1332/AB

 

 

 

 

zur Zahl 1344/J-NR/1996

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben an

mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Disziplinarverfahren gegen Beamte, ge-

richtet und folgende Fragen gestellt:

"1. Wieviele Disziplinarverfahren wurden gegen ”sterreichische Beamte jeweils in

den Jahren 1990 bis 1995 eingeleitet?

2. ln wievielen F„llen wurden gegen diese eingeleiteten Disziplinarverfahren Ein-

sprche erhoben?

3. ln wievielen dieser F„lle wurde den Einsprchen stattgegeben?

4. ln wievielen F„llen kam es zu disziplinarrechtlichen Maánahmen?

5. ln wievielen F„llen kam es davon zu Suspendierungen?

6. ln wievielen F„llen kam es davon jeweils zu Entlassungen?

7. ln wievielen F„llen kam es zu sonstigen Disziplinarmaánahmen?

 

8. Wieviele dieser Disziplinarverfahren wurden in den Einzeljahren jeweils wegen

Vorwrfen im Bereich von Polizeibergriffen einerseits, sowie andererseits auf

Grund des Vorwurfs rechtsradikaler Bet„tigung eingeleitet?

 

9. ln wievielen F„Ilen kam es wegen dieser zwei Deliktgruppen jeweils in den Ein-

zeljahren zu disziplin„ren Maánahmen?

 

10. ln wievielen Einzelf„Ilen kam es in den Einzeljahren auf Grund dieser beiden

Deliktgruppen jeweils zu Entlassungen sowie zu Dienstsuspendierungen?

 

11. Welchen Reformbedarf sehen Sie selbst beim derzeit gltigen Disziplinarrecht?

 

12. Erachten Sie das Recht, zwei Mitglieder der Disziplinarkommission ablehnen

zu k”nnen, fr zeitgem„á? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche konkreten

Žnderungen befrworten Sie?

 

13. Erachten Sie die notwendige Einstimmigkeit bei Lehrerentlassungen fr zeitge-

m„á und gerecht? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche konkreten Reformvor-

haben beabsichtigen Sie?

 

14. Welche konkreten Reformmaánahmen im Bereich des Disziplinarrechtes wer-

den Sie in welchem konkreten Zeitraum vorlegen?"

 

 

lch beantworte diese Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

lm Bereich des Justizressorts wurden in den Jahren 1990 bis 1995 insgesamt 179

Disziplinarverfahren eingeleitet, die sich auf die einzelnen Jahre wie folgt aufteilten:

1990 1991 1992 1993 1994 1995

Diszplinarverfahren 29 22 35 37 25 31

(davon gegen

Beamte / Richter) (23/6) (19/3) (21/14) (30/7) (18/7) (27/4)

 

Zu 2 und 3:

Gegen die Einleitung eines Disziplinarverfahrens ist kein ordentliches Rechtsmittel

zul„ssig (_ 123 Abs 2 Satz 2 BDG. _ 164 RDG in Verbindung mit __ 123 und 124

RDG).

 

Zu 4 bis 7:

lm Zeitraum 1990 bis 1995 wurden gegen Beamte insgesamt 86 Disziplinarstrafen

nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz ausgesprochen.

 

Gegen Richter kam es in diesem Zeitraum zu insgesamt 46 Schuldsprchen im Sin-

ne des _ 137 Abs 1 Richterdienstgesetz. Darber hinaus wurden 39 Ordnungsstra-

fen nach _ 121 Abs 1 Richterdienstgesetz, das heiát unter Absehen von der Einlei-

tung bzw nach Einstellung eines Disziplinarverfahrens, ausgesprochen.

 

Die Disziplinarstrafe der Entlassung wurde in insgesamt 14 F„llen verh„ngt.

Schuldsprche unter Absehen von einer Disziplinarstrafe ergingen in 9 F„llen. Die

Zahl der im gesamten Betrachtungszeitraum ausgesprochenen SuspendierUngen

bel„uft sich auf 32. Gegliedert nach Jahren stellt sich die Zahl der Schuldsprche

unter Absehen von einer Disziplinarstrafe (_ 115 BDG: _ 101 Abs 3 RDG), der Dis-

ziplinar- und Ordnungsstrafen (_ 92 Abs 1 BDG, _ 103 Abs 1 lit a, b, _ 104 Abs 1

und _ 121 Abs 1 RDG) und der ausgesprochenen Suspendierungen wie folgt dar:

 

Gesamtzahl (Beamte)

1990 1991 1992 1993 1994 1995

Schuldsprche unter

Absehen von einer - 1 - 4 4 -

Diszplinarstrafe

Dlszipllnarstrafen 10 17 10 23 12 14

davon Entlassungen 1 2 1 6 - 2

Suspendlerungen 6 4 2 7 - 6

 

 

Gesamtzahl (Richter)

 

1990 1991 1992 1993 1994 1995

 

Ordnungsstrafen

unterAbsehenvonder 4 6 10 9 9 1

Einieitung bzwnach

EinsteiiungeinesDiszipii.

narverfahrens

 

Schuldsprche unter

Absehen von einer - - - - - -

 

Diszplinarstrafe

 

Schuldsprche

(Diszipiinarerkenntnisse) 7 5 11 10 10 3

 

davon Entlassungen - - 1 1 - -

 

Suspendlerungen 2 - 1 2 - 2

 

 

 

 

 

Zu 8 bis 10:

 

Keines der im Berichtszeitraum angefallenen Disziplinarverfahren stand im Zusam-

 

menhang mit dem Vorwurf rechtsradikaler Bet„tigung.

 

 

 

Zu 11 bisl4:

 

Diesbezglich verweise ich auf die Ausfhrungen in der Anfragebeantwortung des

 

Bundeskanzlers vom 16. August 1996, Zl. 353.110/114-l/6/96, zur schriftlichen An-

 

frage Nr 847/J. Auch im Bereich der Richter.und Richteramtsanw„rter sind Žnderun-

 

gen im Disziplinarrecht in Aussicht genommen. Dabei soll es vor allem zu einer

 

.

Straffung des Disziplinarverfahrens und zu einer Versch„rfung des Strafenkatalogs

 

kommen. Hierber werden im kommenden Jahr Verhandlungen mit den Vertretern

 

der Richter aufgenommen werden.