130/AB
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 140/J der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen
vom 8. Februar 1996, betreffend Rückzahlung zu Unrecht eingehobener Außen-
handelsförderungsbeiträge an das Bundesministerium für Finanzen durch die VVirtschafts-
kammer Österreich, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Es ist davon auszugehen, daß unter "Außenstände" jene Beträge zu verstehen sind, die in-
folge der Erstattungsleistungen des Bundes an die zu Unrecht zur Abgabenentrichtung her-
angezogenen Abgabepflichtigen das Bundesbudget als Mindereinnahmen belasten und da-
her nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen im Wege der Rückverrechnung auf
die Wirtschaftskammer Österreich überwälzt werden können. Für den Zeitraum Dezem-
ber 1994 bis Februar 1996 sind deshalb bei den öffentlichen Abgaben, finanzgesetzlicher
Ansatz VA 2/52680 - Außenhandelsförderungsbeitrag (zweckgebundene Einnahmen), nega-
tive Einnahmen in Höhe von etwa 1,5 Mrd. S ausgewiesen. Bei der anfangs Jänner 1996
vorgenommenen Bestandsaufnahme für die Erstellung der Budgets 1996 und 1997 wurden
keine Rückflüsse im Zusammenhang mit den von der Wirtschaftskammer Österreich zu for-
dernden Beträgen angesetzt.
Zu 3. und 4.:
Die Erstattung der zu Unrecht eingehobenen Außenhandelsförderungsbeiträge an die Un-
ternehmen erfolgt im Zuge einer amtswegigen Aktion. Zur Frage der Rückforderung der
erstatteten Beträge finden Gespräche mit der Wirtschaftskammer Österreich, unter anderem
auch auf der Basis eines Gutachtens des Rechnungshofes, statt. Da sich auch die Wirt-
schaftskammer Österreich an einer baldigen Lösung interessiert zeigt, stellt sich derzeit die
Frage allfälliger zusätzlicher Maßnahmen nicht.