1328/AB
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ing. Reichhold
und Kollegen vom 03.10.1996, Nr. 1307/J, betreffend Mittel für
''flankierende Maßnahmen" , beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1 :
Die beim Voranschlagsansatz 1/60346 angeführten Maßnahmen betreffen
sowohl Umweltmaßnahmen, Beihilfen gemäß EU-VO 2078/92 (Mittel des
Bundes und der EU) als auch forstliche Maßnahmen, Beihilfen gemäß
EU-VO 2080/92 (Mittel des Bundes und der EU) . Zahlstellen fü.r die
Auszahlungen der Beihilfen gemäß EU-VO 2078/92 und gemäß EU-VO
2080/92 waren d.ie AMA sowie für bestimmte forstliche Maßnahmen
(Bestandesumwandlungen, Forstwegebau und Wasserentnahmestellen für
Waldbrandbekämpfung) in den Bundesländern Salzburg, Tirol und
Vorarlberg die Ämter dieser Landesregierungen.Die im Teilheft zum
Bundesvoranschlag 1997 angeführten Beträge wurden vom Bundesmini-
sterium für Land- und Forstwirtschaft den förderungsdurchführenden
Stellen überwiesen und von den Förderungsabwicklungsstellen an die
Förderungswerber, soferne die Ansuchen den Richtlinien entsprachen,
ohne Abzug weitergeleitet.
Zu den Fragen 2 und 3 :
Die den Förderungsabwicklungsstellen überwiesenen Beträge konnten
nicht an alle Förderungswerber ausbezahlt werden, da etliche För-
derungsfälle den diesbezüglichen Richtlinien nicht entsprachen und
entsprechende Nacherhebungen notwendig waren. Die daher aus diesem
Grund angefallenen Zinsen wurden dem Bundesministerium für Land-
und Forstwirtschaft durch die AMA überwiesen. Per 31.12.1995 ergab
sich für die Förderungsmaßnahme '' flankierende Maßnahmen" eine Zins-
gutschrift für das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft
in Höhe von S 337.000 , -- , welche durch die AMA auch überwiesen
wurde. Eine Differenzierung zwischen EU-Mittel und Bundesmittel im
Sinne Ihrer Anfrage gibt es hier nicht, da die EU-Mittel von Öster-
reich vorfinanziert wurden.
Zu den Fragen 4 und 5 :
Flankierende Maßnahmen werden im Rahmen des EAGFL-Garantie abge-
wickelt. Wie erwähnt , refundiert die EU die national vorfinanzier-
ten Mittel im Rahmen der entsprechenden Genehmigung. Daher sind die
EU-Mittel vor Auszahlung an die Landwirte für die Republik Öster-
reich nicht verfügbar. Die Bundesmittel werden dem Bundesministeri-
um für Land- und Forstwirtschaft vom Bundesministerium für Finanzen
zur Weiterleitung an die AMA entsprechend dem jeweiligen Fällig-
keitszeitpunkt zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 6:
Für Maßnahmen, die sich auf das Jahr 1995 bezogen haben, bringt di
AMA keine Beträge in Abzug. Gemäß ÖPUL-Sonderrichtlinie 1996 sind
die Kosten der Probeziehungen und Untersuchungen von allen För-
derungswerbern zu tragen. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie er-
folgt dies durch Abzug eines einheitlichen Promilleanteils
(0,09 %) der auszubezahlenden Förderungssumme bei allen Betrieben.
Zu Frage 7:
Die an die Förderungswerber aus dem finanzgesetzlichen Ansatz
1/60346 ausbezahlten Mittel verteilen sich wie folgt:
Maßnahme: Betrag:
EU-Mittel VO 2078/92, Bundesland:
Burgenland: 233.148.417,--
Kärnten: 154.206.237,--
Niederösterreich 809.954.667,--
Oberösterreich 413.104.313,--
Salzburg 139.603.050,--
Steiermark 287.521.803,--
Tirol 164.672.356,--
Vorarlberg 54.356.073,--
Wien 4.129.226,--
EU-Mittel VO 2978/92, Summe: 2.260,696.142,--
Bundesmittel VO 2078/92, Bundesland:
Burgenland: 157.B14.134,--
Kärnten 227.809.062,--
Niederösterreich 1.096.181.982,90
Oberösterreich 563.688.609,--
Salzburg 230.210.987,--
Steiermark 410.780.634,--
Tirol 254.490.758,--
Vorarlberg 87.498.914,--
Wien 6.348.314,--
Bundesmittel VO 2078/92, Summe: 3.034,823.394,90
EU-Mittel VO 2080/92, Bundesland:
Niederösterreich: 5,537.629,50
Oberösterreich: 1,244.082,73
Salzburg: 129.990,--
Steiermark: 8,624.296,--
Kärnten: 4,673.287,50
Tirol: 81.270,--
Vorarlberg: 15.120,--
Burgenland: 2,364.662,93
EU-Mittel VO 2080/92, Summe: 22,670.338,66
Bundesmittel VO 2080/92, Bundesland:
Niederösterreich: 3,370.990,50
Oberösterreich: 746.549,64
Salzburg: 77.994,--
Steiermark: 5,175.203,--
Kärnten: 2,805.235,50
Tirol: 48.762,--
Vorarlberg: 9.072,--
Burgenland: 472.932,59
EU-Mittel VO 2080/92, Summe: 12,706.739,22
Vlbger LReg.: Bundes- und EU- Mittel VO 2080/92 *) 737.200,--
Tiroler LReg.: Bundes- und EU- Mittel VO 2080/92 *) 6,268.700,--
Salzbg. LReg.: Bundes- und EU- Mittel VO 2080/92 *) 5,211.000,--
Gesamtsumme: 5.343,113.514,78
*) für Bestandesumwandlungen, Forstwegebau und Wasserentnahmestel-
len für Waldbrandbekämpfung
Gegenüber dem an die Förderungsabwicklungsstellen zu Lasten des
finanzgesetzlichen Ansatzes 1/60346 an die Förderungsabwicklungs-
stellen ausbezahlten Betrag von insgesamt S 5.431, 632.667,-- ergib
sich ein Differenzbetrag von S 88,519.152,22, d.s. rund 1,63 % der
an die Förderungsabwicklungsstellen angewiesenen Förderungssumme,
welcher mit den Überweisungen des Jahres 1996 gegenverrechnet
wurde.
Dieser Betrag konnte an die Förderungswerber deshalb nicht ausbe-
zahlt werden, da etliche Förderungsansuchen die Voraussetzungen
gemäß Richtlinien nicht erfüllt haben. In einigen Fällen ist noch
eine Überprüfung durch das Bundesministerium für Land- und Forst-
wirtschaft durchzuführen.