1324/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und FFreunde haben am
3. Oktober 1996 unter der Nr. 1322/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Nato-Werbung mittels Steuergelder" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren
Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den einleitenden Ausführungen der Anfragesteller ist zu bemerken, daß in der
gegenständlichen Informationsbroschüre weder offen noch versteckt für einen Beitritt
Österreichs zur Nato geworben wird. Der achtseitige Prospekt befaßt sich vielmehr in
sachlicher Form mit den sicherheitspolitischen Gegebenheiten in Europa und insbesondere
mit der Frage einer künftigen Beteiligung Österreichs an einem umfassenden Sicherheits-
system; die Nato wird in diesem Zusammenhang nur am Rande erwähnt. Richtig ist, daß vor
falschen Illusionen gewarnt und für eine solidarische Mitwirkung Österreichs am Aufbau
einer neuen Sicherheitsarchitektur plädiert wird. Im übrigen wird in der Broschüre noch auf
die Leistungen des österreichischen Bundesheeres in den letzten 40 Jahren im In- und
Ausland hingewiesen und schließlich zum Besuch der diversen Leistungsschauen am
Nationalfeiertag eingeladen.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Der Inhalt der Broschüre war abgestimmt.
Zu 2:
Ja. Im Hinblick auf meine einleitenden Klarstellungen sehe ich nicht den geringsten Grund,
warum die gegenständliche Informationsbroschüre mit der österreichischen Neutralität nicht
vereinbar sein soll.
Zu 3 :
Die Versandkosten der Informationsbroschüre betrugen insgesamt 2,8 Millionen Schilling.
Zu 4:
Die Druckkosten beliefen sich auf knapp 1,3 Millionen Schilling. Weitere Kosten in Höhe
von 739.750),- Schilling entfielen auf die Gestaltung und die Überwachung der Produktion.
Zu 5 :
Die Vergabe des Druckauftrages erfolgte unter Anwendung der Richtlinie 92/5()/EWG vom
18. Juni 1992 ("Dienstleistungsrichtlinie"), wobei fünf Firmen zur Angebotslegung eingela-
den wurden. Das Niederösterreichische Pressehaus war Billigstbieter.
Zu 6 und 7:
Der Inhalt der gegenständlichen Informationsbroschüre steht voll im Einklang mit den
Erklärungen der Bundesregierung zur Regierungskonferenz bzw. den diesbezüglichen
Ausführungen in der Regierungserklärung vom 13. März 1996. Im übrigen habe ich auch für
eine entsprechende Information des Regierungspartners gesorgt.
Zu 8 :
Selbstverständlich stehe ich nach wie vor zu meinen Aussagen im Landesverteidigungs-
ausschuß, sehe aber keinen konkreten Zusammenhang mit der gegenständlichen Infor-
mationsbroschüre.