1332/AB
zur Zahl 1344/J-NR/1996
Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben an
mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Disziplinarverfahren gegen Beamte, ge-
richtet und folgende Fragen gestellt:
"1. Wieviele Disziplinarverfahren wurden gegen ”sterreichische Beamte jeweils in
den Jahren 1990 bis 1995 eingeleitet?
2. ln wievielen F„llen wurden gegen diese eingeleiteten Disziplinarverfahren Ein-
sprche erhoben?
3. ln wievielen dieser F„lle wurde den Einsprchen stattgegeben?
4. ln wievielen F„llen kam es zu disziplinarrechtlichen Maánahmen?
5. ln wievielen F„llen kam es davon zu Suspendierungen?
6. ln wievielen F„llen kam es davon jeweils zu Entlassungen?
7. ln wievielen F„llen kam es zu sonstigen Disziplinarmaánahmen?
8. Wieviele dieser Disziplinarverfahren wurden in den Einzeljahren jeweils wegen
Vorwrfen im Bereich von Polizeibergriffen einerseits, sowie andererseits auf
Grund des Vorwurfs rechtsradikaler Bet„tigung eingeleitet?
9. ln wievielen F„Ilen kam es wegen dieser zwei Deliktgruppen jeweils in den Ein-
zeljahren zu disziplin„ren Maánahmen?
10. ln wievielen Einzelf„Ilen kam es in den Einzeljahren auf Grund dieser beiden
Deliktgruppen jeweils zu Entlassungen sowie zu Dienstsuspendierungen?
11. Welchen Reformbedarf sehen Sie selbst beim derzeit gltigen Disziplinarrecht?
12. Erachten Sie das Recht, zwei Mitglieder der Disziplinarkommission ablehnen
zu k”nnen, fr zeitgem„á? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche konkreten
Žnderungen befrworten Sie?
13. Erachten Sie die notwendige Einstimmigkeit bei Lehrerentlassungen fr zeitge-
m„á und gerecht? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche konkreten Reformvor-
haben beabsichtigen Sie?
14. Welche konkreten Reformmaánahmen im Bereich des Disziplinarrechtes wer-
den Sie in welchem konkreten Zeitraum vorlegen?"
lch beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1:
lm Bereich des Justizressorts wurden in den Jahren 1990 bis 1995 insgesamt 179
Disziplinarverfahren eingeleitet, die sich auf die einzelnen Jahre wie folgt aufteilten:
1990 1991 1992 1993 1994 1995
Diszplinarverfahren 29 22 35 37 25 31
(davon gegen
Beamte / Richter) (23/6) (19/3) (21/14) (30/7) (18/7) (27/4)
Zu 2 und 3:
Gegen die Einleitung eines Disziplinarverfahrens ist kein ordentliches Rechtsmittel
zul„ssig (_ 123 Abs 2 Satz 2 BDG. _ 164 RDG in Verbindung mit __ 123 und 124
RDG).
Zu 4 bis 7:
lm Zeitraum 1990 bis 1995 wurden gegen Beamte insgesamt 86 Disziplinarstrafen
nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz ausgesprochen.
Gegen Richter kam es in diesem Zeitraum zu insgesamt 46 Schuldsprchen im Sin-
ne des _ 137 Abs 1 Richterdienstgesetz. Darber hinaus wurden 39 Ordnungsstra-
fen nach _ 121 Abs 1 Richterdienstgesetz, das heiát unter Absehen von der Einlei-
tung bzw nach Einstellung eines Disziplinarverfahrens, ausgesprochen.
Die Disziplinarstrafe der Entlassung wurde in insgesamt 14 F„llen verh„ngt.
Schuldsprche unter Absehen von einer Disziplinarstrafe ergingen in 9 F„llen. Die
Zahl der im gesamten Betrachtungszeitraum ausgesprochenen SuspendierUngen
bel„uft sich auf 32. Gegliedert nach Jahren stellt sich die Zahl der Schuldsprche
unter Absehen von einer Disziplinarstrafe (_ 115 BDG: _ 101 Abs 3 RDG), der Dis-
ziplinar- und Ordnungsstrafen (_ 92 Abs 1 BDG, _ 103 Abs 1 lit a, b, _ 104 Abs 1
und _ 121 Abs 1 RDG) und der ausgesprochenen Suspendierungen wie folgt dar:
Gesamtzahl (Beamte)
1990 1991 1992 1993 1994 1995
Schuldsprche unter
Absehen von einer - 1 - 4 4 -
Diszplinarstrafe
Dlszipllnarstrafen 10 17 10 23 12 14
davon Entlassungen 1 2 1 6 - 2
Suspendlerungen 6 4 2 7 - 6
Gesamtzahl (Richter)
1990 1991 1992 1993 1994 1995
Ordnungsstrafen
unterAbsehenvonder 4 6 10 9 9 1
Einieitung bzwnach
EinsteiiungeinesDiszipii.
narverfahrens
Schuldsprche unter
Absehen von einer - - - - - -
Diszplinarstrafe
Schuldsprche
(Diszipiinarerkenntnisse) 7 5 11 10 10 3
davon Entlassungen - - 1 1 - -
Suspendlerungen 2 - 1 2 - 2
Zu 8 bis 10:
Keines der im Berichtszeitraum angefallenen Disziplinarverfahren stand im Zusam-
menhang mit dem Vorwurf rechtsradikaler Bet„tigung.
Zu 11 bisl4:
Diesbezglich verweise ich auf die Ausfhrungen in der Anfragebeantwortung des
Bundeskanzlers vom 16. August 1996, Zl. 353.110/114-l/6/96, zur schriftlichen An-
frage Nr 847/J. Auch im Bereich der Richter.und Richteramtsanw„rter sind Žnderun-
gen im Disziplinarrecht in Aussicht genommen. Dabei soll es vor allem zu einer
.
Straffung des Disziplinarverfahrens und zu einer Versch„rfung des Strafenkatalogs
kommen. Hierber werden im kommenden Jahr Verhandlungen mit den Vertretern
der Richter aufgenommen werden.