1313/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Mag.
Herbert Kaufmann und Genossen haben am 3. Oktober 1996 unter
der Nr. 1331/J an mich beiliegende schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend ''Produktsicherheitsgeset
und Meldeverpflichtung'' gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist festzuhalten, daá meinem Ressort keine
Datenbanken ber gef„hrliche Produkte zur Verfgung stehen
und eine detaillierte Beantwortung der Fragen daher nicht
m”glich ist. Ich verweise jedoch auf die beiliegenden
Produktsicherheits-Jahresstatistiken 1991 bis 1995.
Zu Frage 1:
Umfassende statistische Daten ber das Unfallgeschehen in
™sterreich im Heim-, Freizeit- und Sportbereich faát v.a.
die j„hrliche Unfallstatistik des Instituts ,,Sicher Leben"
des Kuratoriums fr Verkehrssicherheit zusammen ( seit 1992 ) .
Wieviele Unf„lle aber tats„chlich durch gef„hrliche Produkte
im Sinne des PSG verursacht wurden, l„át sich nicht
absch„tzen. Erst durch die Verknpfung von EHLASS-Daten mit
allgemeinen statistischen Patientendaten werden genauere
Angaben m”glich sein.
Zu Frage 2 :
Statistische Daten betreffend Meldungen ber gef„hrliche
Produkte nach _ 6 PSG 1983 bzw. _ 7 PSG 1994 stehen seit
1991 zur Verfgung:
1991 14
1992 33
1993 27
1994 96
1995 7
Darberhinaus gibt es noch eine Reihe von sonstigen
Meldungen ber gef„hrliche Produkte. Meldungen, die - auch
von Krankenanstalten - formlos einlangen, werden in der
Statistik nicht als Meldungen nach _ 6 bzw. _ 7 PSG
gewertet.
Zu 1994 ist anzumerken, daá 70 Meldungen aufgrund einer
Sondererhebung zu Unf„llen auf Wasserrutschen einlangten.
Zu Frage 3 :
Pro Jahr treffen ca. 10-15 Meldungen von Krankenanstalten
ein. Der Grund fr diese geringe Anzahl drfte vorrangig
darin liegen, daá fr den aufnehmenden oder behandelnden
Arzt schwer feststellbar ist, ob ein Unfall tats„chlich von
einem gef„hrlichen Produkt verursacht wurde.
Das BMGK hat im Frhjahr 1995 anl„álich des Inkrafttretens
des PSG 1994 mit einem Rundschreiben alle ”sterreichischen
Krankenh„user erneut auf die Meldeverpflichtung nach der
MeldeVO hingewiesen. Eine nachhaltige Verbesserung des
Informationsstandes ist aber erst durch EHLASS zu erwarten.
Zu den Fragen 4 bis 9 :
Zu diesen Fragen verweise ich auf die fehlenden technischen
Voraussetzungen, wodurch eine detaillierte Beantwortung
nicht m”glich ist.
Festzuhalten ist zudem, daá oft nicht einzelne Produkte,
sondern ganze Produktgruppen bearbeitet werden und eine
Aufschlsselung nach Herkunftsl„ndern oder Unfallfolgen
daher nicht sinnvoll ist. Das gleiche gilt fr Produkte im
weiteren Sinn, wie z.B. Wasserrutschen oder
Trampolinsprunganlagen, die nur bedingt einem
Herstellungsland bzw. einem Hersteller zugeordnet werden
k”nnen.
Aus den beiliegenden Jahresstatistiken gehen die gemeldeten
Produkte bzw. Produktkategorien hervor.
Zu Frage 10:
Zwischen 1990 und 1995 wurde nach _ 5 (PSG 1983) bzw.
_ 8 (PSG 1994) kein Bescheid erlassen. Durch Interventionen
konnten aber in verschiedenen F„llen Produktrckrufe ( z.B.
Kerzen in Tonbeh„ltern) , Konstruktions„nderungen ( z.B.
Zusatzausstattung bei Drillstrippern) oder Rcknahmen vom
Verkauf ( z.B. Fahrr„der) auf freiwilliger Basis erreicht
werden.
Zu den Fragen 11 bis 13:
Das BMGK hat bereits 1993 das Institut ''Sicher Leben'' des
Kuratoriums .fr Verkehrssicherheit mit einem zweimonatigen
Pilotprojekt zur Durchfhrung von EHLASS beauftragt. Im Mai
1995 wurden die neuen EU-Migliedstaaten durch die
Entscheidung des Rates 95/184/EG in EHLASS eingebunden. Das
BMGK hat nach einer ”ffentlichen Interessentensuche das
Institut ''Sicher Leben'' des Kuratoriums fr
Verkehrssicherheit mit der Organisation und
wissenschaftlichen Leitung von EHLASS-Austria bis zum
Auslaufen der aktuellen Erhebungsperiode ( 31.12.1997 )
beauftragt. Nach entsprechenden Vorarbeiten wurde der
Vollbetrieb, d.h. Befragung von Unfallopfern durch
geschultes Personal in vier Krankenh„usern , im Mai 1996
aufgenommen.
Zu den Fragen 14 bis 16:
šber die Anzahl von Produkthaftungsverfahren stehen meinem
Ressort keine Daten zur Verfgung.
Zu Frage 17 :
- Durch die Einbindung in das
EU-Produktsicherheitsnotfallsverfahren (Rapid Exchange of
Information System) kann das BMGK knftig rascher
Maánahmen gegen gef„hrliche Produkte, die im EWR bekannt
werden, ergreifen.
- Gegenber der Europ„ischen Kommission wurde das Interesse
an einer Richtlinie ber die Sicherheit von
Kleinkinderprodukten deutlich gemacht. Diesem Bereich wird
jedenfa1ls verst„rkt Aufmerksamkeit geschenkt werden.
- Eine Verl„ngerung von EHLASS wird angestrebt.
- Nach der unl„ngst erlassenen Verordnung ber die
Kennzeichnung von Kinderlaufhilfen ist zur Zeit eine
Verordnung ber die Kennzeichnung von ™llampen in
Begutachtung.
- Im Bereich der Normung ( national oder international )
werden Mandate fr verschiedene Produktgruppen angestrebt
( z . B. Pyrotechnik ) .
- Durch die mit dem PSG 1994 eingerichtete Marktberwachung
durch Produktsicherheitsaufsichtsorgane werden
vorausschauend verschiedene Produktgruppen einer Kontrolle
unterworfen.
Beilagen wurden nicht gescannt !!!