1304/AB
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1349/J-NR/1996, betreffend Diszipinarverfah-
ren gegen Beamte, die die Abgeordneten ANSCHOBER, Freundinnen und Freunde am
3. Oktober 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Da sich die Anfrage hinsichtlich der Punkte 1 bis 10 auf den Zeitraum 1990 bis 1995 bezieht,
sind in der Beantwortung die Bereiche der ehemaligen Bundesministerien für Wissenschaft
und Forschung (bzw. seit 1995 und Kunst) sowie öffentliche Wirtschaft und Verkehr - soweit
sachlich erforderlich - gesondert angeführt.
1. WievieIe Disziplinarverfahren wurden gegen österreichische Beamte jeweils in den
Jahren 1990 bis 1995 eingeleitet?
Antwort:
Es wurden eingeleitet:
BMWFK (inklusive nachgeordneter Dienststellen mit Ausnahme derjenigen, die ab
1. Januar 1995 zum BMUkA ressortieren): 20
BMöWV (ausgenommen ehemaIige Post- und Telegraphenverwaltung): 5
2. In wievielen Fällen wurden gegen diese eingeIeiteten Disziplinarverfahren Einsprü-
3. In wievielen dieser Fälle wurde den Einsprüchen stattgegeben?
Antwort:
In keinem der Disziplinarverfahren wurde ein Einspruch gegen die Beschlüsse auf Einleitung
erhoben, da gemäß § 123 Abs. 2 BDG 1979 ein solches Rechtsmittel nicht zulässig ist.
4. In wievielen Fällen kam es zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen?
Antwort:
BMWFK: 2.
In vier Fällen kamen die Beschuldigten einer Verurteilung durch einen Austritt aus dem Bun-
desdienst zuvor. In einem FalI führte eine gerichtliche Verurteilung zu einem Amtsverlust, so
daß das DiszipIinarverfahren damit automatisch beendet war.
BMöWV: 1
5. In wievielen Fällen kam es davon zu Suspendierungen?
Antwort:
BMWFK: 4
BMöWV: 1
6. In wievielen Fällen kam es davon jeweils zu Entlassungen?
Antwort:
BMWFK: 0
BMöWV: 0
7. In wievielen Fällen kam es zu sonstigen Disziplinarmaßnahmen?
Antwort:
BMWFK: 2, siehe auch Frage 4. Vier Verfahren sind noch offen. neun Verfahren wurden
eingesteIlt (davon einige aufgrund von Erkenntnissen des VwGH).
BMöWV: 1 .
8. Wieviele dieser Disziplinarverfahren wurden in den Einzeljahren jeweils wegen
Vorwürfen im Bereich von Polizeiübergriffen einerseits, sowie andererseits auf
Grund des Vorwurfs rechtsradikaler Betätigung eingeleitet?
9. In wievielen Fällen kam es wegen dieser zwei Deliktgruppen jeweils in den Einzel-
jahren zu disziplinaren Maßnahmen?
10. In wievielen Einzelfällen kam es in den Einzeljahren auf Grund dieser beiden De-
liktgruppen jeweils Entlassungen sowie zu Dienstsuspendierungen?
Antwort:
Zu diesen DeIiktgruppen gab es in keinem der beiden nunmehrigen Ressortbereiche Anzei-
gen.
11. Welchen Reformbedarf sehen Sie selbst beim derzeit gültigen Disziplinarrecht?
12. Erachten Sie das Recht, zwei Mitglieder der Disziplinarkommission ablehnen zu
können, für zeitgemäß? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche konkreten Änderun-
gen befürworten Sie?
13. Erachten Sie die notwendige Einstimmigkeit bei Lehrerentlassungen für zeitgemäß
und gerecht? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche konkreten Reformvorhaben
beabsichtigen Sie?
14. Welche konkreten Reformmaßnahmen im Bereich des Disziplinarrechtes werden Sie
in welchem konkreten Zeitraum vorlegen?
Antwort: .
Hiezu verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
847/J-NR/1996 vom 18. Juni 1996 durch den Bundeskanzler