1335/AB

 

 

 

 

Ich habe anläßlich der am 3. Oktober 1996 im Nationalrat dringlich behandelten schriftlichen

parlamentarischen Anfrage Nr. 1306/J der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trattner und

Kollegen betreffend Geldgeschenke versus Sparpaket, deren Wortlaut der Beilage zu entnehmen

ist, eine ergänzende schriftliche Beantwortung in Aussicht gestellt, die ich wie folgt nachreiche:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Die USA, traditionell der größte Geber an die IDA, sind in den letzten Jahren mit ihren Beiträgen

in Verzug geraten und haben schließlich bekanntgegeben, ihren Anteil von 20,9 % nur von einem

reduzierten Gesamtbetrag zu übernehmen. Um das Volumen der IDA-Kredite für die Empfänger-

staaten - es handelt sich fast ausschließlich um Länder mit einem pro Kopf-Einkommen unter

825 US-$/Jahr - möglichst wenig reduzieren zu müssen, haben die übrigen Geberstaaten den

Interimsfonds geschaffen. Der österreichische Beitrag an dem für das Finanzjahr 1997 (Juli 1996

bis Juni 1997) eingerichteten Interimsfonds beträgt 455,44 Millionen Schilling . Dennoch werden

infolge eintretender Rückflüsse die österreichischen Zahlungen zu IDA 11 (diese Periode hat am

1. Juli 1996 begonnen und dauert drei Jahre) einschließlich des Interimsfonds wesentlich niedriger

als in der 10. Periode sein (jährlich 382 Millionen Schilling gegenüber 626,7 Millionen Schilling).

Der österreichische Anteil an den zugesagten Gesamtzahlungen an die IDA beträgt 0,9 % (beim

Interimsfonds wird auch noch eine freiwillige Leistung in Höhe von 3 Millionen

Sonderziehungsrechten erbracht). Das ist im Verhältnis zu vergleichbaren Ländern (Dänemark

1,3 %, Belgien 1,55 %, Norwegen 1,42 % bzw. Schweiz 2,43 %) bescheiden.

Zu Frage 3 :

Abgesehen davon, daß der Begriff "freiwillige Beiträge" keine ausreichende Distinktionsbasis dar-

stellt, fällt die Beantwortung dieser Anfrage nicht in meine Vollzugskompetenz.

 

 

Zu Frage 4:

Die Ankündigung am Weltsozialgipfel in Kopenhagen l995, Schulden in Höhe von 1 Milliarde

Schilling zugunsten von armen und ärmsten Entwicklungsländern zu erlassen, ging auf intensive

Gespräche mit dem damaligen Bundesminister für Finanzen und der damaligen Frau

Staatssekretärin, zuständig für Entwicklungszusammenarbeit im Bundeskanzleramt, über einen

österreichischen Beitrag im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zur Bewälti-

gung der Schuldenkrise der armen und ärmsten Entwicklungsländer zurück. Dokumente zu dieser

Thematik waren bereits zu diesem Zeitpunkt ausgearbeitet.

 

Eine budgetäre Vorsorge war nicht erforderlich, da es sich bei dieser Maßnahme um einen

Einnahmenverzicht aus Entwicklungshilfekrediten, finanziert aus Budgetmitteln, handelt.

 

 

Zu Frage 5 :

Die gesetzlichen Grundlagen fuür den Einnahmenverzicht liegen ausgearbeitet vor und werden

derzeit einer rechtlichen Begutachtung unterzogen. Der Gesetzesentwurf wird als Regierungs-

vorlage in der ersten Hälfte des Jahrs 1997 im Parlament eingebracht werden.

 

 

Zu den Fragen 6 bis 17:

Diese Fragen berühren meine Vollzugskompetenz nur in marginaler Weise. Zu Frage 7 weise ich

darauf hin, daß die internationale Finanzgemeinschaft sich gegenwärtig mit der Diskussion be-

schäftigt, in welcher Form die ärmsten und meistverschuldeten Länder Unterstützung durch die

Staatengemeinschaft finden könnten. Der Pariser Club hat diesen Ländern bereits seit vielen

Jahren substantielle Schuldenerleichterungen gewährt. Im Rahmen der Diskussionen der Gläubi-

gerländer des Pariser Clubs wurden nunmehr Überlegungen angestellt, in welcher Form zusätz-

liche Maßnahmen ergriffen werden könnten. Als Ergebnis dieser jüngsten Diskussion erklärten

sich die Gläubigerländer unter Bedachtnahme auf die Verpflichtungserklärungen des Internatio-

nalen Währungsfonds und der Weltbank zu einer Schuldenreduktion von 80 % bereit. Die Ent-

scheidungen werden von den Gläubigerländern wie üblich im Einzelfall getroffen werden, wobei

 

danach getrachtet werden soll, jene Staaten zu unterstützen, die bereits strukturelle Maßnahmen

für einen Ausweg aus ihrer prekären Schuldensituation getroffen haben.

 

Der Pariser Club wird sich in naher Zukunft möglicherweise mit der Schuldenregelung der Bun-

desrepublik Jugoslawien (Serbien/Montenegro) und Bosnien-Herzegowina befassen.

 

Zur Frage der politischen Einflußnahme auf Haftungszusagen verweise ich darauf,

daß gemäß § 5 Abs. 3 des Ausfuhrförderungsgesetzes 1981 (AFG) beim Bundesministerium für

Finanzen ein erweiterter Beirat errichtet ist, dem ein Vertreter des Bundesministeriums für Fi-

nanzen als Vorsitzender, je ein Vertreter des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Angelegenheiten, des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr,

des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für Land- und Forst-

wirtschaft sowie des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, weiters je ein Vertreter

der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer, der Präsidentenkonferenz der

Landwirtschaftskammern Österreichs und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes sowie ein

Vertreter der Oesterreichischen Nationalbank angehören.

 

Dieser Beirat faßt Empfehlungsbeschlüsse für Haftungsübernahmen nach dem Ausfuhrförderungs-

gesetz 1981, die dem Bundesminister fuür Finanzen vorgelegt werden. Bisher ist der

Bundesminister diesen Empfehlungen gefolgt.

 

In bezug auf die Frage 15 weise ich darauf hin, daß Rußland keine Schuldenerleichterung gewährt

wurde. Es kommt daher ein kommerzieller Zinssatz zur Anwendung.

 

 

Zu Frage 18 :

Im Rahmen der Exportoffensive der Bundesregierung erfolgten Verbesserungen des österreichi-

schen Ausfuhrförderungssystems im zuständigen Ressort, dem Bundesministerium für Finanzen.

Die Neugestaltung der Garantieentgeltverrechnung wurde mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1996 in

Kraft gesetzt. Dieses neue System ist derart konzipiert, daß der österreichischen Exportwirtschaft

eine nachhaltige strategische Erschließung neuer Märkte ermöglicht wird, sodaß eine Verbesse-

rung der Positionierung der österreichischen Unternehmen auf diesen Exportmärkten möglich sein

sollte.

 

Die Bundesregierung wird weiterhin darum bemüht zu sein, bestmögliche Rahmenbedingungen

für eine rasche operative Gestionierung von Exporthaftungen und Exportfinanzierungen bei hoher

Flexibilität zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Österreich zu schaffen. Sie wird der Be-

 

deutung des Exports für die österreichische Wirtschaft selbstverständlich auch weiterhin

besonderes Augenmerk schenken und die entwickelten Strategien unter Beobachtung der

jeweiligen wirtschaftlichen Umweltveränderungen umgehend in die operative Planung einfließen

lassen, sodaß der österreichischen Exportwirtschaft im internationalen Wettbewerb ein strategisch

komparativer Vorteil zuteil wird.

 

 

Zu Frage 19:

Nach der sogenannten "Ostöffnung'' wurden vorsorglich zahlreiche und umfassende Maßnahmen

getroffen, um durch Planung und Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen für die Eisenbahnver-

bindungen mit den Reformstaaten den neuen Gegebenheiten bestmöglich und zukunftsorientiert

gerecht zu werden.

 

In der Folge kam es zum Abschluß zahlreicher Abkommen bezüglich aller wichtigen internatio-

nalen Eisenbahnverbindungen mit den Reformstaaten bzw. wurden Übereinkünfte über den

weiteren Ausbau erzielt. Der Infrastrukturausbau wurde forciert: So wurde vor kurzem die

Modernisierung der Ostbahn zwischen Wien und Nickelsdorf (Richtung Budapest) abgeschlossen

bzw. die durchgehende Elektrifizierung der Franz-Josefs-Bahn realisiert.

 

Zwischen Österreich und der Slowakei besteht derzeit lediglich ein Eisenbahnübergang bei

Marchegg, der abschnittsweise bereits an seine Kapazitätsgrenzen gelangt ist. Begonnen wurde

daher mit Maßnahmen zur Errichtung einer weiteren Verbindung via Ostbahn nach Bratislava

über Parndorf-Kittsee-Staatsgrenze (Petrzalka). Langfristig wird eine Anbindung des Flughafens

Schwechat an diese grenzüberschreitende Strecke vorgenommen werden.

 

In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf den Ausbau der im Beitrittsvertrag zur Europä-

ischen Union verankerten Eisenbahn-Transitachsen, die zum Teil der Aufnahme des weiterfließen-

den Ostverkehrs dienen, insbesondere auf die Entscheidung zum viergleisigen Ausbau der West-

bahnstrecke zwischen Wien und Wels, auf die Weiterführung des Ausbaus der Tauernbahn und

der Achse Pyhrn-Schoberpaß.

 

 

Zu Frage 20:

Zwischen dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bundesministe-

rium für auswärtige Angelegenheiten wurde auf Beamtenebene ein Entwurf eines Bundesgesetzes

über die Gewährung von freiwilligen Beiträgen an Staaten sowie an internationale Organisationen

und Einrichtungen ausgearbeitet. Dieses Bundesgesetz enthält wichtige Grundsätze für die Ge-

währung von Hilfsmaßnahmen im Ausland.

 

Die Einbringung des Entwurfs in den Ministerrat erfolgt zuständigkeitshalber durch das Bundes-

ministerium für auswärtige Angelegenheiten. Nach Beschlußfassung dieses Gesetzes durch den

Nationalrat wird dann der bereits im Bundeskanzleramt ausgearbeitete und dem Rechnungshof

bereits übermittelte Entwurf eines Osthilfegesetzes diesem Gesetz angepaßt werden.

 

 

Zu Frage 21 :

Die Anregungen des Rechnungshofs bezogen sich im wesentlichen nicht auf die Osthilfe, sondern

auf die humanitären Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung.

 

Davon ausgehend, daß ich Hilfsmaßnahmen für die durch Naturkatastrophen, Kriegsereignisse

oder ähnliches notleidende Bevölkerung eines Landes nicht als Schaden für die Republik Öster-

reich qualifiziere, halte ich fest, daß durch die vom Rechnungshof aufgezeigten Mängel kein Scha-

den eingetreten ist, da sich die Kritik des Rechnungshofs in erster Linie auf die administrativen

Rahmenbedingungen bei der Abwicklung der Vertragsgestaltung und bei der Kontrolle der Hilfs-

maßnahmen vor Ort bezog.

 

 

Zu den Fragen 22 und 24:

Der Präsident des Östereichischen Statistischen Zentralamts versichert mir dazu, daß die

Äußerungen des Instituts für Höhere Studien (IHS) in dieser Form nicht zutreffend sind:

 

Die Wirtschaftsstatistiken und die sonstigen für die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR)

benötigte Statistiken seien nach wie vor im überwiegenden Umfang und trotz aller Umstellungen

verfügbar gewesen bzw verfügbar.

 

Die Kritik kann sich demnach nur auf die Außenhandelsstatistik, insbesondere den INTRASTAT-

Teil, der Jahre 1995 und 1996 sowie auf die Produktions- und Auftragsstatistik Industrie für das

Jahr 1996 beziehen.

 

Im INTRASTAT-Bereich handelt es sich um eine völlige Neubasierung des gesamten Erhebungs-

modus der Außenhandelsstatistik für den EU-Raum, insbesonders mit neuen Respondenten (Un-

ternehmen statt Zollverwaltung) und mit neuen Systematiken (Kombinierte Nomenklatur). Die

vorübergehende Verzögerung und behauptete schlechte Qualität ist vor allem durch eine

unerwartet hohe Anzahl von Fehlmeldungen zu erklären.

Im Bereich der Industriestatistik sind ab 1996 analoge tiefgreifende Neuerungen der Meldemoda-

litäten wirksam geworden, die zu ähnlichen Problemen bei den meldepflichtigen Unternehmen

führten. Die Rate an verwertbaren Rückmeldungen liegt daher bis dato unter 50 %.

 

In beiden Bereichen handelt es sich um Neuerungen, die durch den Beitritt Österreichs zur Euro-

päischen Union zwingend bedingt wurden. Zur weiteren Vorgangsweise (Stichwort: "Behebung

des Datennotstands") merke ich ergänzend an, daß INTRASTAT für das Berichtsjahr l995 bereits

komplett vorliegt; bis Ende dieses Jahres werden Ergebnisse für das erste und zweite Quartal l996

verfügbar sein. Ergebnisse der Industriestatistik werden für das zweite Quartal per Jahresende

vorliegen.

 

Um den Erfordernissen der VGR Rechnung tragen zu können, wurde im Bereich des Österreichi-

schen Statistischen Zentralamts eine Prioritätensetzung bei der Aufgabenverteilung vorgenom-

men; die vorgeschilderte Erstattung der VGR ist planmäßig erfolgt.

 

 

Zu Frage 23 :

Soweit es sich um erforderliche Daten für INTRASTAT bzw die Industriestatistik handelt, ver-

weise ich auf die Beantwortung der Frage 22. Andere Statistiken waren, wie mir der Präsident des

ÖSTAT versichert, nicht von Verzögerungen betroffen.

 

Die vom Österreichischen Statistischen Zentralamt zu erstattende amtliche Jahresrechnung der

Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist für das Berichtsjahr 1995 rechtzeitig und im Einklang

mit den internationalen Meldepflichten erfolgt.

 

 

Zu Frage 25 :

Ich weise darauf hin, daß von einer mangelnden Datenübermittlung an die Europäische Union in

Anbetracht der Beantwortung der vorstehenden Fragen keine Rede sein kann. Weitere Konsequen-

zen als die bereits genannten waren daher nicht zu ziehen.

 

 

Zu Frage 26:

Ich halte fest, daß die von (hnen zitierte Aussage des Herrn Staatssekretärs der Realität entspricht,

da die erforderlichen Veranlassungen im Bereich der amtlichen Statistik zeitgerecht und mit allem

Nachdruck erfolgt sind.

Zu Frage 27:

Zur behaupteten Schädigung der Steuerzahler halte ich fest, daß die Europäische Kommission den

"Fall" HTM in einem Hauptverfahren eingehend geprüft hat und keine Einwände gegen die

Vorgangsweise der österreichischen Behörden erhoben hat. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden

von der Kommission demnächst veröffentlicht und sind dann allen Interessenten zugänglich.

Unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen war die Lösung - die übrigens unter

Einschaltung bzw Vermittlung einer renommierten internationalen Investitionsbank getroffen

wurde - jedenfalls die bestmögliche.

 

 

Zu Frage 28 :

Aus österreichischer Sicht handelt es sich - entgegen der Ansicht der Europäischen Kommission -

um keine ''Beihilfe'' , sondern einen in der Privatwirtschaft durchaus üblichen Vorgang (man denke

etwa an den Verkauf von Fokker durch Mercedes). Ziel der Bundesregierung war und ist es,

zumindest die verbliebenen Arbeitsplätze zu erhalten. Die Alternative wäre der Verlust von

1.200 Arbeitsplätzen gewesen.

 

 

Zu Frage 29:

Die Entscheidung über den Kauf der Head-Tyrolia-Mares-Gruppe (HTM) durch die Austria

Tabakwerke (ATW) hat zu den in der Öffentlichkeit ohnehin bekannten personellen

Konsequenzen geführt. Die Aufgabe der verantwortlichen Organe bzw des Eigentümers war es,

den Schaden für die Austria Tabakwerke bzw für die Republik Österreich so weit als möglich zu

begrenzen. Dazu gehörte der Verkauf der Head-Tyrolia-Mares-Gruppe und die Sicherung

möglichst vieler Arbeitsplätze in den wettbewerbsstarken Geschäftsfeldern des Unternehmens.

Insofern stellte sich die Frage nach einem optimalen Zeitpunkt des Verkaufs nicht, da es Aufgabe

der als Sanierungsmannschaft eingesetzten Personen war, unverzüglich zu handeln, um die für das

Gesamtunternehmen zu befürchtenden negativen Konsequenzen zu minimieren. Weiters halte ich

fest, daß der Zeitpunkt für einen Verkauf nie optimal sein kann, wenn am Markt, wie es hier der

Fall war, Überkapazitäten bestehen. Unter den gegebenen Umständen war ein rasches Handeln die

erfolgversprechendste Vorgangsweise.

Zu den Fragen 30. 31. 32 und 33 :

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, daß weder die österreichische Bundesregierung, noch der

Bundeskanzler oder der Vorsitzende einer politischen Partei institutionelle Verhandlungspartner

des Vorstands oder Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft über unternehmerische Fragen sind.

Wenn ich und andere Mitglieder der Bundesregierung dennoch mit dem Vorstand der

Continental AG Gespräche geführt haben, so verfolgten diese das Ziel, dem Vorstand

Informationen und andere Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen, die diesen zu einem

Überdenken seiner Absichten veranlassen sollten. Im Zuge einer Reihe von diesbezüglichen

Gesprächen habe ich auch bei Ministerpräsident Schröder für die österreichische Position

geworben und die österreichischen Argumente dargelegt.

 

Letztlich konnten durch diese Aktivitäten auch Erfolge erzielt werden: Die Gefahr einer

gewaltsamen Auseinandersetzung wurde abgewendet und die Continental AG hat am

8. Oktober l996 eine ausdrückliche Standortgarantie für das Werk Traiskirchen abgegeben.

Überdies wurde schriftlich bestätigt, daß allfällige Zusatzaufträge, die mit Hilfe östereichischer

Institutionen zusätzlich vermittelt werden, dem Werk in Traiskirchen zugute kommen.

Diesbezügliche Kapazitäten werden in Traiskirchen vorgehalten.

 

In Summe ist dies angesichts der sehr geringen operativen und institutionellen Möglichkeiten, die

Continental AG zu einem bestimmten Vorgehen zu verhalten, sicherlich positiv zu werten.

 

 

 

Zu den Fragen 34 und 35 :

Wie mir der Bundesminister für Arbeit und Soziales mitteilt, wurden der Continental AG keine

Förderungsmittel gewährt; Förderungsempfänger war stets die Semperit Reifen GmbH bzw. später

die Semperit Reifen AG.

 

Da die Continental AG nicht Förderungsempfänger war, konnten ihr auch keine Auflagen erteilt

werden; die Continental AG hat dazu eine einseitige Erklärung abgegeben.

Zu Frage 36:

Die Grundlage der Unterstützung der Palästinensischen Autonomiebehörden (PA) bzw. des

palästinensischen Volks durch die österreichische Bundesregierung ist der von Österreich

mitgetragene internationale Konsens, daß das bahnbrechende Friedensabkommen von Oslo aus

dem Jahr 1993 politisch und wirtschaftlich abzusichern ist.

 

Im Rahmen der Europäischen Union (EU) wurden in diesem Zusammenhang seit den achtziger

Jahren mehrere Deklarationen, Richtlinien und Unterstützungsprogramme beschlossen. Am

1.10.1993 wurde von der EU ein Finanzprotokoll verabschiedet, das für den Zeitraum von l994

bis 1998 eine Unterstützungsleistung von insgesamt 500 Millionen ECU vorsieht. Darin enthalten

sind direkte Hilfsleistungen von jährlich 50 Millionen ECU; der Rest von 250 Millionen ECU

gelangt in Form von langfristigen Krediten seitens der Europäischen Investitionsbank (EIB) zur

Auszahlung.

 

Die zweite Budgetlinie zur Unterstützung der Westbank und Gazas ist die MEDA-Verordnung,

die mit l2.9.1996 beschlossen wurde. Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und

Sicherheitspolitik (GASP) wurden im Jahr 1995 10 Millionen ECU für die Wahlen in Palästina

aus dem EU-Haushaltsbudget zur Verfügung gestellt.

 

Eine weitere multilaterale Grundlage der Unterstützung der Palästinensischen Autonomiebehörden

ist eine Konferenz der Weltbank, die im Jahr 1993 in Washington abgehalten wurde und sich mit

diesem Thema befaßte. Im Rahmen dieser Konferenz hat Österreich zugesagt, über einen Zeitraum

von fünf Jahren (1994 bis 1998) einen Unterstützungsbetrag in Höhe von 200 Millionen Schilling

zur Verfügung zustellen. In einem Memorandum der Zusammenarbeit mit der palästinensischen

Verwaltung im Februar 1994 wurden folgende Schwerpunkte identifiziert, auf die sich die öster-

reichische Unterstützung beziehen sollte: Gesundheitsversorgung, Berufsausbildung, landwirt-

schaftliche Entwicklung und Wasser.

 

Anläßlich der Nahost-Nordafrika-Wirtschaftsgipfelkonferenz in Casablanca im November 1994

stand die internationale wirtschaftliche Unterstützung und Absicherung des Nahost-Friedens-

prozesses im Vordergrund. Die Republik Österreich stellte dabei fuür ein Wohnbauprojekt eine

Aufstockung der Hilfsmittel um 100 Millionen Schilling, verteilt auf zwei Jahre, in Aussicht.

 

Bei meinem Besuch in Gaza am 2. September dieses Jahres wurde ein Abkommen zwischen der

Palästinensischen Autonomiebehörde (Planungsministerium) und der Republik Österreich (Bun-

desministerium für auswärtige Angelegenheiten, Sektion für Entwicklungszusammenarbeit) unter-

zeichnet. Dieses Abkommen bezieht sich auf alle Projekte, einschließlich des Wohnbauprojekts,

im Gesamtrahmen von 300 Millionen Schilling.

 

Die Initiative für die bilaterale bzw. multilaterale Unterstützung des Nahost- Friedensprozesses ist

bei der internationalen Staatengemeinschaft, allen EU-Mitgliedsstaaten und auch Österreich selbst

angesiedelt. Österreich hat sich in seiner traditionellen Nahost -Politik als Vermittler bewährt und

ist gewillt, diese Funktion auch weiterhin politisch wahrzunehmen.

 

 

Zu Frage 37:

Die Abwicklung der Hilfsprojekte für Palästina im Rahmen der bei der bilateralen Entwicklungs-

hilfe (VA-Ansatz l/20506) vorgesehenen 200 Millionen Schilling erfolgt durch das Bundesminis-

terium fuür auswärtige Angelegenheiten. Von diesem Betrag wurden bisher rund 80 Millionen

Schilling ausbezahlt. Der Differenzbetrag ist bereits zur Gänze verplant, teilweise existieren fixe

Zusagen. Die für das Wohnbauprojekt bereitgestellten Hilfsmittel in Höhe von loo Millionen

Schilling gelangten noch nicht zur Auszahlung, da der diesbezügliche Projektvertrag noch in

Verhandlung steht.

 

 

Zu Frage 38:

Das Wohnbauprojekt Palästina, dessen Abwicklung primär in die Zuständigkeit des Bundes-

kanzleramts fällt, ist, entgegen Ihren in der Dringlichen Anfrage getätigten Aussagen, kein Unter-

stützungsprojekt füür "Polizeiheime in den Autonomiegebieten'' , sondern dient dem sozialen

Wohnbau für Familien mit geringfügigem Einkommen (etwa 3.000,-- Schilling per Monat) im

Westbankgebiet und im Gazastreifen.

 

Die im Rahmen der bilateralen Entwicklungshilfe veranschlagten Hilfsmittel hingegen betreffen

den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten. Der Bundes-

minister für auswärtige Angelegenheiten hat mir eine Liste der in Planung befindlichen bzw.

bereits abgeschlossenen Projekte übermittelt:

 

In Planung:

- Beitrag zur Finanzierung laufender Spitalskosten in Jerusalem

- Kommunales Programm zur Rehabilitation von Invaliden

- Projekt zur Schaffung von Investitionsfinanzierungsinstrumenten für private Investoren im

Bereich der Landwirtschaft

- Berufsbildungskurse und ein WIFI-ähnliches Ausbildungszentrum in Gaza

- Errichtung einer Entsalzungsanlage in Gaza

- Erstellung eines Tourismuskonzepts

 

In Durchführung bzw. abgeschlossen:

- Unterstützung der Österreichisch-Arabischen Klinik, Jerusalem

- Gesundheitsprogramm zur sozialmedizinischen Grundversorgung, Jerusalem

- Unterstützung für Projekte zur Basisgesundheitsfürsorge, West Bank und Gaza

- Umweltdatenbank

 

- Einrichtung eines Spezialprogramms im Rahmen der Umweltdatenbank zur Optimierung der

Wassernutzung in der Landwirtschaft

- Produktmarketing - Infrastruktur für den Agrarsektor (v.a. adäquate Lagerung und Verpackung)

- Haushaltswirtschaftsprogramm, West Bank und Gaza

- Erstellung einer Übersichtsstudie über die Entwicklungspotentiale der palästinensischen

Landwirtschaft

- Ausbildungsprogramm für landwirtschaftliche Kooperativen

- Berufsbildende Kurse und Investition in einem Ausbildungszentrum

- Stipendien für auszubildende technische Kräfte

- Beitragsleistung zum Treuhandfonds für technische Hilfe der Weltbank

- Beitragsleistung zum Holst Trust Fund (ein von der IBRD verwalteter Fonds für Zwecke der

Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit).

 

 

Zu Frage 39:

Die Bundesregierung wird an ihrem Kurs der Unterstützung des Friedensprozesses, d.h. sowohl

des Staats Israel und des palästinensischen Volks als auch der materiellen Unterstützung der

Palästinensischen Autonomiebehörde, festhalten. Selbstverständlich wird bei schwerwiegender

Beeinträchtigung der jeweiligen Zielerfüllung oder der Projektarbeit eine dementsprechende

Reaktion, insbesondere auch bei der Mittelbereitstellung, erfolgen.

 

Die Bundesregierung betrachtet den Friedensprozeß als verzögert, nicht jedoch als gescheitert und

ist daher der Ansicht, daß jeglicher Ansatz von Verständigung und Kooperation weiterhin

unterstützt werden muß. Ein Signal der Unterstützung ist Kontinuität multilateraler und bilateraler

Bemühungen um Frieden und Aufbau. Österreich sieht sich in dieser Haltung auch international

bestärkt (EU-Missionen der Troika, internationale Vermittlungsversuche, Treffen des israelischen

Präsidenten WEIZMAN mit dem Chef der Autonomiebehörde, ARAFAT).