1314/AB
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.1295/J betreffend
Endabrechnung der Pyhrnautobahn, welche die Abgeordneten
Anschober, Freundinnen und Freunde am 2. Oktober 1996 an mich
richteten und die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in
Kopie beigelegt ist, beantworte ich auf Grundlage der von mir von
der Österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen
Aktiengesellschaft eingeholten Information wie folgt :
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage :
Unter Hinweis auf die bereits in der Beantwortung der schriftli-
chen parlamentarischen Anfrage Nr. 659/J erteilte Antwort wird
nochmals zusammengefaßt :
1 . A 9 Pyhrnautobahn, Schoberpaß, Hauptaufträge mit Zusatzlei-
stungen ohne Preisgleitung:
Baulos 115 571,90 Mio.S
Baulos 116 670,10 Mio.S
Baulos 117 463,50 Mio.S
Baulos 118 346,41 Mio.S
2051,91 Mio.S
Dieser Summe sind zuzurechnen
1) Zusatzaufträge auf Grund von Notwendigkeiten wie z.B. Tun-
nelverlängerungen, Rutschungen etc. ca. öS 70 Mio.
2) Preisgleitungen
3) Massenänderungen wie Bodenauswechslungen etc.
2. A 9 Pyhrnautobahn, Oberösterreich, Hauptaufträge mit Zusatz-
leistungen ohne Preisgleitung:
Baulos 1-3 1l27,50 Mio.S
Baulos 4 169,20 Mio.S
Baulos 5 124,30 Mio.S
Baulos 6 65, 60 Mio.S
Baulos 7 269,00 Mio.S
Baulos 8 162,10 Mio.S
9l7,70 Mio.S
Dieser Summe sind zuzurechnen:
1) Zusatzaufträge auf Grund von Notwendigkeiten im Zuge der
Baudurchführung wie z.B. Tunnelverlängerungen, Rutschungen
etc. ca. öS 90 Mio.
2) Preisgleitungen
3) Massenänderungen wie Bodenauswechslungen etc.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die endgültigen Abrechnungen der offenen Probleme sind nur in
Teilbereichen betreffend die größeren Aufträge je Baulos erfolgt.
Dies jedoch nur soweit als keine offenen Forderungen anstehen. Es
können daher auch noch keine entsprechenden Gesamtabrechnungen
der jeweiligen Abschnitte erstellt werden. Darüber hinaus stehen
sowohl im Abschnitt Schoberpaß als auch im Abschnitt der ober-
österreichischen Baulose der Pyhrnautobahn Kollaudierungen noch
vor dem Abschluß. Erst nach Durchführung dieser Kollaudierungen
sowie nach rechtskräftiger Beendigung der anhängigen Strafverfah-
ren bzw. eines anhängigen Zivilprozesses im Bereich des Bauloses
l15 kann eine endgültige Abrechnung durchgeführt werden.
Antwort zu Punkt 3 bis 5 der Anfrage:
Aus den oben genannten Gründen können keine konkreten Summen,
welche von den Baufirmen rückverhandelt wurden, allfällige Ge-
samtverteuerungen oder Korrekturdifferenzen genannt werden.
Unabhängig davon kann aus einem Vergleich der Schlußrechnung mit
der Auftragssumme nicht auf eine Gesamtverteuerung geschlossen
werden. Dies schon deshalb, da die Auftragssummen ohne Preis-
gleitungen gerechnet werden, welche jedoch vertragsmäßig aufgrund
der bestehenden Verträge bei der Endabrechnung zuzuschlagen sind.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die in den Verhandlungen gewählten Argumentationsführungen beste-
hen aus vielen Detailargumenten und Gegenargumenten. Einerseits
wurden seitens der Firmen für ihre Nachforderungen verschieden-
ste, technische, faktische und juristische Begründungen vorge-
bracht, welche im Detail zu erörtern und zu widerlegen waren,
andererseits hat die ÖSAG ebenfalls mit vielen faktischen,
technischen und juristischen Argumentationen gegenüber den vor-
liegenden Abrechnungen Reduktionen erwirkt.
Die zurückverhandelten Beträge resultieren, wie schon in der
schriftlichen parlamentarischen Anfrage 659/J angeführt, u.a. aus
Nachkontrollen der Massenermittlungen, aus der Streichung von
nicht beauftragten Nachtragsforderungen und aus der Korrektur der
Preisgleitungen und Zinsenforderungen. Der Rechnungshofbericht
wurde als wirtschaftliche Vorgabe betrachtet, die - soweit sich
die Kritik nicht auf die getroffene Wahl von Baumaterialien und
deren Auswirkung auf die Kosten bezieht - auch erreicht werden
soll.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Eine Einigung zwischen der ÖSAG und den entsprechenden ARGEn ist
in den Baulosen 116 (Kollaudierung zur Frage richtige Klassifi-
zierung des Gebirges, öS 23 Mio. ) und in den Baulosen 1 bis 3
(Kollaudierung Wolf hinsichtlich der Frage Felslinie, ca. öS 4
Mio. ) noch offen.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Mit dem Land Oberösterreich wurde ein Vergleich über die offenen
Schadenersatzforderungen erreicht, Vergleichssumme öS 2 Mio. Mit
dem Land Steiermark wurde ein Vergleich abgeschlossen, wobei
unter Berücksichtigung einer Gegenforderung des Landes in der
Höhe von öS 2 Mio. die Vergleichssumme öS 3,5 Mio. lautet.