1313/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Mag.

Herbert Kaufmann und Genossen haben am 3. Oktober 1996 unter

der Nr. 1331/J an mich beiliegende schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend ''Produktsicherheitsgeset

und Meldeverpflichtung'' gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Einleitend ist festzuhalten, daá meinem Ressort keine

Datenbanken ber gef„hrliche Produkte zur Verfgung stehen

und eine detaillierte Beantwortung der Fragen daher nicht

m”glich ist. Ich verweise jedoch auf die beiliegenden

Produktsicherheits-Jahresstatistiken 1991 bis 1995.

 

 

Zu Frage 1:

 

Umfassende statistische Daten ber das Unfallgeschehen in

™sterreich im Heim-, Freizeit- und Sportbereich faát v.a.

die j„hrliche Unfallstatistik des Instituts ,,Sicher Leben"

des Kuratoriums fr Verkehrssicherheit zusammen ( seit 1992 ) .

Wieviele Unf„lle aber tats„chlich durch gef„hrliche Produkte

im Sinne des PSG verursacht wurden, l„át sich nicht

absch„tzen. Erst durch die Verknpfung von EHLASS-Daten mit

allgemeinen statistischen Patientendaten werden genauere

Angaben m”glich sein.

 

Zu Frage 2 :

 

Statistische Daten betreffend Meldungen ber gef„hrliche

Produkte nach _ 6 PSG 1983 bzw. _ 7 PSG 1994 stehen seit

1991 zur Verfgung:

 

1991 14

1992 33

1993 27

1994 96

1995 7

 

Darberhinaus gibt es noch eine Reihe von sonstigen

Meldungen ber gef„hrliche Produkte. Meldungen, die - auch

von Krankenanstalten - formlos einlangen, werden in der

Statistik nicht als Meldungen nach _ 6 bzw. _ 7 PSG

gewertet.

 

Zu 1994 ist anzumerken, daá 70 Meldungen aufgrund einer

Sondererhebung zu Unf„llen auf Wasserrutschen einlangten.

 

Zu Frage 3 :

 

Pro Jahr treffen ca. 10-15 Meldungen von Krankenanstalten

ein. Der Grund fr diese geringe Anzahl drfte vorrangig

darin liegen, daá fr den aufnehmenden oder behandelnden

Arzt schwer feststellbar ist, ob ein Unfall tats„chlich von

einem gef„hrlichen Produkt verursacht wurde.

Das BMGK hat im Frhjahr 1995 anl„álich des Inkrafttretens

des PSG 1994 mit einem Rundschreiben alle ”sterreichischen

Krankenh„user erneut auf die Meldeverpflichtung nach der

MeldeVO hingewiesen. Eine nachhaltige Verbesserung des

Informationsstandes ist aber erst durch EHLASS zu erwarten.

 

 

Zu den Fragen 4 bis 9 :

 

Zu diesen Fragen verweise ich auf die fehlenden technischen

Voraussetzungen, wodurch eine detaillierte Beantwortung

nicht m”glich ist.

Festzuhalten ist zudem, daá oft nicht einzelne Produkte,

sondern ganze Produktgruppen bearbeitet werden und eine

Aufschlsselung nach Herkunftsl„ndern oder Unfallfolgen

daher nicht sinnvoll ist. Das gleiche gilt fr Produkte im

weiteren Sinn, wie z.B. Wasserrutschen oder

Trampolinsprunganlagen, die nur bedingt einem

Herstellungsland bzw. einem Hersteller zugeordnet werden

k”nnen.

 

Aus den beiliegenden Jahresstatistiken gehen die gemeldeten

Produkte bzw. Produktkategorien hervor.

 

 

Zu Frage 10:

 

Zwischen 1990 und 1995 wurde nach _ 5 (PSG 1983) bzw.

_ 8 (PSG 1994) kein Bescheid erlassen. Durch Interventionen

konnten aber in verschiedenen F„llen Produktrckrufe ( z.B.

Kerzen in Tonbeh„ltern) , Konstruktions„nderungen ( z.B.

Zusatzausstattung bei Drillstrippern) oder Rcknahmen vom

Verkauf ( z.B. Fahrr„der) auf freiwilliger Basis erreicht

werden.

 

 

Zu den Fragen 11 bis 13:

 

Das BMGK hat bereits 1993 das Institut ''Sicher Leben'' des

Kuratoriums .fr Verkehrssicherheit mit einem zweimonatigen

Pilotprojekt zur Durchfhrung von EHLASS beauftragt. Im Mai

1995 wurden die neuen EU-Migliedstaaten durch die

Entscheidung des Rates 95/184/EG in EHLASS eingebunden. Das

BMGK hat nach einer ”ffentlichen Interessentensuche das

Institut ''Sicher Leben'' des Kuratoriums fr

Verkehrssicherheit mit der Organisation und

wissenschaftlichen Leitung von EHLASS-Austria bis zum

Auslaufen der aktuellen Erhebungsperiode ( 31.12.1997 )

beauftragt. Nach entsprechenden Vorarbeiten wurde der

Vollbetrieb, d.h. Befragung von Unfallopfern durch

geschultes Personal in vier Krankenh„usern , im Mai 1996

aufgenommen.

 

 

Zu den Fragen 14 bis 16:

 

šber die Anzahl von Produkthaftungsverfahren stehen meinem

Ressort keine Daten zur Verfgung.

 

 

Zu Frage 17 :

 

- Durch die Einbindung in das

EU-Produktsicherheitsnotfallsverfahren (Rapid Exchange of

Information System) kann das BMGK knftig rascher

Maánahmen gegen gef„hrliche Produkte, die im EWR bekannt

werden, ergreifen.

- Gegenber der Europ„ischen Kommission wurde das Interesse

an einer Richtlinie ber die Sicherheit von

Kleinkinderprodukten deutlich gemacht. Diesem Bereich wird

jedenfa1ls verst„rkt Aufmerksamkeit geschenkt werden.

- Eine Verl„ngerung von EHLASS wird angestrebt.

- Nach der unl„ngst erlassenen Verordnung ber die

Kennzeichnung von Kinderlaufhilfen ist zur Zeit eine

Verordnung ber die Kennzeichnung von ™llampen in

Begutachtung.

 

 

- Im Bereich der Normung ( national oder international )

 

werden Mandate fr verschiedene Produktgruppen angestrebt

 

( z . B. Pyrotechnik ) .

 

- Durch die mit dem PSG 1994 eingerichtete Marktberwachung

 

durch Produktsicherheitsaufsichtsorgane werden

 

vorausschauend verschiedene Produktgruppen einer Kontrolle

 

unterworfen.

 

 

 

Beilagen wurden nicht gescannt !!!