1305/AB
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. l293/J-NR/96 betreffend Lehrtätigkeit des Tier-
pflegers und Biologen Erlung Kohl an der Meidlinger Berufsschule Längenfeld, die die Abgeord-
neten Karl ÖIIinger und FreundInnen am 2. Oktober 1996 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
1. Ist es richtig, daß der oben genannte Tierpfleger und Biologe Erlung Kohl an der
Meidlinger Berufsschule Längenfeld unterrichtet?
2. Wenn ja: Seit wann unterrichtet Erlung Kohl an der Berufsschule und welche Gegen-
stände unterrichtet er?
Antwort:
Herr Erlung Kohl wird seit 4. Oktober 1993 als Vertragslehrer - befristet für den jeweiIigen lehr-
gangsmäßigen Unterricht - teilbeschäftigt. Er wird ausschließlich im Lehrberuf ''Tierpfleger'' als
Fachlehrer für fachtheoretische und fachpraktische Unterichtsgegenstände eingesetzt (z.B. im
Schuljahr 95/96 vom 4. September bis 11. November 1995, 4. Dezember 1995 bis 2. März 1996
und vom 18. März bis 1. Juni 1996). Hauptberuflich ist er im Tiergarten Schönbrunn beschäftigt.
Hauptgrund für die Einstellung als Vertragslehrer waren einerseits seine hervoragende
Beurteilung durch den verantwortlichen Leiter des Tiergartens Schönbrunn und andererseits die
Tatsache, daß der Pflichtgegenstand "Praktische Arbeit" disloziert im Tiergarten Schönbrunn in
geblockter Form unterrichtet wird.
3. War Ihnen bzw. war der Direktion der Berufsschule Längenfeld bekannt, welche Thesen
Erlung Kohl vertritt?
Antwort:
Die Dienstleistung des teiIbeschäftigten Vertragslehrer Erlung Kohl wurde vom zuständigen
Berufsschuldirektor und der zuständigen Schulaufsicht laufend überprüft und wird als korekt und
engagiert bezeichnet.
Es gab seit 1993 keine Auffälligkeiten in Richtung seiner anthropologischen Ansichten, die in den
Medien veröffentlicht wurden.
4. Hat es bisher seitens der Eltern Beschwerden über Erlung Kohl gegehen oder sind bisher
disziplinäre Maßnahmen ergriffen worden?
5. Wenn ja: Was wurde in der Folge unteruommen?
Antwort:
Es hat bis dato keinerlei Beschwerden gegeben.
Es ist weiters darauf hinzuweisen, daß es sich beim Berufsschullehrer Erlung Kohl um einen
Landeslehrer handelt und die dienstrechtliche Zuständigkeit daher nicht in mein Ressort fällt,
sondern bei der Landeslehrer-Dienstbehörde liegt.
6. Wie stehen Sie zu den Äußerungen Erlung Kohls bei den Weißensee-Gesprächen, halten
Sie diese für wissenschaftlich vertretbar?
7. Halten Sie es für vertretbar, daß Erlung Kohl Berufsschüler unterrichtet?
8. Wenn ja: Warum?
9. Wenn nein. Was werden Sie unternehmen ?
Antwort:
Eine Rücksprache beim zuständigen Landesschulinspektor für Berufsschulen hat ergeben, daß
anläßlich dieser parlamentarischen Anfrage beim Stadtschulrat für Wien sehr intensive Erhe-
bungen hinsichtlich allfäIliger weiterer ähnlicher Äußerungen des Erlung Kohl getätigt worden
sind. Es konnte aber keine von Erlung Kohl im Untericht abgegebene rechtswidrige Äußerung
festgestellt werden.
Der zuständige Landesschulinspektor hat ausdrücklich daraufhingewiesen, daß es sich bei Erlung
Kohl um einen besonders engagierten und ausgezeichneten Berufsschullehrer handelt, daß er
jedoch angesichts der seinerzeit abgegebenen Äußerung einer intensiven Aufsicht durch den
zuständigen Direktor und die Schulaufsicht unterworfen sein wird.