1328/AB

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ing. Reichhold

und Kollegen vom 03.10.1996, Nr. 1307/J, betreffend Mittel für

''flankierende Maßnahmen" , beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu Frage 1 :

 

Die beim Voranschlagsansatz 1/60346 angeführten Maßnahmen betreffen

sowohl Umweltmaßnahmen, Beihilfen gemäß EU-VO 2078/92 (Mittel des

Bundes und der EU) als auch forstliche Maßnahmen, Beihilfen gemäß

EU-VO 2080/92 (Mittel des Bundes und der EU) . Zahlstellen fü.r die

Auszahlungen der Beihilfen gemäß EU-VO 2078/92 und gemäß EU-VO

2080/92 waren d.ie AMA sowie für bestimmte forstliche Maßnahmen

(Bestandesumwandlungen, Forstwegebau und Wasserentnahmestellen für

Waldbrandbekämpfung) in den Bundesländern Salzburg, Tirol und

 

Vorarlberg die Ämter dieser Landesregierungen.Die im Teilheft zum

Bundesvoranschlag 1997 angeführten Beträge wurden vom Bundesmini-

sterium für Land- und Forstwirtschaft den förderungsdurchführenden

Stellen überwiesen und von den Förderungsabwicklungsstellen an die

Förderungswerber, soferne die Ansuchen den Richtlinien entsprachen,

ohne Abzug weitergeleitet.

 

 

Zu den Fragen 2 und 3 :

 

Die den Förderungsabwicklungsstellen überwiesenen Beträge konnten

nicht an alle Förderungswerber ausbezahlt werden, da etliche För-

derungsfälle den diesbezüglichen Richtlinien nicht entsprachen und

entsprechende Nacherhebungen notwendig waren. Die daher aus diesem

Grund angefallenen Zinsen wurden dem Bundesministerium für Land-

und Forstwirtschaft durch die AMA überwiesen. Per 31.12.1995 ergab

sich für die Förderungsmaßnahme '' flankierende Maßnahmen" eine Zins-

gutschrift für das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft

in Höhe von S 337.000 , -- , welche durch die AMA auch überwiesen

wurde. Eine Differenzierung zwischen EU-Mittel und Bundesmittel im

Sinne Ihrer Anfrage gibt es hier nicht, da die EU-Mittel von Öster-

reich vorfinanziert wurden.

 

 

Zu den Fragen 4 und 5 :

 

Flankierende Maßnahmen werden im Rahmen des EAGFL-Garantie abge-

wickelt. Wie erwähnt , refundiert die EU die national vorfinanzier-

ten Mittel im Rahmen der entsprechenden Genehmigung. Daher sind die

EU-Mittel vor Auszahlung an die Landwirte für die Republik Öster-

reich nicht verfügbar. Die Bundesmittel werden dem Bundesministeri-

um für Land- und Forstwirtschaft vom Bundesministerium für Finanzen

zur Weiterleitung an die AMA entsprechend dem jeweiligen Fällig-

keitszeitpunkt zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 6:

 

Für Maßnahmen, die sich auf das Jahr 1995 bezogen haben, bringt di

AMA keine Beträge in Abzug. Gemäß ÖPUL-Sonderrichtlinie 1996 sind

die Kosten der Probeziehungen und Untersuchungen von allen För-

derungswerbern zu tragen. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie er-

folgt dies durch Abzug eines einheitlichen Promilleanteils

(0,09 %) der auszubezahlenden Förderungssumme bei allen Betrieben.

 

 

Zu Frage 7:

 

Die an die Förderungswerber aus dem finanzgesetzlichen Ansatz

1/60346 ausbezahlten Mittel verteilen sich wie folgt:

 

Maßnahme: Betrag:

 

EU-Mittel VO 2078/92, Bundesland:

Burgenland: 233.148.417,--

Kärnten: 154.206.237,--

Niederösterreich 809.954.667,--

Oberösterreich 413.104.313,--

Salzburg 139.603.050,--

Steiermark 287.521.803,--

Tirol 164.672.356,--

Vorarlberg 54.356.073,--

Wien 4.129.226,--

EU-Mittel VO 2978/92, Summe: 2.260,696.142,--

 

Bundesmittel VO 2078/92, Bundesland:

Burgenland: 157.B14.134,--

Kärnten 227.809.062,--

Niederösterreich 1.096.181.982,90

Oberösterreich 563.688.609,--

Salzburg 230.210.987,--

Steiermark 410.780.634,--

Tirol 254.490.758,--

Vorarlberg 87.498.914,--

Wien 6.348.314,--

Bundesmittel VO 2078/92, Summe: 3.034,823.394,90

 

EU-Mittel VO 2080/92, Bundesland:

Niederösterreich: 5,537.629,50

Oberösterreich: 1,244.082,73

Salzburg: 129.990,--

Steiermark: 8,624.296,--

Kärnten: 4,673.287,50

Tirol: 81.270,--

Vorarlberg: 15.120,--

Burgenland: 2,364.662,93

EU-Mittel VO 2080/92, Summe: 22,670.338,66

 

Bundesmittel VO 2080/92, Bundesland:

Niederösterreich: 3,370.990,50

Oberösterreich: 746.549,64

Salzburg: 77.994,--

Steiermark: 5,175.203,--

Kärnten: 2,805.235,50

Tirol: 48.762,--

Vorarlberg: 9.072,--

Burgenland: 472.932,59

EU-Mittel VO 2080/92, Summe: 12,706.739,22

 

Vlbger LReg.: Bundes- und EU- Mittel VO 2080/92 *) 737.200,--

Tiroler LReg.: Bundes- und EU- Mittel VO 2080/92 *) 6,268.700,--

Salzbg. LReg.: Bundes- und EU- Mittel VO 2080/92 *) 5,211.000,--

 

Gesamtsumme: 5.343,113.514,78

*) für Bestandesumwandlungen, Forstwegebau und Wasserentnahmestel-

len für Waldbrandbekämpfung

 

Gegenüber dem an die Förderungsabwicklungsstellen zu Lasten des

finanzgesetzlichen Ansatzes 1/60346 an die Förderungsabwicklungs-

stellen ausbezahlten Betrag von insgesamt S 5.431, 632.667,-- ergib

sich ein Differenzbetrag von S 88,519.152,22, d.s. rund 1,63 % der

an die Förderungsabwicklungsstellen angewiesenen Förderungssumme,

welcher mit den Überweisungen des Jahres 1996 gegenverrechnet

wurde.

 

Dieser Betrag konnte an die Förderungswerber deshalb nicht ausbe-

zahlt werden, da etliche Förderungsansuchen die Voraussetzungen

gemäß Richtlinien nicht erfüllt haben. In einigen Fällen ist noch

eine Überprüfung durch das Bundesministerium für Land- und Forst-

wirtschaft durchzuführen.