1318/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und

Freunde haben am 2 . Oktober 1996 unter der Nr. 1290/J an mich

beiliegende schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

Beurteilung der Zweckmäßigkeit, Einsparungserfordernisse und

sachliche Voraussetzungen der FSME-Impfung gerichtet .

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :

 

Vorweg verweise ich auf die mit dieser Anfrage in Zusammenhang

stehende parlamentarische Anfrage Nr. 1291/J und meine dort

vorangestellten grundsätzlichen Ausführungen.

 

Zu Frage 1 :

 

Wie bereits mehrmals anläßlich der Beantwortung diverser

parlamentarischer Anfragen zum Thema FSME mitgeteilt wurde, ist

die FSME keine meldepflichtige Krankheit. Aus diesen Gründen

verfügt mein Ressort über keine eigenen Unterlagen hinsichtlich

der FSME-Erkrankungsfälle. Die in der Anlage aufgelisteten

Erkrankungen an FSME in den Jahren 1994 und 1995,

aufgeschlüsselt nach Altersgruppen, sind der Tabelle 2 der

virusepidemiologischen Informationen Nr. 2/96 zu entnehmen.

 

Zu Frage 2 :

 

Diesbezügliche Daten liegen meinem Ressort nicht vor. Im

übrigen ist die in der Anfrage erhobene Behauptung, Personen

wären durch die FSME-Impfung erkrankt und nicht durch den Biß

einer FSME-infizierten Zecke, wissenschaftlich nicht

verifiziert.

 

Zu Frage 3 :

 

Grundsätzlich wird bei der Beurteilung der Wirksamkeit einer

Impfung von Personen ausgegangen, bei denen eine genau

definierte Grundimmunisierung vollständig durchgeführt wurde.

Darüber hinaus verfügt mein Ressort über keine ausreichenden .

Unterlagen, die eine Beurteilung der Frage ermöglichen würden.

 

Zu Frage 4 :

 

Im Rahmen von Zulassungsanträgen von Arzneispezialitäten

vorgelegte Unterlagen betreffend die Wirksamkeit beziehen sich

in aller Regel nur auf eine repräsentative Stichprobe von

Personen, die in der Studie erfaßt wurden. Die Grundgesamtheit

muß keinesfalls berücksichtigt werden. Dazu kommt, daß

epidemiologische Angaben immer mit Unsicherheitsfaktoren

behaftet sind. Mit der Frage nach den ''wirklichen`' Fällen wird

natürlich eine aus naturwissenschaftlicher Sicht letztlich

unbeantwortbare Frage gestellt.

 

Zu Frage 5 :

 

Es wäre nicht vollziehbar, grundsätzlich jede einzelne

Anwendung einer Arzneispezialität sowie die dabei gemachten

Beobachtungen dem Ressort zu melden und die entsprechenden

Ergebnisse auszuwerten.

 

Zu Frage 6 :

 

In den Jahren 1986 - 1995 langten in meinem Ressort vier

Meldungen von Ärzten über unerwünschte Arzneimittelwirkungen im

Zusammenhang mit der Anwendung von FSME-Bulin ein. Nähere

Angaben sind der beiliegenden Aufstellung zu entnehmen.

Seitens der Fa. Österreichisches Institut für Hämoderivate

wurden für den Berichtszeitraum 36 Fälle an Nebenwirkungen

mitgeteilt, wobei zwei Fälle als schwerwiegende bewertet

wurden.

 

Zu Frage 7 :

 

Diese Frage könnte nur mittels Analyse der Daten der FSME-

Patienten in der Steiermark geklärt werden. Es ist aber

prinzipiell nicht nachvollziehbar, warum ein

Wirksamkeitsnachweis sich speziell auf Daten der Steiermark

stützen sollte. .

 

Zu Frage 8 :

 

Die von den Anfragestellern angestellten Vergleiche der beiden

angegebenen Publikationen versprechen von ihrem methodischen

Ansatz her keine zusätzlichen Informationen hinsichtlich der

Wirksamkeit. Eine Kopie der Virusepidemiologischen

Informationen Nr. 25/9l, denen die Zahl von 39 Fällen im Jahr

l990 in der Steiermark entnommen wurde, liegt bei .

 

Zu Frage 9 :

 

Hiezu verweise ich auf Punkt 2. der einleitenden,

grundsätzlichen Bemerkungen zur parlamentarischen Anfrage

Nr. 1291/J.

 

Zu Frage 10 :

 

Wie bereits anläßlich meiner Anfragebeantwortung vom 28. August

1996 zur parl. Anfrage Nr. 941/J ausgeführt wurde, war in den

70er -Jahren die epidemiologische Überwachung, Erfassung und

auch serologische Diagnostik von FSME-Erkrankungen noch in der

Anfangsphase. Andererseits wurde erst ab den Jahren 1981/82 mit

größeren Impfkampagnen und Massenimpfungen begonnen.

Dementsprechend zeigt sich in der Steiermark seit dem Jahr 1982

ein rückläufiger Trend bei der Zahl der FSME-Fälle.

 

Zu Frage 11 :

 

Da die Impffreudigkeit der österreichischen Bevölkerung

grundsätzlich nicht sehr hoch ist - ich verweise lediglich auf

die erst kürzlich beobachteten Masernfälle - , sehe ich keine

Notwendigkeit, den Krankenversicherungsträgern eine

chefärztliche Kontrolle der Indikation vorzuschlagen, die für

die Bürger/Innen eine zusätzlich die Impffreudigkeit dämpfende

Maßnahme darstellen würde.