1317/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben am
2.10.1996 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 1289/J betreffend ,,Altlasten
in Oberösterreich" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit -
in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, foIgendes mitzuteilen:
Eingangs darf ich darauf hinweisen, daß Detailinformationen über Untersuchungser-
gebnisse und konkrete Grundwasserbeeinträchtigungen von Altlasten, wie sie in der
vorliegenden Anfrage gewünscht sind, dem im Bundesministerium für Umwelt,
Jugend und Familie sowie bei den Ämtern der Landesregierungen öffentlich zugäng-
lichen Altlastenatlas entnommen werden können. Ich ersuche daher um Verständnis
dafür, daß ich aufgrund des Umfanges dieser Detailinformationen (über 100 Seiten)
von deren Beantwortung im Rahmen der vorliegenden Anfrage Abstand nehme.
ad 1
Die Summe aller bisher genehmigten und zugesicherten Förderungen für die Siche-
rung und Sanierung der in Oberösterreich befindlichen Altlasten beträgt insgesamt
553,4 Mio. ÖS. Eine AufIistung der einzeInen FörderungsfäIle ist der beiliegenden
. ²
Tabelle (s. Beilage 1) zu entnehmen. Diese beinhaItet sowohl Angaben über
''Deponiesanierungen'' als auch über ''Altstandortsanierungen''.
ad 2 und 3
lnformationen über bereits genehmigte und in Durchführung befindIiche Sanierungs-
projekte sowie deren Kosten und Sanierungsbeginn sind ebenfaIIs in der beiIiegen-
den TabeIle (s. Beilage 1) enthalten. Die in der Ietzten Sitzung der Altlastensanie-
rungskommission positiv begutachteten Projekte weisen den Status ''geprüft'' auf, da
für diese Projekte noch keine konkrete Förderungszusicherung erteiIt wurde.
ad 4
Bis Mitte Oktober 1996 wurden dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und
Familie vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung 1539 Altlablagerungen
und Altstandorte gem. § 13 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz 1989 gemeldet. Von
diesen Flächen konnten 1398 (1312 Altablagerungen und 86 Altstandorte) aIs be-
gründete Verdachtsflächen in den Verdachtsflächenkataster aufgenommen werden.
31 VerdachtsfIächen wurden bereits als sicherungs- und sanierungsbedürftige Altla-
sten im AltIastenatlas ausgewiesen, eine Altlast wird im Altlastenatlas bereits aIs
''saniert'' geführt. Für die restlichen 109 Flächen liegen derzeit zu wenig Unterlagen
vor um eine Erstabschätzung des Gefährdungspotentials durchführen zu können.
Eine Aufnahme dieser Flächen in den Verdachtsflächenkataster ist daher derzeit
noch nicht mögIich.
ad 5
Eine konkrete Aussage über noch nicht bekannte Verdachtsflächen kann nicht ge-
troffen werden.
ad 6
Personalfragen von Landesdienststellen faIIen nicht in meinen Zuständigkeitsbe-
reich.
ad 7
Jene vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung gemeIdeten VerdachtsfIä-
chen, die bereits als sicherungs- und sanierungsbedürftige Altlasten im AItlastenatIas
eingetragen sind, sind der Beilage 2 zu entnehmen, die auch Angaben über Stand-
ort, Prioritätenklassifizierung und Datum der Eintragung in den Altlastenatlas enthält
(Sanierungssummen s. Beilage 1).
Weitere Angaben über Prioritätenklassifizierung und Untersuchungsergebnisse so-
wie lnformationen über Grundwasserbeeinträchtigungen sind dem Altlastenatlas zu
entnehmen.
ad 8
Mir ist in Bachmanning keine Deponie mit der Bezeichnung ,,Chinadeponie" bekannt.
ad 9
Die AItablagerung ''Gerbereischlammdeponie Grubhof'' ist bereits seit 5.9.1994 als
sicherungs- und sanierungsbedürftige Altlast im AItlastenatlas eingetragen, dem
weitere Angaben bzw. Informationen zu entnehmen sind.
Nach Mitteilung des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung wurde bei der
Deponie Grubhof/Wurm ein Beseitigungsauftrag nach § 32 AbfaIIwirtschaftsgesetz
erteiIt, der von der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen derzeit voIlstreckt wird. Be-
treffend durchzuführender Sanierungsarbeiten wurden bereits Gespräche zwischen
der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen und möglichen Auftragnehmern geführt.
Ein Förderungsansuchen Iiegt bislang nicht vor.
ad 10
Eine in der gegenständlichen Anfrage bezeichnete ''Deponie Böttinger Linz'' ist dem
Bundesministerium für UmweIt, Jugend und FamiIie nicht bekannt. Sollte jedoch da-
mit die Altlast O24 ''Landmaschinenfabrik Pöttinger, Werk lI" gemeint sein, so han-
delt es sich nicht um eine Deponie, sondern um einen CKW-Schadensfall im Bereich
eines Industriebetriebes.
Für die Sanierung gegenständIicher AItlast wurden Projekte ausgearbeitet und beim
Landeshauptmann von Oberösterreich zur Genehmigung eingereicht. Mit der Sanie-
rung der gesättigten bzw. ungesättigten Bodenzone soIl noch im Dezember 1996
begonnen werden. Für die Sanierung werden ÖS 12.500.000,-- veranschlagt (s.
dazu auch Beilage 1).
ad 11
lnformationen über die AltIast O13 "Deponie Kappern" können dem im Bundesmini-
sterium für Umwelt, Jugend und FamiIie sowie bei den Ämtern der Landesregierun-
gen öffentIich zugängIichen AItIastenatlas entnommen werden.
Für die Sicherung der Deponie Kappern wurde ein Projekt ausgearbeitet und seitens
des Landeshauptmannes von Oberösterreich mit Bescheid vom 30.9.1993 bewilligt.
Nach Ablauf der für den Baubeginn im Bescheid festgelegten Frist erging vom Lan-
deshauptmann von Oberösterreich am 2.9.1996 ein wasserpolizeilicher Auftrag, die
im Sicherungsprojekt aufgetragenen Maßnahmen durchzuführen. Entsprechend der
im Bescheid gesetzten Frist soll bis 7.1.1997 mit den Bauarbeiten begonnen werden.
lm vorIiegenden Förderungsansuchen werden für die Sicherung der Deponie Kosten
von 97 Mio. ÖS veranschIagt (s. dazu auch Beilage 1). Es ist beabsichtigt, das vor-
liegende Sicherungsprojekt entsprechend den Anforderungen des Förderungspro-
grammes im Rahmen der nächsten Sitzung der AItlastensanierungskommission zur
Begutachtung vorzulegen.
ad 12
Detailinformationen über die mit 7.7.1996 als sicherungs- und sanierungsbedürftige
Altlast ausgewiesenen AItstandort ,,SheIl Tanklager Linz" können dem Altlastenatlas
entnommen werden.
Für die bereits Iaufenden Erkundungsmaßnahmen wurde vom Bundesministerium
für Umwelt, Jugend und FamiIie ein Kostenersatz in der Höhe von ÖS 1.450.000,--
veranschlagt. Ein Förderungsansuchen für Sicherungs-oder Sanierungsmaßnahmen
liegt derzeit nicht vor.
ad 13
Betreffend DetaiIinformationen über die seit 19.8.1991 als sicherungs- und sanie-
rungsbedürftige Altlast ''Mülldeponie BIankenbach'' darf auf den AltlastenatIas ver-
wiesen werden.
Die Sanierung gegenständlicher AltIast ist im Zuge der geplanten Erweiterung der
Deponie vorgesehen. Für die Sanierung dieser AltIast werden Kosten von 72 Mio.
ÖS veranschIagt. Mit den Sanierungsarbeiten solI im Frühjahr 1997 begonnen wer-
den (s. dazu auch BeiIage 1).
ad 14
Detailinformationen über die seit 1.3.1990 als sicherungs- und sanierungsbedürftige
Altlast ,,AMAG-Deponie" können dem AltIastenatlas entnommen werden.
Die Werksdeponie der AMAG in Ranshofen wurde bereits mit einer einschaligen
Dichtwand umschlossen und oberflächlich abgedeckt. Für die Sicherung dieser
AItlast wurden 78 Mio. ÖS aufgewendet. Nachdem entsprechende Qualitätsnach-
weise über die bereits durchgeführten Maßnahmen noch nicht erbracht werden
konnten, wurde das Förderungsansucheeen bislang nicht der AltIastensanierungs-
kommission vorgelegt (s. dazu auch Beilage 1).
ad 15
Deponien in Attnang:
Dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie wurden drei in der
Gemeinde Attnang befindIiche AltabIagerungen (,,BezirksmüIldeponie KröpfeI",
,,Puchheim" und ,,Höribach") als Verdachtsflächen gem. § 13 Abs. 1 Altlastensanie-
rungsgesetz (ALSAG) 1989 gemeldet. Entsprechend dem Ergebnis der Erstabschät-
zung des GefährdungspotentiaIs ist für die beiden AItabIagerungen ,,Puchheim" und
,,Höribach" kein vordringlicher Untersuchungsbedarf gegeben.
Die Altablagerung ,,BezirksmülIdeponie Kröpfel" in der Gemeinde Attnang wurde auf-
grund nachgewiesener Grundwasserbelastungen bereits im Jahr 1990 als siche-
rungs- und sanierungsbedürftige Altlast in den Altlastenatlas eingetragen.
Die Sanierung der AltIast O3 ,,Bezirksmülldeponie Kröpfel" ist nach Mitteilung des
Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung als abgeschlossen anzusehen.
Ein diesbezügIicher Bericht ist in Ausarbeitung.
Deponie Ort:
Über die Deponie Gradinger in der Gemeinde Ort im lnnkreis liegt eine Verdachts-
flächenmeldung nach § 13 Abs.1 ALSAG 1989 vor. Zur Zeit erfolgt vom Umwelt-
bundesamt eine zusammenfassende Auswertung und lnterpretation vorhandener
Daten.
Deponien im Raum Lambach:
lm Raum Lambach bzw. in den Gemeinden Lambach und Stadl-Paura wurden ins-
gesamt 19 Altablagerungen aIs Verdachtsflächen gem. § 13 Abs. 1 ALSAG 1989
gemeldet und in den Verdachtsflächenkataster aufgenommen. Entsprechend dem
Ergebnis der Erstabschätzung des Gefährdungspotentials ist für diese Altablagerun-
gen kein vordringIicher Untersuchungsbedarf gegeben. Laut Mitteilung des Amtes
der Oberösterreichischen Landesregierung werden bei den Deponien im Raum
Lambach derzeit Erhebungen durchgeführt.
Deponie Asten und Deponie Wels:
Diese beiden Deponien wurden dem Bundesministerium für UmweIt, Jugend und
FamiIie aIs VerdachtsfIächen gem. § 13 Abs. 1 ALSAG 1989 gemeIdet. Nachdem
bei diesen AItabIagerungen bereits vor lnkrafttreten des AItIastensanierungsgesetzes
Sicherungsmaßnahmen gesetzt wurden, werden diese Deponien daher im Ver-
dachtsfIächenkataster aIs gesicherte/sanierte VerdachtsfIächen geführt.
Deponien in lnzersdorf und Kirchdorf:
Vom Landeshauptmann von Oberösterreich wurde eine Altablagerung mit der Be-
zeichnung ''Deponie Kirchdorf" als Verdachtsfläche gem. § 13 Abs. 1 ALSAG 1989
gemeldet. Entsprechend dem Ergebnis der Erstabschätzung des Gefährdungspo-
tentials ist für diese Altablagerung kein vordringlicher Untersuchungsbedarf gege-
ben. Für die ebenfalls gemeldeten Altablagerungen ''Heiligenkreuz'', ''Oberboxleiten''
und ''Deponie Herrenhaus'' in den Gemeinden Kirchdorf und lnzersdorf wird derzeit
vom Umweltbundesamt eine Erstabschätzung des GefährdungspotentiaIs durchge-
führt.
Deponie Gmunden:
Dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie liegen mehr aIs 90 Ver-
dachtsflächenmeldungen von AItablagerungen in der Gemeinde Gmunden vor.
Aufgrund unzureichender Angaben in der vorliegenden Anfrage ist eine konkrete
Zuordnung und somit auch eine Beantwortung nicht mögIich.
Deponie Katzelsdorf:
Diese Deponie wurde dem Bundesministerium für UmweIt, Jugend und Familie bis-
her nicht als Verdachtsfläche gem. § 13 Abs. 1 ALSAG 1989 gemeldet. Dem Um-
weltbundesamt Iiegen diesbezüglich auch keine lnformationen vor.
Da für die genannten Deponien derzeit keine Förderungsansuchen vorIiegen, kön-
nen betreffend die erforderIichen MitteI für eine aIlfällige Sicherung oder Sanierung
keine Aussagen getroffen werden.
ad 16
Im Ortsgebiet von Linz sind bisher insgesamt 18 AItabIagerungen als Verdachtsflä-
chen gem. § 13 Abs. 1 ALSAG 1989 gemeldet und in den Verdachtsflächenkataster
aufgenommen worden.
Für neun dieser Verdachtsflächen liegen bereits Ergebnisse der Erstabschätzung
des Gefährdungspotentials vor bzw. werden vom Bundesministerium für Umwelt,
Jugend und Familie für einen Teil dieser FIächen noch bis Ende dieses Jahres er-
gänzende Untersuchungen zur Durchführung einer Gefährdungsabschätzung be-
auftragt. Für die restlichen neun im Ortsgebiet von Linz gelegenen Verdachtsflächen
wird derzeit vom Umweltbundesamt eine Erstabschätzung des Gefährdungspoten-
tials durchgeführt.
Da für die genannten Deponien derzeit keine Förderungsansuchen vorIiegen, kön-
nen betreffend die erforderlichen Mittel für eine aIlfälIige Sicherung oder Sanierung
keine Aussagen getroffen werden.
ad 17
lnformationen über Kosten der Sicherung und Sanierung von in Oberösterreich be-
findlichen Altlasten sind der beiliegenden Tabelle (s. Beilage 1 , beantragte Kosten,
zugesicherte u. abgeschlossene FäIle) zu entnehmen. Eine Abschätzung der Sanie-
rungskosten aller AltIasten in Oberösterreich kann nur auf Basis kompIett vorliegen-
der Sicherungs- oder Sanierungsprojekte erfoIgen.
ad 18
HinsichtIich der für A.ltIastensanierungsmaßnahmen verfügbaren MitteI darf auf den
im Zuge der 21 . AItIastensanierungskommissionssitzung vorgeIegten Finanzstatus
verwiesen werden (s. BeiIage 3).
ad 19
Gemäß Altlastensanierungsgesetz obliegt die Einhebung der Beiträge dem Bundes-
ministerium für Finanzen. Seit 1. Jänner 1995 sind dafür die HauptzoItämter zustän-
dig. SowohI seitens des Bundesministeriums für UmweIt, Jugend und FamiIie aIs
auch des Bundesministeriums für Finanzen wurden bereits verstärkt Maßnahmen
ergriffen, um die Einhebung des AItIastenbeitrages effektiver zu gestaIten. Vom Bun-
desministerium für Umwelt, Jugend und Familie wurden 1994 aIle Deponiebetreiber
und Exporteure sowie aIIe Bürgermeister im Zusammenhang mit dem ZuständIg-
keitsübergang der Einhebung der AItlastenbeiträge von den Finanzämtern zu den
HauptzoIlämtern nochmaIs auf die BeitragspfIicht hingewiesen. Elne inhaItIich glei-
che lnformation wurde seitens des Bundesministeriums für Finanzen an alIe erfaßten
Beitragspflichtigen verschickt. Darüber hinaus wurden seitens des BundesminIsteri-
ums für Umwelt, Jugend und Familie Schulungen der zuständigen Finanzreferenten
vorgenommen; weitere Schulungen sind gepIant. Auch stehen die Mitarbeiter des
Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie jederzeit für schriftIiche oder
teIefonische Anfragen der HauptzolIämter und aIs Sachverständige zur Verfügung.
Darüber hinaus werden auch vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
regelmäßige Überprüfungen durchgeführt.
Das bisherige Aufkommen an AItIastenbeiträgen von 1990 bis 1996 (I-IX) beträgt
insgesamt ÖS 1.416.323.341 ,85 und entwickeIte slch wie foIgt:
Aufkommen an
Jahr Altlastenbeiträgen
1990 142.629.541,25
1991 172.718.684,66
1992 167.274.076,79
1993 215.721.432,89
1994 211.051.498,18
1995 285.161.900,78
1996 221.766.207,30
I-lX
Summe 1.416.323.341.85
Anlagen wurden nicht gescannt !!!