1306/AB

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1316/J-NR/96 betreffend Ingenieurgesetz, die die

Abgeordneten Dipl-Ing. Leopold Schöggl und KollegInnen am 3. Oktober 1996 an mich

richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

1. Wieviele Personen haben eine Nachgraduierung zum ''Dipl.-HTL-Ing.'' seit Inkraft-

treteu der Novelle BGBl.Nr. 512/1994 beantragt?

 

2. Warum wird, wie in § 7 Ingenieurgesetz vorgesehen, die Führung des Ingenieurregisters

nicht an einen staatlich autorisierteu Verein, z.B. VÖI, übertragen?

 

3. Wie hoch wäre das Einsparungspoteutial für die Bundesverwaltung infolge einer Über-

tragung der Verleihung der Standesbezeichnung ''Ingenieur'' an einen staatlich autori-

sierten Verein?

 

Antwort:

Die hier angesprochenen Punkte fallen in die Kompetenz des Bundesministeriums für wirtschaft-

liche Angelegenheiten. Die Anfrage wäre daher an den Bundesminister für wirtschaftliche Ange-

legenheiten zu richten.

 

4. Ist Ihrer Meiuung nach durch den Entfall der dreijährigen Praxis die Reduzierung des

Ausbildungsniveaus bzw. eine Ahwertung dieser Ausbildungsform zu befiirchten?

 

Antwort:

Es ist derzeit nicht geplant, die dreijährige Praxis entfallen zu lassen.

 

 

5. Welche Maßnahmen werden seitens Ihres Ministeriums unternommen, um eine europa-

konforme Ingenieursaushildung zu erreichen?

 

Antwort:

Die von östereichischen berufsbildenden höheren Schulen vermittelte berufliche Qualifikation

wird in der Europäischen Union als Diplomausbildung im Sinne der Richtlinie 92/51/EWG aner-

kannt. Diese Anerkennung ist umso bemerkenswerter, als die mit dem genannten Diplomniveau

verbundenen Qualifikationen in den meisten Mitgliedstaaten der EU aufgrund postsekundärer

Bildungsgänge ereicht werden, wohingegen die östereichischen Höheren technischen Lehran-

stalten formal dem Sekundarniveau zuzurechnen sind. Die im vorigen Jahr ereichte Anerkennung

als Diplomausbildung stellt einen wichtigen Schritt dar, die Wettbewerbsfähigkeit der Absolventen

der östereichischen Höheren technischen Lehranstalten international sicherzustellen. Dagegen ist

der durch das Ingenieurgesetz geregelte ''Ingenieur'' eine östereichische Standesbezeichnung; es

sind Bemühungen im Gange, die Möglichkeiten einer ''Nachqualifizierung" im Zusammenhang mit

Fachhochschul-Studiengängen zu einem österreichischen Fachhochschul-Diplom zu schaffen.

 

 

6. Wieviele HTL-Absolventen haben seit dem Jahr 1992 um die Standesbezeichnung

''Ing.'' angesucht?

 

7. Wie hoch ist das Einsparungspotential, das durch die Senkung der Vollziehungskosten

erreicht wird?

 

Antwort:

Diese Fragen wären an den Bundesminister für wirtschaftliche AngeIegenheiten zu richten.

 

8. Wie stehen Sie zu der Maßnahme, die bestehenden HTL's zu reformieren - Lehrplan-

reform gegebenenfalls Kürzung auf 4 Jahre mit einem Zwischenabschluß - und nach

Möglichkeiten der HTL's ein entsprechendes FH-Studium anzugliedern?

 

Antwort:

Diese Frage ist nicht aktuell. Einerseits gibt es für HTL-Absolventen Anrechnungen von

Vorkenntnissen auf facheinschlägige Fachhochschul-Studiengänge, andererseits würde eine

Kürzung der Ausbildungsdauer die in Punkt 5 erwähnte Anerkennung als Diplomausbildung in

Frage stellen.