1318/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und
Freunde haben am 2 . Oktober 1996 unter der Nr. 1290/J an mich
beiliegende schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Beurteilung der Zweckmäßigkeit, Einsparungserfordernisse und
sachliche Voraussetzungen der FSME-Impfung gerichtet .
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :
Vorweg verweise ich auf die mit dieser Anfrage in Zusammenhang
stehende parlamentarische Anfrage Nr. 1291/J und meine dort
vorangestellten grundsätzlichen Ausführungen.
Zu Frage 1 :
Wie bereits mehrmals anläßlich der Beantwortung diverser
parlamentarischer Anfragen zum Thema FSME mitgeteilt wurde, ist
die FSME keine meldepflichtige Krankheit. Aus diesen Gründen
verfügt mein Ressort über keine eigenen Unterlagen hinsichtlich
der FSME-Erkrankungsfälle. Die in der Anlage aufgelisteten
Erkrankungen an FSME in den Jahren 1994 und 1995,
aufgeschlüsselt nach Altersgruppen, sind der Tabelle 2 der
virusepidemiologischen Informationen Nr. 2/96 zu entnehmen.
Zu Frage 2 :
Diesbezügliche Daten liegen meinem Ressort nicht vor. Im
übrigen ist die in der Anfrage erhobene Behauptung, Personen
wären durch die FSME-Impfung erkrankt und nicht durch den Biß
einer FSME-infizierten Zecke, wissenschaftlich nicht
verifiziert.
Zu Frage 3 :
Grundsätzlich wird bei der Beurteilung der Wirksamkeit einer
Impfung von Personen ausgegangen, bei denen eine genau
definierte Grundimmunisierung vollständig durchgeführt wurde.
Darüber hinaus verfügt mein Ressort über keine ausreichenden .
Unterlagen, die eine Beurteilung der Frage ermöglichen würden.
Zu Frage 4 :
Im Rahmen von Zulassungsanträgen von Arzneispezialitäten
vorgelegte Unterlagen betreffend die Wirksamkeit beziehen sich
in aller Regel nur auf eine repräsentative Stichprobe von
Personen, die in der Studie erfaßt wurden. Die Grundgesamtheit
muß keinesfalls berücksichtigt werden. Dazu kommt, daß
epidemiologische Angaben immer mit Unsicherheitsfaktoren
behaftet sind. Mit der Frage nach den ''wirklichen`' Fällen wird
natürlich eine aus naturwissenschaftlicher Sicht letztlich
unbeantwortbare Frage gestellt.
Zu Frage 5 :
Es wäre nicht vollziehbar, grundsätzlich jede einzelne
Anwendung einer Arzneispezialität sowie die dabei gemachten
Beobachtungen dem Ressort zu melden und die entsprechenden
Ergebnisse auszuwerten.
Zu Frage 6 :
In den Jahren 1986 - 1995 langten in meinem Ressort vier
Meldungen von Ärzten über unerwünschte Arzneimittelwirkungen im
Zusammenhang mit der Anwendung von FSME-Bulin ein. Nähere
Angaben sind der beiliegenden Aufstellung zu entnehmen.
Seitens der Fa. Österreichisches Institut für Hämoderivate
wurden für den Berichtszeitraum 36 Fälle an Nebenwirkungen
mitgeteilt, wobei zwei Fälle als schwerwiegende bewertet
wurden.
Zu Frage 7 :
Diese Frage könnte nur mittels Analyse der Daten der FSME-
Patienten in der Steiermark geklärt werden. Es ist aber
prinzipiell nicht nachvollziehbar, warum ein
Wirksamkeitsnachweis sich speziell auf Daten der Steiermark
stützen sollte. .
Zu Frage 8 :
Die von den Anfragestellern angestellten Vergleiche der beiden
angegebenen Publikationen versprechen von ihrem methodischen
Ansatz her keine zusätzlichen Informationen hinsichtlich der
Wirksamkeit. Eine Kopie der Virusepidemiologischen
Informationen Nr. 25/9l, denen die Zahl von 39 Fällen im Jahr
l990 in der Steiermark entnommen wurde, liegt bei .
Zu Frage 9 :
Hiezu verweise ich auf Punkt 2. der einleitenden,
grundsätzlichen Bemerkungen zur parlamentarischen Anfrage
Nr. 1291/J.
Zu Frage 10 :
Wie bereits anläßlich meiner Anfragebeantwortung vom 28. August
1996 zur parl. Anfrage Nr. 941/J ausgeführt wurde, war in den
70er -Jahren die epidemiologische Überwachung, Erfassung und
auch serologische Diagnostik von FSME-Erkrankungen noch in der
Anfangsphase. Andererseits wurde erst ab den Jahren 1981/82 mit
größeren Impfkampagnen und Massenimpfungen begonnen.
Dementsprechend zeigt sich in der Steiermark seit dem Jahr 1982
ein rückläufiger Trend bei der Zahl der FSME-Fälle.
Zu Frage 11 :
Da die Impffreudigkeit der österreichischen Bevölkerung
grundsätzlich nicht sehr hoch ist - ich verweise lediglich auf
die erst kürzlich beobachteten Masernfälle - , sehe ich keine
Notwendigkeit, den Krankenversicherungsträgern eine
chefärztliche Kontrolle der Indikation vorzuschlagen, die für
die Bürger/Innen eine zusätzlich die Impffreudigkeit dämpfende
Maßnahme darstellen würde.