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Zu den einzelnen Punkten der aus der beiliegenden Ablich-

tung ersichtlichen parlamentarischen Anfrage teile ich folgen-

des mit :

 

Zu Frage 1 :

 

Verhandlungen zur Vorbereitung von Abkommen über soziale

Sicherheit wurden mit den Nachbarstaaten Tschechien, Slowakei

und Ungarn sowie mit Polen aufgenommen.

 

Zu Frage 2 :

 

Die in Tschechien, der Slowakei und Polen bestehenden ge-

nerellen Bedenken wegen der möglichen finanziellen Auswirkun-

gen solcher Abkommen insbesondere im Bereich der Krankenversi-

cherung und die insbesondere in Ungarn noch nicht abgeschlos-

senen organisatorischen und inhaltlichen Reformen des Systems

der sozialen Sicherheit lassen zum gegenwärtigen Zeitpunkt

keine Beurteilung zu , wann mit einem Inkrafttreten der Abkom-

men gerechnet werden kann.

Zu Frage 3 :

 

Österreich ist bestrebt , in den Abkommen neben der

Gleichbehandlung der Staatsangehörigen und der Zuordnung der

Versicherungspflicht nach dem Beschäftigungsortprinzip Rege-

lungen hinsichtlich der Kranken- , Unfall- und Pensionsversi -

cherung sowie der Arbeitslosenversicherung vorzusehen, wie sie

auch im Verhältnis zu den anderen Vertragsstaaten Österreichs

bestehen.

 

Im Hinblick auf die bereits erwähnten Bedenken wegen der

möglichen finanziellen Auswirkungen mußte aber im Verhältnis

zur Slowakei bei den zuletzt im September 1995 durchgeführten

Expertenbesprechungen der Bereich der Gesundheitsversicherung

(Sachleistungen) vom Anwendungsbereich des Abkommens vorerst

ausgenommen werden.

 

Zu Frage 4 :

 

Der Abschluß von Abkommen über soziale Sicherheit wird

mit allen Nachbarstaaten angestrebt .

 

Zu Frage 5 :

 

Ohne Bestehen eines Abkommens über soziale Sicherheit hat

der österreichische Versicherungsträger bei einer Krankenbe-

handlung im Ausland die Kosten in der Höhe des Betrages zu er-

setzen, der bei Inanspruchnahme eines entsprechenden Ver-

tragspartners des Versicherungsträgers im Inland aufzuwenden

gewesen wäre .

 

Bei Bestehen eines Abkommens hätte der zuständige öster-

reichische Versicherungsträger dem aushelfenden ausländischen

Versicherungsträger die tatsächlich entstandenen Kosten zu er-

setzen. Im Hinblick auf das unterschiedliche Wirtschafts- und

 

Preisniveau zwischen Österreich und den osteuropäischen Staa-

ten sind auch die durchschnittlichen Kosten einer Krankenbe-

handlung in diesen Staaten wesentlich niedriger, sodaß sich

für die österreichische Krankenversicherung keine finanziellen

Mehrbelastungen ergeben werden.