AB

 

 

 

zur Zahl 131 0/J-NR/1 996

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald Stadler und Kollegen haben

an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Besetzung der ÖVP-Zentrale in der

Lichtenfelsgasse, gerichtet und folgende Fragen gestellt:

 

''1 . lst gegen die Besetzer ein Strafverfahren eingeleitet worden?

Wenn ja, wie lautet die Anklage bzw. bei welchem Gericht wurde das Strafver-

fahren anhängig gemacht?

Wenn nein, mit welcher Begründung und auf Grund welcher Intervention wurde

das Verfahren niedergeschlagen?

 

2. Befindet sich der Besetzer ''österreichischer Abstammung'' in Haft?

Wenn nein, was waren die Gründe dafür, ihn auf freien Fuß zu setzen?''

 

 

lch beantworte diese Fragen wie folgt:

 

Zu 1 :

Gegen sämtliche Personen, die im Zusammenhang mit der Besetzung der ÖVP-

Zentrale angezeigt wurden, ist am 23.7.1996 von der StaatsanwaItschaft Wien beim

Untersuchungsrichter des Landesgerichts für Strafsachen Wien die Einleitung der

 

Voruntersuchung wegen Vergehens nach § 109 Abs. 3 StGB beantragt worden. Das

 

gerichtliche Vorverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

 

 

 

Zu 2:

 

Keine der angezeigten Personen wurde in Untersuchungshaft genommen.