1319/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Madeleine Petrovic,

Freunde und Freundinnen haben am 2. Oktober 1996 unter der

Nr. 1291/J an mich beiliegende schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Zulassung, Begutachtung, Bezuschussung des

FSME-Impfstoffes ''FSME-IMMUN Inject'' der Firma IMMUNO AG,

Kosten-Nutzen-Risiko-Abw„gung und gesundheitspolitische

Bedeutung der FSME-Impfung, Handhabung des Arzneimittelgesetze

(AMG), Weigerung zur šberprfung der FSME-Statistik und

Vertuschung von Impfnebenwirkungen (2 Todesf„lle, Koma,

Paralyse, Demenz, Hirnhautentzndungen, L„hmungen, usw. ) ,

F”rderungsmittel fr die Firma IMMUNO AG und den Verein

''Selbsthilfegruppe Zeckenopfer'' gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1. 2. 3. 10. 12. 13. 14. 15. 17. 19. 20. 22. 28.

30. 31. 32. 33, 34. 38. 39. 41/1. 44 und 49:

 

In der vorliegenden parl. Anfrage werden von den Fragestellern

eine Flle fachtechnischer Detailfragen aufgeworfen.

 

Es erscheint mir nicht zielfhrend , das Instrument der

parlamentarischen Anfrage fr die Kl„rung wissenschaftlicher

Detailfragen heranzuziehen. Die aufgeworfenen Fragen stehen im

Zusammenhang mit einem Verwaltungsverfahren ( in dem auch

Amtssachverst„ndigengutachten herangezogen werden ) das unter

die im B-VG normierte Amtsverschwiegenheit f„llt.

 

Ich verwehre mich gegen die in dieser Anfrage wiederholt

verwendeten adjektivischen Beifgungen wie ''kryptisch'' ,

"ausweichend'' , '' irrefhrend'' , ''gesetzesbrecherisch'' udgl . , weil

ich alle Anfragen nach sorgf„ltigen Recherchen meiner

Mitarbeiter/Innen beantworte und darberhinaus mehrere der

angestellten šberlegungen bzw. Behauptungen unrichtig sind.

 

Ich habe wiederholt bei Beantwortung diverser FSME-Anfragen

betont, daá FSME keine meldepflichtige Erkrankung ist und ich

nicht beabsichtige, diesen Umstand nur auf FSME bezogen zu

„ndern. Folglich werden zumindest in den absehbaren Zeitr„umen

die immer wieder angefragten Daten auch in Hinkunft in jenen

Instituten bzw. bei jenen Experten zur Verfgung stehen, die

entsprechende einschl„gige FSME-Erfahrung besitzen, oder im

Falle n”tiger station„rer Behandlung in den Krankenanstalten .

 

Einige grunds„tzliche Tatsachen m”chte ich klarstellen :

 

1 . Der FSME-Impfstoff war nicht - wie von den Fragestellern

behauptet - gesetzwidrig ohne Zulassung in Verkehr, sondern

hat gem. _ 89 AMG als zugelassen gegolten. Diese durch

gesetzliche Vorschrift geltende Zulassung ist einer

bescheidm„áigen Zulassung gleichzuhalten. Im "Austria-Codex''

sind al1e rechtm„áig in Verkehr befindlichen

Arzneispezialit„ten verzeichnet - solche, die entweder gem. _

1l AMG bescheidm„áig zugelassen sind ( sie weisen eine

Zulassungsnummer auf ) oder solche, die gem. _ 89 AMG

Geltungsarzneimittel sind.

 

2 . Fr die Rechtfertigung der Notwendigkeit der Impfung als

"vordringliche Maánahme zur Erhaltung der Volksgesundheit'' im

Sinne der Verordnung BGBl .Nr. 274/1981 k”nnen wohl nur die

Inzidenz der Erkrankung im gesamten Bundesgebiet und die

Wirksamkeit der Impfung ausschlaggebend sein. Fr die

individuelle Indikation ist wohl nicht maágebend, ob man in

der Ost- , Sd- und Weststeiermark sowie in Graz wohnhaft ist ,

sondern ob man sich - zumindest zeitweise - in Gebieten

aufh„lt, wo man sich der Gefahr des Bisses durch infizierte

Zecken aussetzt.

 

3 . Fr die Beurteilung der Wirksamkeit einer Arzneispezialit„t

sind grunds„tzlich jene Daten maágeblich, die in den

Unterlagen zum Zulassungsantrag dokumentiert sind. Sollten im

Zuge des Verfahrens weitere Daten vom Amtssachverst„ndigen

angefordert werden, wird dies dem Antragsteller im Rahmen des

Parteiengeh”rs mitgeteilt.

 

4. Prof. Dr. Kunz wurde im FSME-Immun-Inject-

Zulassungsverfahren von der Beh”rde nicht als

Sachverst„ndiger herangezogen.

 

Zu den Fragen 4 und 11 :

 

Die Zulassungsunterlagen wurden im M„rz 1990 in meinem Ressort

eingereicht und nach šbermittlung erg„nzender Unterlagen im

Feber 1992 der zust„ndigen Bundesanstalt zur Begutachtung

bergeben. Im Rahmen des nach den Bestimmungen des AMG

durchzufhrenden Zulassungsverfahrens wurden Nachforderungen

des Bundesstaatlichen Serumprfungsinstitutes , laufende

Žnderungen, die sich aus den Verfahren beim Paul-Ehrlich-

Institut ergeben haben, und UAW-Meldungen bercksichtigt - dies

insgesamt fhrte zu weiteren Verz”gerungen bei der Zulassung.

 

Zu Frage 5 :

 

Der Zulassungsantrag wurde durch die Fa. ™sterreichisches

Institut fr H„moderivate, datiert mit 14. M„rz l990 ,

eingelangt im Ressort am 23 . M„rz 1990 , gestellt und erhielt

die Gesch„ftszahl 929.592/1/90.

Zu Frage 6 :

 

Von der Beh”rde wurde der Leiter des BSPI , Hofrat DDr. Maurer

als Amtssachverst„ndiger herangezogen. Das positive Gutachten

vom l9 . 2. l996 fhrte zur bescheidm„áigen Zulassung der

Arzneispezialit„t ''FSME-IMMuN Inject`` .

 

Zu den Fragen 7 und 8 :

 

Im Austria-Codex sind alle jenen Arzneispezialit„ten

verzeichnet, die entweder gem._ ll AMG (mit Zulassungsnummer

oder gem. _ 89 AMG als Geltungsarzneimittel rechtm„áig in

Verkehr gebracht werden drfen.

 

Zu Frage 9 :

 

Im Zulassungsverfahren wurden alle in der

Arzneispezialit„tenverordnung - ASpV, BGBl. Nr. 82/1995

geforderten Kriterien geprft, dies sind:

. Stand der Wissenschaften

. Nachvollziehbarkeit der in den Zulassungsunterlagen

angegebenen Herstellungs- und Kontrollmethoden,

ø CMP gerechte Produktion und Kontrolle,

. Konformit„t der vorgelegten Daten mit den Bestimmungen des

Arzneibuches,

. Qualit„t der Ausgangs- , Zwischen- , End- und Bulkprodukte

sowie des verwendeten Prim„rpackmaterials ( Fertigspritze,

Glas , Nadel, Gummistopfen ) ,

ø Zusammensetzung des Arzneimittels unter besonderer

Bercksichtigung jener Bestandteile die Einfluá auf die

Wirksamkeit und die Haltbarkeit haben,

. Sterilit„t,

. klinische Daten,

ø nichtklinische Daten,

. Herstellverfahren,

. Analysen, Standardisierungs- und Kontrollvorschriften,

ø Qualit„t der Bestandteile,

. Angaben zur Arzneiform,

ø Qualit„t der Abpackung,

ø Haltbarkeit, Laufzeit

 

Im brigen belegen die pharmakologischen und pharmazeutischen

Daten des Impfstoffes , daá dieser nach dem Stand der

Wissenschaft hergestellt wird und eine gleichbleibende Qualit„t

aufweist. Der FSME-Impfstoff entspricht den Richtlinien der WHO

fr biologische Substanzen.

 

Zu Frage 16 :

 

Die Toxikologie ist insoferne ein unteilbares Fach, als sie in

gleicher Weise fr auf pflanzlicher Basis und auf nicht-

pflanzlicher Basis beruhende Arzneimittel gilt.

 

Zu Frage 18 :

 

Da mein Ressort an alle Arzneimittel im Grunds„tzlichen

vergleichbare Maást„be hinsichtlich Arzneimittelsicherheit

anlegt, kann der FSME-Impfstoff nicht zu einem ''Single-Issue''

werden.

 

Zu Frage 21 :

 

Der erw„hnte Artikel in der ™ŽZ ist mir bekannt. Die darin

angesprochene Notwendigkeit , Nebenwirkungen von Impfungen

lckenlos zu melden, wird geteilt und ist demzufolge auch

gesetzlich verankert.

 

Zu Frage 23 :

 

Die in meiner Anfragebeantwortung zur parl. Anfrage Nr. 941/J

vom l . Juli l996 genannte Zahl von etwa 500 Personen stammt aus

einem Zitat aus den Erl„uterungen des Begutachtungsentwurfes

der erw„hnten Verordnung im Jahre 1981 und war eine ''worst

case`' -Annahme m”glicher FSME-Erkrankungen zu diesem Zeitpunkt.

Bis zum Jahr l992 waren FSME-Fallzahlen von z.T. ber 500 zu

vermerken, danach sind die Erkrankungsf„lle deutlich

zurckgegangen.

 

Zu den Fragen 24. 25 . 26 und 29 :

 

Es ist Aufgabe des Antragstellers, solche Unterlagen

vorzulegen, die die Wirksamkeit unabh„ngig von den

angesprochenen Faktoren ( verschiedene Maánahmen zur

Verminderung des Expositionsrisikos ) belegen. Da Impfungen

prinzipiell nie 100 %ig schtzen, sind zus„tzliche, das

Infektionsrisiko vermindernde Maánahmen zu befrworten.

Darberhinaus m”chte ich nach Kontaktnahme mit Fachleuten auch

zum pers”nlichen Schutz des von den Anfragestellern

herangezogenen Experten darauf aufmerksam machen, daá auch ein

''rasches Absuchen von K”rper und Kleidung nach Exposition''

keine sichere Maánahme zum Schutz vor einer Infektion

darstellt.

 

Zu Frage 27 :

 

In der Fachinformation zu FSME-IMMUN Inject wird lediglich

darauf verwiesen, daá bei noch nicht ausreichend gegebenem

Schutz FSME-Immunglobulin anzuwenden ist. Der Einsatz dieses

Immunglobulins ist allerdings ber 96 Stunden nach dem

Zeckenbefall nicht mehr angezeigt. Diese Informationen sind

insbesonders fr den Arzt erforderlich und sind sinngem„á auch

in der vom Paul-Ehrlich-Institut fr Deutschland genehmigten

Fachinformation enthalten.

Im brigen hat die Indikationseinschr„nkung von FSME

Immunglobulin fr Kinder mit der Wirksamkeit des aktiven FSME

Impfstoffes nichts direkt zu tun.

 

Hinsichtlich der brigen in dieser Frage angesprochenen Fakten

verweise ich auf meine grunds„tzlichen Bemerkungen.

 

Zu Frage 35 :

 

Gegen die FSME-Erkrankung gibt es keine urs„chliche Therapie,

nur die Symptome k”nnen gemildert werden. Der

Infektionsprophylaxe kommt daher eine entscheidende Bedeutung

zu. Das sicherste Mittel zum Schutz vor einer FSME-Erkrankung

ist die aktive Immunisierung.

Der Erreger der Borreliose, der durch Zecken- und

Insektenstiche bertragen wird, ist - im Gegensatz zur FSME -

eine Spiroch„te, die lokal an der Eintrittsstelle sichtbare

Ver„nderungen ausl”st. Die Behandlung erfolgt urs„chlich mit

Antibiotika, w„hrend bekannterweise Antibiotika bei viralen

Infektionen wirkungslos sind.

 

Zu Frage 36 :

 

Es ist richtig, daá die FSME-Impfung eine Indikationsimpfung

ist.

Die derzeit gltigen Impfempfehlungen des Obersten

Sanit„tsrates ( 199. Vollversammlung vom 16. Oktober 1993 ) , die

mit 1. J„nner 1994 implementiert wurden, lauten wie folgt: ''Der

Impfschutz ist fr Personen notwendig, die verseuchte Zonen

aufsuchen. In den bekannten Endemiegebieten wird es

darberhinaus empfehlenswert sein, m”glichst die gesamte

Bev”lkerung durch die Impfung zu schtzen'' . Im brigen weise

ich darauf hin, daá die vom OSR anl„álich seiner

190. Vollversammlung am 2. M„rz 1991 beschlossenen

Impfempfehlungen hinsichtlich der FSME-Impfung, welche

unver„ndert in die derzeit gltigen Empfehlungen bernommen

wurden, nicht korrekt wiedergegeben wurden. Die Indikation fr

die Impfung stellt der impfende Arzt.

 

Zu Frage 37:

 

Wie bereits mehrmals anl„álich der Beantwortung diverser

parlamentarischer Anfragen zum Thema FSME ausgefhrt wurde,

erfolgt die Begutachtung von Impfstoffen im Rahmen des

Zulassungsverfahrens und nicht durch den Impfausschuá des

Obersten Sanit„tsrates oder den Obersten Sanit„tsrat selbst.

Zu Frage 40 :

 

Die Annahme, daá die Dosis von Gewicht und/oder Alter abh„ngig

ist, stimmt zwar fr fast alle chemischen Wirkstoffe, ist aber

nicht allgemein auf Impfstoffe bertragbar.

 

Zu Frage 41/2 :

 

Nicht-verwendungsf„higer FSME-Impfstoff ( Totimpfstoff ) , etwa

infolge šberschreitung des Ablaufdatums, wird in der Regel von

den Apotheken zurckgenommen und jedenfalls wie alle brigen

Arzneimittel einer fachgerechten Entsorgung zugefhrt.

 

Zu Frage 42 :

 

In der parlamentarischen Anfrage Nr. 941/J wurden Prognosen

diverser Impfexperten angesprochen, wonach die FSME-

Erkrankungen in ™sterreich bis unter l0 FSME-F„lle pro Jahr

absinken wrden. Ich wurde aufgefordert, zu erkl„ren, warum die

publizierten Zahlen von FSME-F„llen noch immer viel h”her

seien. In meiner Anfragebeantwortung vom 28. August 1996 habe

ich dazu ausgefhrt, daá der Rckgang der Erkrankungsh„ufigkeit

in ™sterreich auf weniger als 10 F„lle pro Jahr voraussetzt,

daá sich die gesamte potentiell gef„hrdete Population impfen

l„át. Daá dies bis jetzt nicht der Fall war, geht nicht zuletzt

auch aus der Einleitung zu Frage 33 hervor, in der die

Durchimpfungsraten fr einige FSME-Endemiegebiete angegeben

sind.

Im brigen verwehre ich mich gegen die Unterstellung, ich h„tte

eine ''durch nichts belegte Phantasiezahl" genannt.

 

Zu Frage 43 :

 

Da meinem Ressort keine Aufzeichnungen ber die zitierten

Angaben von Prof. Dr. Kunz vorliegen, kann ich zu diesem Punkt

der Frage nichts beitragen. Zu der behaupteten Stabilit„t von

Seuchengebieten sei aber bemerkt, daá es kaum vorstellbar ist,

daá sich zeckentragende Waldtiere ber Jahrzehnte an

''Gebietsgrenzen'' halten. So wurde z.B. 1990 in Liechtenstein

( nahe der Grenze Vorarlbergs ) ein FSME-Fall registriert.

Untersuchungen der in diesem Gebiet eingesammelten Zecken durch

das Institut fr Virologie erbrachten schlieálich den Nachweis

der Existenz eines Naturherdes in einem bis dahin als FSME-frei

geltenden Gebiet.

 

Zu Frage 45 :

 

a ) Ich verweise in diesem Zusammenhang auf ein in Deutschland

erarbeitetes Konsensuspapier zur FSME-Impfung 1994 ( abgedruckt

in der Deutschen Apotheker Zeitung, 134. Jahrgang, Nr. 20 , vom

19.5.1994, Seite 1894 ) , welches zu folgendem Schluá gelangt :

''Die Empfehlung zur FSME-Impfung fr den betroffenen

Personenkreis bleibt unver„ndert. Die FSME-Impfung fhrt zu

einer hohen Schutzrate und hat eine extrem niedrige Rate an

Impfkomplikationen. Unter Bercksichtigung der Schwere des

Krankheitsbildes und der gezielten Indikationsstellung

berwiegt der Nutzen der FSME-Impfung im Hinblick auf m”gliche

Risken eindeutig. '' Erg„nzend erw„hnt sei , daá die FSME-Impfung

in Bayern ”ffentlich empfohlen ist. Sie wird von den

niedergelassenen Žrzten durchgefhrt und von den Krankenkassen

vergtet.

 

b ) Die Nutzen-Risiko-Abw„gung hat der impfende Arzt

durchzufhren, weshalb in der an ihn gerichteten

Fachinformation des Impfstoffes folgendes enthalten ist

( auszugsweise ) :

''Gelegentlich k”nnen lokale Reaktionen wie R”tung, Schwellung

und Schmerzhaftigkeit im Bereich der Injektionsstelle sowie

Schwellung der in N„he der Einstichstelle liegenden Lymphknoten

auftreten.

In seltenen F„llen werden Allgemeinerscheinungen wie Abgeschla-

genheit, šbelkeit , Erbrechen, Muskel- und Gelenkbeschwerden so-

wie Temperaturerh”hungen, die in der Regel innerhalb von 24

Stunden abklingen, beobachtet. Auch ein juckender vorbergehen-

der Hautausschlag kann in seltenen F„llen auftreten.

Kopfschmerzen sowie Muskel- und Gelenkschmerzen im Nackenbe-

reich k”nnen das Bild eines Meningismus ( Anfangssymptome wie

bei einer Hirnhautentzndung , aber ohne Vorliegen einer sol-

chen ) ergeben. Sie sind selten und klingen innerhalb von Tagen

folgenlos ab . In seltenen F„llen treten nach der Impfung Ner-

venentzndungen unterschiedlichen Schweregrades auf . Im zeit-

lichen Zusammenhang mit der FSME- Impfung k”nnen in seltenen

F„llen entzndliche Reaktionen des Gehirns auftreten.

Bei Patienten mit Autoimmunerkrankungen, wie z . B . Multipler

Sklerose oder Iridozyklitis ( entzndliche Erkrankung des

Innenauges ) , kann es durch die Impfung zur Ausl”sung eines

Schubs dieser Erkrankung kommen und daher ist eine entspre-

chende Nutzen-Risiko-Abw„gung erforderlich. ''

 

Im brigen verweise ich auch auf die Antwort zu Frage 48 .

 

c ) Die meinem Ressort bermittelten UAW-Meldungen enthalten

nicht in allen F„llen Angaben darber , ob die gemeldeten

Reaktionen nach Erst- bzw. Auffrischungsimpfung beobachtet

wurden, weshalb eine aussagekr„ftige Antwort nicht m”glich ist .

Sollten aber noch zus„tzliche Meldungen eintreffen , die genaue

Angaben in dieser Richtung enthalten , wird nach diesem

Gesichtspunkt eine gesonderte Auswertung erfolgen.

 

Zu Frage 46 :

 

Dem Ausschuá fr Arzneimittelsicherheit werden alle UAW-Mel-

dungen periodisch zur Kenntnis gebracht . Ein Gutachten des

Ausschusses zu FSME- Immun Inj ect wurde nicht erstellt , zumal

die Prfung dieser Arzneispezialit„t nach den hiefr

maágeblichen Bestimmungen des AMG durch das BSPI im Rahmen der

Zulassung erfolgte .

 

Zu Frage 47 :

 

Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erfolgten nicht , weil in

keinem Fall der Verdacht auf Vorliegen einer strafbaren

Handlung bestanden hat . Im brigen verweise ich auf meine

eingangs gemachten grunds„tzlichen Klarstellungen.

 

Zu Frage 48 :

 

Bei den beiden im Zusammenhang mit der Anwendung von FSME-IMMUN

Inj ect gemeldeten Todesf„llen konnte nach fachlicher

šberprfung ein kausaler Zusammenhang mit FSME-IMMUN Inject als

Verursacher nicht verifiziert werden. Bei dem zitierten Koma-

Fall handelte es sich um einen Kreislaufkollaps mit einer eine

Minute dauernden Bewuátlosigkeit. Die Frage, welche Tatsachen

von den Medien bekannt gemacht werden, ist nicht von mir zu

beantworten.

 

Zu den Fragen 50 und 5l :

 

Aus den vom meinem Ressort zu verwaltenden Bundesmitteln wurden

keine Betr„ge an die Fa. Immuno bzw. die ''Selbsthilfegruppe

Zeckenopfer'' ausgezahlt.