1295/AB
zur Zahl 131 0/J-NR/1 996
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald Stadler und Kollegen haben
an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Besetzung der ÖVP-Zentrale in der
Lichtenfelsgasse, gerichtet und folgende Fragen gestellt:
''1 . lst gegen die Besetzer ein Strafverfahren eingeleitet worden?
Wenn ja, wie lautet die Anklage bzw. bei welchem Gericht wurde das Strafver-
fahren anhängig gemacht?
Wenn nein, mit welcher Begründung und auf Grund welcher Intervention wurde
das Verfahren niedergeschlagen?
2. Befindet sich der Besetzer ''österreichischer Abstammung'' in Haft?
Wenn nein, was waren die Gründe dafür, ihn auf freien Fuß zu setzen?''
lch beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1 :
Gegen sämtliche Personen, die im Zusammenhang mit der Besetzung der ÖVP-
Zentrale angezeigt wurden, ist am 23.7.1996 von der StaatsanwaItschaft Wien beim
Untersuchungsrichter des Landesgerichts für Strafsachen Wien die Einleitung der
Voruntersuchung wegen Vergehens nach § 109 Abs. 3 StGB beantragt worden. Das
gerichtliche Vorverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Zu 2:
Keine der angezeigten Personen wurde in Untersuchungshaft genommen.