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Zu den einzelnen Punkten der aus der beiliegenden Ablich-
tung ersichtlichen parlamentarischen Anfrage teile ich folgen-
des mit :
Zu Frage 1 :
Verhandlungen zur Vorbereitung von Abkommen über soziale
Sicherheit wurden mit den Nachbarstaaten Tschechien, Slowakei
und Ungarn sowie mit Polen aufgenommen.
Zu Frage 2 :
Die in Tschechien, der Slowakei und Polen bestehenden ge-
nerellen Bedenken wegen der möglichen finanziellen Auswirkun-
gen solcher Abkommen insbesondere im Bereich der Krankenversi-
cherung und die insbesondere in Ungarn noch nicht abgeschlos-
senen organisatorischen und inhaltlichen Reformen des Systems
der sozialen Sicherheit lassen zum gegenwärtigen Zeitpunkt
keine Beurteilung zu , wann mit einem Inkrafttreten der Abkom-
men gerechnet werden kann.
Zu Frage 3 :
Österreich ist bestrebt , in den Abkommen neben der
Gleichbehandlung der Staatsangehörigen und der Zuordnung der
Versicherungspflicht nach dem Beschäftigungsortprinzip Rege-
lungen hinsichtlich der Kranken- , Unfall- und Pensionsversi -
cherung sowie der Arbeitslosenversicherung vorzusehen, wie sie
auch im Verhältnis zu den anderen Vertragsstaaten Österreichs
bestehen.
Im Hinblick auf die bereits erwähnten Bedenken wegen der
möglichen finanziellen Auswirkungen mußte aber im Verhältnis
zur Slowakei bei den zuletzt im September 1995 durchgeführten
Expertenbesprechungen der Bereich der Gesundheitsversicherung
(Sachleistungen) vom Anwendungsbereich des Abkommens vorerst
ausgenommen werden.
Zu Frage 4 :
Der Abschluß von Abkommen über soziale Sicherheit wird
mit allen Nachbarstaaten angestrebt .
Zu Frage 5 :
Ohne Bestehen eines Abkommens über soziale Sicherheit hat
der österreichische Versicherungsträger bei einer Krankenbe-
handlung im Ausland die Kosten in der Höhe des Betrages zu er-
setzen, der bei Inanspruchnahme eines entsprechenden Ver-
tragspartners des Versicherungsträgers im Inland aufzuwenden
gewesen wäre .
Bei Bestehen eines Abkommens hätte der zuständige öster-
reichische Versicherungsträger dem aushelfenden ausländischen
Versicherungsträger die tatsächlich entstandenen Kosten zu er-
setzen. Im Hinblick auf das unterschiedliche Wirtschafts- und
Preisniveau zwischen Österreich und den osteuropäischen Staa-
ten sind auch die durchschnittlichen Kosten einer Krankenbe-
handlung in diesen Staaten wesentlich niedriger, sodaß sich
für die österreichische Krankenversicherung keine finanziellen
Mehrbelastungen ergeben werden.