1330/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier,
Mag. Herbert Kaufmann und Genossen haben am 3. Oktober 1996 .
unter der Nr. 1330/J an mich beiliegende schriftliche parlamen-
tarische Anfrage betreffend ''Vergiftungsinformationszentrale"
und ''Giftinformationsverordnung'' gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
l995 wurden an die Vergiftungsinformationszentrale (VIZ ) 23 414
telefonische Anfragen gerichtet.
Zu Frage 2 :
Diese Anfragen können sich weder zahlenmäßig noch inhaltlich
mit den Meldungen nach der Giftinformationsverordnung decken.
Die an die VIZ erfolgten Anfragen reflektieren die täglichen
Probleme der allgemeinen Öffentlichkeit sowie der Ärzteschaft
im Zusammenhang mit der Thematik Vergiftung jeglicher Ursache
und jeglichen Ausprägungsgrades, die Meldungen von
Vergiftungsfällen nach § 5 Giftinformationsverordnung hingegen
erfolgen aufgrund derjenigen Noxen, die nach dem
Chemikaliengesetz eingestuft sind.
Zu den Fragen 3 und 4 :
Da die Vergiftungsinformationszentrale fakultativ und je nach
Dafürhalten des anfragenden Laien oder Arztes konsultiert wird,
kann aus dieser Sicht keine Aussage über das tatsächliche
Vergiftungsgeschehen erfolgen. Aus der reinen Anruffrequenz
geht jedoch eindeutig hervor, daß Arzneimittel mit mehr als
60 % als häufigste Konsultationsursache aufscheinen. Dieses
Verteilungsmuster ist seit 1990 konstant.
Bezüglich der Meldungen nach der ''Giftinformationsverordnung''
sind der folgenden Aufstellung die 1995 erfaßten - stationär
behandelten - Vergiftungsfälle zu entnehmen, wobei darin mit
Arznei- und Pflanzenschutzmittel auch Substanzgruppen enthalten
sind, die nicht unter die Meldepflicht nach der genannten
Verordnung fallen, aber an das Gesundheitsministerium gemeldet
wurden:
Lampenöl ( 14% )
Pflanzenschutzmittel ( 21% )
Biozide ( 3% )
Putz- und Reinigungsmittel ( 16% )
Säuren und Laugen ( 5% )
Arzneimittel ( 16% )
Sonstiges ( 25% )
Zu Frage 5 :
Was die Konsultationen der VIZ betrifft ist zu bemerken, daß
von den Betroffenen der Anteil der weiblichen Patienten etwas
mehr als 50 % beträgt; zu 63 % sind Kinder betroffen.
Eine Gliederung der erfaßten Vergiftungsfälle gemäß den
Meldungen der "Giftinformationsverordnung'' nach dem Lebensalt
ergibt folgendes :
> 1 Jahr 6 %
1-6 Jahre 43 %
7-17 Jahre 6 %
15-18 Jahre 3 %
19-65 Jahre 38 %
> 65 Jahre 3 %
keine Angaben 1 %
Zu Frage 6 :
Seit 1990 wurden im Beratungsbereich der
Vergiftungsinformationszentrale 60 tödliche Vergiftungsfälle
registriert.
Zu Frage 7 :
Arzneimittel/Alkohol bzw. Kombination 33
Pflanzenschutzmittel 10
unbekanntes Agens 6
verschiedene chemische Substanzen ( Säuren, Laugen etc. ) 5
Pflanzenteile und Pilze 3
Reinigungsmittel 2
Drogen 1
Zu Frage 8 :
Vergiftungen mit Krankenhausaufenthalt
Hauptdiagnosen Nebendiagnosen
l99l : 6 . 513 1991 : 2 . 139
1992 : 6 . 772 1992 : 2. 063
1993 : 7 . 191 1993 : 2 .413
l994 : 7 . 979 1994 : 2. 585
Zu Frage 9 :
Der Produktsicherheitsbeirat wurde aufgrund von Meldungen
nach der Giftinformationsverordnung zum Thema Öllampen
( Lampenöle, Duftpetroleum) befaßt.
Eine Befassung des Beirates ist nur dann sinnvoll, wenn der
Vergiftungsfall auf Mängel am Produkt zurückgeführt werden
kann, die nach dem Produktsicherheitsgesetz zu regeln wären.
Dies war bislang nur bei Öllampen der Fall.
Zu den Fragen 10 und 11 :
Bemerkt wird, daß Frage lo fehlt und daher auch eine
Beantwortung der offenbar damit in - nach ihrem Wortlaut zu
schließen - Zusammenhang stehenden Frage 11 nicht möglich
ist.
Zu den Fragen 12 und l3 :
Vom Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz
wurden Pressemitteilungen ausgearbeitet und zum Thema
''Vergiftungen mit Lampenölen'' mehrere Sendungen im ORF
initiiert.
In Zusammenarbeit mit dem Institut ''Sicher Leben`' des
Kuratoriums für Verkehrssicherheit wurden die Broschüren
''Sicher Groß Werden'' , ''PutzArt'' sowie ''Passt ' '' aufgelegt, die
auch auf Vergiftungsgefahren Bezug nehmen.
Darüber hinaus ist zu erwähnen, daß das Bundesministerium für
Gesundheit und Konsumentenschutz bereits im Frühjahr 1996 dem
federführenden BMUJF den Entwurf einer Novellierung der
Chemikalienverordnung übermittelt hat. Der Entwurf stellt die
Umsetzung der 22. Anpassungsrichtlinie der Richtlinie
67/548/EWG an den technischen Fortschritt dar. Diese
Anpassungsrichtlinie sieht u. a. die Einstufung von Produkten,
von denen eine Aspirationsgefahr ausgeht, als mindergiftig vor
Diese Einstufung - in Verbindung mit der bereits geltenden
Selbstbedienungsverordnung - würde bedeuten, daß Lampenöle
nicht mehr im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden dürfen.
Als zusätzliche flankierende Maßnahme wurde von meinem Ressort
der Entwurf einer Verordnung über die Kennzeichnung von
Öllampen zur Begutachtung ausgesandt und bereits notifiziert.
Zu den Fragen 14 u. 15 :
Hinsichtlich der Meldungen nach der
''Giftinformationsverordnung'' ist festzuhalten, daß in der
überwiegenden Zahl der Fälle ( in 158 von 160 ) die
Vergiftungsmeldungen von Krankenanstalten erstattet wurden.
Lediglich in zwei Fällen stammten die Meldungen von
niedergelassenen Privatordinationen.
Zu Frage 16 :
Das Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz wird
nach der parlamentarischen Beratung der Regierungsvorlage zu
einem neuen Chemikaliengesetz die abschließende Beschlußfassung
zum Anlaß nehmen, schriftlich an die Ärztekammer, die
Sozialversicherungsträger und an die Ämter der
Landesregierungen mit einer Darlegung der Wichtigkeit einer
umfassenden und vollständigen Meldung von Vergiftungsfällen
durch Krankenanstalten bzw. durch Ärzte aus
gesundheitspolitischer Sicht heranzutreten.