1303/AB
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Anschober,
Freundinnen und Freunde vom 03. Oktober 1996,
Nr. 1346/J, betreffend Disziplinarverfahren
gegen Beamte
An den
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Heinz Fischer
Parlament
10l7 W i e n
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anschober,
Freundinnen und Freunde vom 03. Oktober 1996, Nr. 1346/J, betref-
fend Disziplinarverfahren gegen Beamte, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Gemäß § 96 BDG 1979 i.d.g.F. sind Disziplinarbehörden 1. Instanz
die Dienstbehörden und die Disziplinarkommission. Die Beantwortung
der Fragen 1 bis 10 kann daher nur für den Ressortbereich des Bun-
desministeriums für Land- und Forstwirtschaft erfolgen.
Zu Frage 1 :
In den Jahren 1990 bis 1995 wurden im Ressortbereich des Bundes-
ministeriums für Land- und Forstwirtschaft 21 Disziplinarverfahren
eingeleitet.
Zu den Fragen 2 und 3 :
In keinem Fall, da gemäß § 123 Abs. 2 BDG gegen die Einleitung des
Disziplinarverfahrens kein Rechtsmittel zulässig ist. In zwei
Fällen wurde gegen den Einleitungsbeschluß das außerordentliche
Rechtsmittel der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof ergrif-
fen. In einem Fall wurde gegen eine Disziplinarverfügung Einspruch
erhoben.
Zu den Fragen 4 und 7 :
In sieben Fällen kam es zur Verhängung disziplinarrechtlicher Maß-
nahmen. Davon wurde in fünf Fällen die Disziplinarstrafe des Ver-
weises verhängt. In zwei von diesen Fällen ist eine Berufung bei
der Disziplinaroberkommission offen. In einem Fall erfolgte ein
Schuldspruch, gleichzeitig wurde aber von der Verhängung einer Dis-
ziplinarstrafe abgesehen. In einem Fall wurde eine Geldstrafe
verhängt. In sechs Fällen ist das Disziplinarverfahren noch nicht
abgeschlossen. Acht der eingeleiteten Disziplinarverfahren wurden
eingestellt.
Zu Frage 5 :
In einem Fall kam es zu einer Suspendierung.
Zu Frage 6 :
In keinem Fall.
Zu den Fragen 8 bis 10 :
Es ist in keinem Fall zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens
aufgrund von Polizeiübergriffen oder wegen Nationalsozialistischer
Wiederbetätigung gekommen.
Zu den Fragen 11 bis 14 :
Zur Beantwortung dieser Fragen darf ich auf die Beantwortung des
Herrn Bundeskanzlers vom 16. August 1996 auf die an ihn gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten zum Natio-
nalrat Anschober und Freunde, Nr. 847/J verweisen.