1298/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haller und Kollegen haben am 3. Oktober 1996 unter der

 

Nr. 1311/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Teilzeitarbeit ge-

 

richtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

'' 1 . Welche konkreten Schritte haben Sie unternommen, um mehr und vor allem qualifizierte

Teilzeitarbeitspl"tze für Frauen in Österreich zu schaffen?

 

2. Wie hoch ist Ihrer Kenntnis nach der Anteil von Teilzeitarbeitspl"tzen in Österreich der-

zeit?

 

3. Wie teilen sich die vorhandenen Teilzeitarbeitspl"tze auf Frauen und M"nner auf?

 

4. Welchen Gehaltsstufen sind die Teilzeitarbeitspl"tze, getrennt nach Frauen und M"nnern,

zuzuordnen?

 

5. Wie hoch ist der Anteil der ausgeschriebenen Stellen, die auch als Teilzeitarbeitspl"tze

angeboten werden?

 

6. Gibt es konkrete Bemühungen, Arbeitgebern bei der Schaffung von Teilzeitarbeitspl"tzen

behilflich zu sein?

 

7. Haben Sie in dieser Sache bzw. werden Sie noch konkrete Gespr"che mit dem Sozial-

minister führen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wo werden Sie die Schwerpunkte in diesen Gespr"chen setzen?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 . 6 und 7:

Ansatzpunkt der Diskussion über Frauenf"rderung im Erwerbsleben ist die mehrfache Be-

nachteiligung von Frauen. Ziel ad"quater Frauenf"rderung muß eine zwischen den Geschlech-

tern gleiche und gerechte Verteilung von Erwerbsarbeit, Arbeitszeit und Einkommen als auch

von Versorgungsarbeit sein. Die Bundesregierung sieht es als ihre Aufgabe an, die wirtschaft-

lichen Rahmenbedingungen zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitspl"tzen herzustellen. In

diesem Sinne habe ich es mir in meiner Funktion als Bundesministerin für Frauenangelegen-

heiten zur Aufgabe gemacht, mich für die speziellen Bedürfnisse von Frauen in der Arbeits-

welt einzusetzen. Dabei ist es ein zentrales Anliegen meiner politischen T"tigkeit. die Voraus-

setzungen für die Vereinbarkeit von famili"ren Betreuungspflichten und Erwerbst"tigkeit her-

zustellen.

 

Der Bund als Arbeitgeber mit Vorbildfunktion wird M"glichkeiten zur flexibleren Gestaltung

der Arbeitszeit einrichten. Dies wird vor allem weiblichen Bundesbediensteten die Vereinbar-

keit von Beruf und Familie erleichtern.

 

Frauen mit Betreuungspflichten brauchen ad"quate Kinderbetreuungspl"tze, um überhaupt

erwerbst"tig sein zu k"nnen. Die Bundesregierung hat daher im Zuge der Regierungsbildung

und der darauffolgenden Budgetverhandlungen beschlossen, den kompetenzrechtlich zust"n-

digen Bundesl"ndern einen einmaligen Zuschuß in der H"he von 600 Millionen Schilling aus

dem Bundesbudget für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung zu

stellen, um die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch in der

Privatwirtschaft zu verbessern.

 

Derzeit laufen konkrete Verhandlungen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales be-

züglich der rechtlichen Gleichstellung von Teilzeitbesch"ftigung mit Vollzeitbesch"ftigung

bei der Arbeitsvermittlung durch das Arbeitsmarktservice. Inhaltlich geht es hierbei vorrangig

darum, die gesellschaftlich notwendige Betreuungsarbeit bei Vermittlungswünschen einer Ar-

beitsplatzsuchenden dementsprechend zu berücksichtigen.

 

Gegenstand eines von mir in Auftrag gegebenen Forschungsprojektes ist es, einen europa-

weiten Überblick über Maßnahmen und Regelungsinstrumente zur Überführung von prek"ren

Arbeitsverh"ltnissen in regul"re (dabei h"ufig Teilzeit)-Dienstverh"ltnisse zu erlangen.

 

Es ist das erkl"rte Ziel der Frauenpolitik der Bundesregierung, die Chancengleichheit für

Frauen und M"nner im Betrieb zu f"rdern. Das von mir herausgegebene Handbuch für Be-

triebsr"tinnen "Johanna Bond und das Geheimnis der gl"sernen Decke" gibt auch Hinweise

über M"glichkeiten auf betrieblicher Ebene, berufst"tige Frauen durch Vereinbarkeitsmaß-

nahmen zu unterstützen. Ein diesbezügliches Schulungsseminar für Betriebsr"tinnen hat im

Herbst l996 bereits stattgefunden, dem im Verlauf des n"chsten Jahres l 997 weitere folgen

sollen.

 

Unvermindert trete ich für den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern bis zum Schul-

eintritt des Kindes ein und werde dementsprechende Gespr"che mit den zust"ndigen Ressort-

kolIegInnen und Vertretern der Wirtschaft führen.

 

 

Zu den Fragen 2 und 3 :

Laut Mikrozensuserhebung 1995 betrug die Gesamtzahl der Teilzeitbesch"ftigten zum da-

maligen Zeitpunkt 484.200 (Selbst"ndige, Unselbst"ndige und Mithelfende), davon waren

397.700 Frauen und 86.500 M"nner.

 

Der Anteil der unselbst"ndig Besch"ftigten betrug 385.200, hievon waren 333.500 Besch"f-

tigte Frauen und 51.700 M"nner.

 

 

Zu Frage 4:

Laut Auskunft des Österreichischen Statistischen Zentralamts liegt keine Auswertung von

Teilzeitarbeitspl"tzen nach Gehaltsstufen vor. Es existiert allerdings eine Auswertung nach

Wirtschaftsklassen, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen ist.

 

 

Zu Frage 5 :

Nach Rückfrage beim Arbeitsmarktservice (AMS) gibt es derzeit keine Durchschnitts-, son-

dern nur Stichtagserhebungen. Zum Stichtag 31.10.1996 waren dem AMS 2.049 offene Teil-

zeitstellen gemeldet. Zum Stichtag 6.8.1996 waren dem AMS 1.925 offene Teilzeitstellen

 

 

gemeldet, demgegenüber hatten 29.477 Personen den Wunsch, eine Teilzeitstelle anzutreten

 

(davon waren 28.678 Frauen und 799 M"nner).

 

 

 

Darüber hinausgehende, dem Stellemnarkt in den Printmedien Rechnung tragende Auswer-

 

tungen gibt es nicht, solche werden jedoch seitens des AMS in Aussicht genommen.

 

 

Beilage wurde nicht gescannt !!!