1338/AB
Die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen haben am
28. Oktober 1996 unter der Nr. 1378/J-NR/1996 an mich eine
schriftliche Anfrage betreffend die Umsetzung des
Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik Österreich
für Opfer des Nationalsozialismus gerichtet, welche den
folgenden Wortlaut hat :
1. Welche Anstrengungen unternimmt das Außenministerium, um
möglichst alle Opfer des Nationalsozialismus, auch jene,
die im Ausland leben, über eine eventuelle
Leistungsberechtigung zu informieren und ihnen den Zugang
tatsächlich so leicht, ''rasch und unbürokratisch'' wie
möglich zu gestalten?
2. Gibt es Bestrebungen von seiten des Außenministeriums,
jene Personen zu suchen, die vermutlich
leistungsberechtigt sind, sich jedoch bisher nicht
gemeldet haben? In welcher Weise, dem Bestreben der
Republik Österreich entsprechend, die Mitverantwortung am
Leid der Opfer anzuerkennen, geht demnach die Republik
Österreich auf die betroffenen Personen zu, sucht diese
und recherchiert wo immer dies möglich scheint, um
Betroffene ausfindig zu machen?
3 . Sind Ihnen Fälle bekannt, wo die mit der Umsetzung des
Gesetzes befaßten österreichischen Behörden, insbesonders
österreichische Vertretungsbehörden im Ausland, die nicht
zu Ihrer vollen Zufriedenheit miteinander und mit den
Betroffenen kooperiert haben? Liegen Beschwerden
dahingehend vor und wie lauten diese?
4 . Was unternehmen Sie , um Vorfälle mangelnder Kooperation
zu verhindern und welche Konsequenzen hat dies für die
betroffenen Behördenvertreter oder in anderer Weise für
die Republik Österreich tätigen Personen? Wie lautet der
Bericht?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :
ad 1 und 2 : Das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten hat sich besonders um die im Ausland lebenden
österreichischen und ehemals österreichischen Opfer des
Nationalsozialismus angenommen. Die österreichischen
Vertretungsbehörden haben in ihren Amtsbereichen umfassende
Informationskampagnen veranstaltet . Im einzelnen teile ich
Ihnen hinsichtlich derj enigen Staaten , in denen die meisten
Opfer des Nationalsozialismus leben , folgendes mit :
a) USA:
Die Österreichische Botschaft Washington hat bisher ca. 1.000
Anfragen beantwortet und über 600 Anträge auf Leistungen aus
dem Nationalfonds weitergeleitet . Da die Botschaft bemüht
ist , Anfragern detaillierte Auskünfte zu erteilen und sie
beim Ausfüllen der Anträge zu unterstützen, beträgt die
durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags jeweils ca .
eine halbe Stunde . Als zusätzliche Dienstleistung der
Botschaft werden die Namen und Geburtsdaten nachfragender
Antragsteller notiert und diese nach Rückfrage beim
Nationalfonds darüber informiert , wann mit einer Erledigung
ihres Antrags gerechnet werden kann. Außerdem benützen
Botschaftsbedienstete ihre Sprechtage in Wien , um
" Problemfälle " direkt mit dem Nationalfonds zu besprechen.
Der Besuch der Generalsekretärin des Nationalfonds
Mag. Hannah Lessing-Askapa in Washington bot die Gelegenheit ,
den Nationalfonds sowohl im Rahmen eines vom Österreichischen
Informationsdienst Washington organisierten Pressefrühstücks
als auch bei einem vom Missionschef veranstalteten
Mittagessen mit Vertretern jüdischer Organisationen sowie bei
einem Zusammentreffen mit Vertretern des US Holocaust Memoria
Museums zusätzlich bekanntzumachen. er Informationsdienst
hat außerdem durch Zeitungsinserate ( ''Washington Journal'' ,
''Aufbau'' ) , durch eine Presseaussendung ( "PR Newswire'' ) und
durch einen Artikel in der ''Austria Information" auf die
Existenz des Nationalfonds hingewiesen. Informationen über
den Nationalfonds sind darüber hinaus über die Internet Home
Page des Informationsdienstes abrufbar.
Nach der Errichtung des Nationalfonds hat die Österreichische
Botschaft Washington bis zu 20 diesbezügliche telefonische
Anfragen pro Tag registriert. Daraus kann geschlossen werden,
daß die Existenz des Fonds sehr schnell bekannt wurde. Die
Zahl der Anrufer, denen die Existenz des Nationalfonds erst
kürzlich bekannt wurde, beträgt derzeit lediglich zwei bis
drei pro Tag.
Besonders umfangreich ist die vom Österreichischen
Generalkonsulat New York initiierte Informationskampagne, die
bis heute andauert. Alle aus Österreich verfügbaren
Informationen und Gesetzestexte wurden ins Englische
übersetzt. Informiert wurden die österreichischen
Honorarkonsulate, die Print- und Radiomedien (u.a. ''Aufbau"
und der deutsche Radiosender in New York) jeweils mit der
Bitte, diese Informationen an Mitglieder, Klienten, Hörer
usw. weiterzugeben, sowie sämtliche österreichisch-
amerikanischen Vereine und Gesellschaften, Österreicher-
vereine sowie jüdische Organisationen, Institutionen und
Altersheime, mit denen das Generalkonsulat in regelmäßigem
Kontakt steht.
Hervorzuheben ist die enge Zusammenarbeit mit ''Selfhelp" ,
einer Agentur, die Opfern des Nationalsozialismus in jeder
erdenklichen Form hilft. Diese Agentur hat Büros in den New
Yorker Stadtteilen Manhattan, Queens und Brooklyn. Sie
erreicht Menschen, die das Generalkonsulat nicht direkt
erreicht. Über ''Selfhelp'' konnte das Generalkonsulat mehrere
hundert Fragebögen an leistungsberechtigte Personen verteilen
und hat damit über diese kleine, aber äußerst effiziente
Agentur mehr Menschen erreicht als über die großen nationalen
und regionalen jüdischen Organisationen.
In persönlichen Gesprächen hat das Generalkonsulat zahlreiche
Exilösterreicher und andere Auslandsösterreicher, Vertreter
jüdischer Organisationen, Medienvertreter sowie Kollegen aus
dem konsularischen Korps informiert. In offiziellen Reden und
bei Ansprachen mit Österreichbezug wurde auf den
Nationalfonds hingewiesen.
Für einen Journalisten der "Jewish Week'' wurde eine
Wien-Informationsreise im Dezember 1995 vermittelt. Das
ausführliche Gespräch mit Generalsekretärin Mag. Lessing-
Askapa und der Besuch des Büros des Nationalfonds führten zu
einem objektiven, sehr informativen und vielbeachteten
Artikel über den Nationalfonds in der ''Jewish Week'' (einer
der wichtigsten amerikanisch-jüdischen Wochenzeitschriften
mit einer Auflage von ca. 110.000) mit namentlicher Erwähnung
der am Generalkonsulat hauptsächlich zuständigen
Sachbearbeiterin. Dieser Artikel führte wiederum zu einer
Reihe kleinerer Artikel über den Nationalfonds in unzähligen
regionalen Zeitungen. Aufgrund dieser Artikel kamen Anfragen
aus den gesamten USA (aus teilweise sehr entlegenen
ländlichen Gebieten auch außerhalb des Amtsbereiches des
Generalkonsulats) . Diese Anfragen wurden in unbürokratischer
Weise sofort beantwortet, wobei jeweils umgehend ein
Fragebogen samt Erläuterungen zugesandt wurde (bisher wurden
insgesamt ca. 4.000 Stück versandt, diese Aktion geht laufend
weiter) . Es hat sich gezeigt , daß diese Fragebögen durch
Fotokopierung und Weiterreichung innerhalb des Freundes- und
Bekanntenkreises eine sehr beachtliche Multiplikatorwirkung
erzielten.
Das Generalkonsulat startete außerdem eine vom Büro des
Nationalfonds als äußerst hilfreich und wichtig bezeichnete
Initiative, nämlich die wöchentliche Übermittlung von
Namenslisten jener für eine Leistung aus dem Nationalfonds in
Frage kommenden Personen, die für Lebensbestätigungen,
Pensions- und Sozialangelegenheiten im Generalkonsulat
vorsprechen oder auf sonstige Weise ''amtsbekannt'' sind
(insgesamt über 2.000 Personen) . Sobald das Büro des
Nationalfonds die Fragebögen fertiggestellt hatte, wurden
diese vom Nationalfonds an die in den Namenslisten
aufgezählten Personen ausgesandt und diese Personen zugleich
in das Computerverzeichnis des Nationalfonds aufgenommen.
Für den Vortrag von Generalsekretärin Mag. Lessing-Askapa im
April d.J. in New York hatte das Generalkonsulat 3.000
Einladungen versandt und die Veranstaltung in Print- und
Radiomedien durch Inserate und Artikeln angekündigt. Es waren
schließlich 700 Personen anwesend, darunter Medienvertreter
sowie Repräsentanten von Altersheimen und anderen
Organisationen, die die Informationen an ihre jeweiligen
Klienten weitergaben.
Den Antragstellern wurde beim Ausfüllen des Fragebogens und
bei Fragen über die Vorgangsweise unbürokratisch und umgehend
entweder telefonisch oder bei persönlichen Vorsprachen
geholfen. In einzelnen Fällen besuchte die Sachbearbeiterin
sogar bettlägerige Personen zu Hause oder kontaktierte
Verwandte, um sicherzustellen, daß auch diese Personen von
ihrem Recht Gebrauch machen können.
Als Clearing- und Informationsstelle hinsichtlich der Fragen
des Standes des Bewiligungsverfahrens arbeitet das
Generalkonsulat eng mit dem Nationalfonds zusammen.
as Österreichische Generalkonsulat Los Angeles hat während
des Aufenthaltes der Sonderbeauftragten
des Bundeskanzleramtes Frau Dr. Themel-Sterk dieser bei der
Ausfindigmachung von Opfern sowie bei Terminvereinbarungen im
kalifornischen Bereich geholfen. ie Emigranten- und
Österreichervereine wurden informiert. Die jüdischen
Organisationen (American Jewish Committee, Jewish Federation
Council, B'nai Brith, Anti-Defamation League, Rabbinical
Council of Southern Califonia etc. ) wurden informiert und um
Bekanntmachung im Kreis ihrer Mitglieder gebeten; dasselbe
gilt für die Kontaktnahmen mit verschiedenen Tempel-
kongregationen wie z.B. dem Wilshire-Tempel mit der größten
Tempelgemeinde Kaliforniens. Mit einem Redakteur des ''Jewish
Journal'' , das über den Nationalfonds berichtet hat, wurde ein
Gespräch geführt. Zahlreiche Informationsblätter wurden
versendet. Die große Anzahl von Anfragen und von Ersuchen um
Hilfestellung läßt darauf schließen, daß es keinen
Informationsmangel gegeben hat. Gelegentlich gibt es Anrufe
von Antragstellern, die noch keine Antwort vom Nationalfonds
erhalten haben. Das Generalkonsulat war stets bemüht, allen
Anfragen und Ersuchen um Hilfestellung bestmöglich
nachzukommen.
Das Österreichische Generalkonsulat Chicago unterstützte
Generalsekretärin Mag. Lessing-Askapa, die sich Ende März
d.J. in Chicago aufhielt, beim Besuch eines jüdischen
Altersheims in Chicago und bei einem Informationsvortrag in
einem jüdischen Community Center in Skokie, einem Vorort
Chicagos. Bereits Mitte März d.J. hatte das Generalkonsulat
an Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft sowie an jüdische
Organisationen Informationsschreiben über den neu errichteten
Nationalfonds gerichtet. Mitglieder des Generalkonsulats
haben sich in Fällen, in denen Anspruchsberechtigte
gesundheitlich nicht mehr in der Lage waren, die
Antragsformulare selbst auszufüllen, persönlich in die
Wohnungen der Betreffenden begeben, um dort beim Ausfüllen
der Antragsformulare behilflich zu sein. Ein
Informationsblatt betreffend den Nationalfonds liegt
weiterhin im Parteienraum des Generalkonsulates auf .
Von den bis heute erfolgten 9.583 Zuerkennungen von
Leistungen durch den Nationalfonds ergingen 4.050 in die USA.
Ohne die engagierte Arbeit und aktive Mithilfe der
österreichischen Vertretungsbehörden wäre dies nicht möglich
gewesen.
Über diese Bemühungen hinaus ist es in den USA sehr
schwierig, weitere betroffene Personen zu suchen und
ausfindig zu machen, da es in den USA bekanntlich keine
Meldepflicht gibt .
b) Israel :
Der Vorsitzende der Israelisch-Österreichischen Gesellschaft
in Tel Aviv und Vorsitzende des Landeskomitees der Juden aus
Österreich in Israel war als Mitglied des Claims Committee an
den Verhandlungen über die Errichtung und über die
Rahmenbedingungen des Nationalfonds beteiligt . Er und die
Vorsitzenden bzw. Vorstandsmitglieder der Israelisch-
Österreichischen Gesellschaften in Tel Aviv, Haifa und
Jerusalem haben mit Unterstützung der Österreichischen
Botschaft Tel Aviv die betroffenen Personen über die
Antragsmodalitäten informiert .
Die Botschaft hat in Hunderten von Telefonaten, in
schriftlichen Mitteilungen und bei persönlichen Vorsprachen
an der Botschaft den betroffenen Personenkreis informiert und
mit Antragsformularen und Ausfüllanleitungen versorgt .
Laufend haben Botschaftsbedienstete älteren Antragstellern
beim Ausfüllen des Antragsformulars geholfen.
Auch die österreichischen Honorarkonsulate leisteten Hilfe
bei der Informierung und Ausforschung von Betroffenen.
Gehbehinderte Personen wurden zu Hause aufgesucht.
ie durch Presseartikel und Radiomeldungen über die
Errichtung des Nationalfonds ausgelöste Anfragenflut führte
zeitweise zum Zusammenbruch des Telefonnetzes der Botschaft
und zur Überforderung des Konsularpersonals angesichts des
Ansturmes im Parteienverkehr.
Es gab keine Beschwerden über mangelnde Information oder
Unterstützung durch die Botschaft , doch hatten einige
Antragsteller den Eindruck, daß Antragsteller aus den USA
vorgezogen wurden. Dieser Eindruck ist aber unbegründet : aus
naheliegenden Gründen behandelt der Nationalfonds die
ältesten Antragsteller prioritär, von denen in den USA mehr
leben als in Israel .
Über Ersuchen des Nationalfonds wirkte die Botschaft mehrmals
bei der Ausforschung von Anspruchsberechtigten mit. Als
geeignete Multiplikatoren und Vermittler für die Ausforschung
und Informierung der betroffenen Personen haben sich vor
allem die Israelisch-Österreichischen Gesellschaften und die
Österreichischen Honorarkonsulate Jerusalem, Haifa und Tel
Aviv bewährt.
c) Großbritannien:
Bereits vor Inkrafttreten des Nationalfondsgesetzes war
großes Interesse seitens der britischen jüdischen
Organisationen und der Opfer des Nationalsozialismus zu
verzeichnen; es gab eine Unzahl von Anfragen bei der
Österreichischen Botschaft London. Im Sommer 1995 erschienen
erstmals Presseartikel in jüdischen Zeitschriften; im August
1995 informierte die Anglo-Austrian Society ihre 5.500
Mitglieder in einem Rundschreiben über den Nationalfonds .
Die Botschaft beteilte bereits im Juli 1995 alle anfragenden
Personen mit einem Informationsblatt. Im Jahr 1995 waren dies
948 Personen, im Jahr 1996 wurden bisher 407
Informationsblätter und Antragsformulare versandt.
Im Jahr 1995 hat die Botschaft in 125 Fällen bei der
Ausfüllung der Antragsformulare, der Herstellung von
Fotokopien und Ausstellung von Bestätigungen mitgewirkt. Im
Jahr 1996 haben bisher 668 Personen die Unterstützung der
Botschaft in Anspruch genommen.
Im Mai d. J. stattete Generalsekretärin Mag. Lessing-Askapa
London einen Besuch ab. Aus diesem Anlaß erstellte die
Botschaft ein umfangreiches Programm, welches Treffen mit
Vertretern jüdischer Organisationen und der Medien
beinhaltete. Die Vertreter jüdischer Organisationen
(Anglo-Jewish Association, Association of Jewish Refugees in
Great Britain im Beisein einer Vertreterin der ''Reunion of
Kindertransport'' , Word Jewish Relief , Otto Schiff Housing
Association) erhielten Informationsmaterial zur Verteilung an
ihre Mitglieder.
Die Anglo-Austrian Society organisierte eine von ca. 200
Personen besuchte Informationsveranstaltung, bei der
Generalsekretärin Mag. Lessing-Askapa und Botschafts-
bedienstete die administrative Abwicklung und die
Anspruchsvoraussetzungen erklärten.
Anläßlich des Besuches von Generalsekretärin
Mag. Lessing-Askapa organisierte die Botschaft ein
Radiointerview mit dem deutschsprachigen Programm des
BBC-Kurzwellendienstes , ein Interview im Programm ''Today'' von
BBC Radio 4 (einem von 1, 8 Millionen in Großbritannien
gehörten politischen Magazin) , ein Radiointerview mit der
BBC-Lokalstation ''South East '' , ein Radiointerview mit dem
Programm ''Jewish London'' der BBC und ein Interview mit dem
''Jewish Chronicle'' , der wichtigsten jüdischen Zeitung mit
einer Auflage von 50.000 (ein entsprechender Artikel erschien
am 9. Mai d. J. ) .
d) Australien und Neuseeland:
ie Information über die Errichtung des Nationalfonds ging
praktisch durch die gesamte australische und neuseeländische
Presse. Schon vor der Aufnahme der Tätigkeit des
Nationalfonds erhielt die Österreichische Botschaft Canberra
eine Reihe von Anfragen.
Alle Informationen über den Nationalfonds wurden an die
österreichischen Honorarkonsulate weitergegeben, die ihrer
Informations- und Beratungstätigkeit umfassend nachkommen.
Dem Österreichischen Honorargeneralkonsulat Svdnev. das die
meisten einschlägigen Anfragen erhält , wurde im Hinblick auf
die daraus resultierende Mehrbelastung für den Zeitraum
1. Juni 1996 bis 31. Mai 1997 eine zusätzliche Sekretärin
bewilligt.
Anspruchsberechtigte werden von der Botschaft und den
Honorarkonsulaten im Hinblick auf ihr meist sehr hohes Alter
bevorzugt behandelt .
Aus Australien kommt weltweit die fünftgrößte Zahl der
Anträge. Beschwerden über die Botschaft oder die
Honorarkonsulate sind nicht bekannt geworden; anfängliche
Klagen über lange Wartezeiten beim Honorargeneralkonsulat
Sydney konnten durch die erwähnte Bewilligung einer
zusätzlichen Sekretärin ausgeräumt werden. Die Zusammenarbeit
zwischen dem Nationalfonds und der Botschaft funktioniert
ausgezeichnet .
e) Kanada :
Bereits im Februar 1994 wurde anläßlich des Besuchs des Herrn
Bundeskanzlers in Kanada die Errichtung des Nationalfonds vor
der kanadischen Presse angekündigt . Nach der offiziellen
Konstituierung des Nationalfonds informierte die
Österreichische Botschaft Ottawa die wichtigsten kanadischen
Tageszeitungen sowie speziell für die Zielgruppe der
Betroffenen wichtige Medien. Im Jahr 1995 erschienen
ausführliche Artikel in der ''Canadian Jewish News '' , in der
"Vancouver Sun'' sowie eine Meldung im ''Globe and Mail'' .
Die Botschaft informierte alle österreichischen Honorar-
general- und Honorarkonsulate über den Fonds und ersuchte
sie , diesbezügliche Anfragen an die Botschaft weiterzuleiten.
Am 25. Juni 1996 gab die Botschaft neuerlich eine
Presseaussendung an die wichtigsten kanadischen Medien
heraus , in der auf die neue Regelung bezüglich der
Vererbbarkeit der Ansprüche hingewiesen wurde . ie ''Jewish
Tribune '' brachte am 11. Juli d. J. einen ausführlichen
Artikel dazu. Anläßlich der Mauerbach-Versteigerung
erschienen in allen größeren kanadischen Tageszeitungen
ausführliche Artikel , in denen auch auf den Nationalfonds und
dessen bereits erbrachte Leistungen hingewiesen wurde .
Die Botschaft bemüht sich außerdem darum, Personen ausfindig
zu machen, die für Leistungen aus dem Nationalfonds in Frage
kommen könnten. In diversen Kontakten mit ehemaligen
Österreichern ersucht die Botschaft immer wieder,
Informationen für den Nationalfonds und den erleichterten
Wiedererwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft im
Bekanntenkreis weiterzugeben. Zu bemerken ist , daß der größte
Teil der jetzt im Zusammenhang mit dem Nationalfonds der
Botschaft bekannten ehemaligen Österreicher in den letzten
fünf Jahrzehnten keinerlei Kontakt zur Botschaft hatte . Die
Botschaft ist bemüht , diese Zielgruppe in ihr
Veranstaltungsprogramm besonders miteinzubeziehen.
Die Botschaft hat bisher über 200 Antragsformulare versandt ,
ca. weitere 200 Formulare wurden von den Österreichischen
Honorargeneralkonsulaten Montreal . Toronto und Vancouver
ausgegeben.
f ) Argentinien:
Die argentinischen Medien berichteten über die Einrichtung
des Nationalfonds ; die Österreichische Botschaft Buenos Aires
erhielt zahlreiche Anfragen und Anträge auf Leistungen aus
dem Nationalfonds . ie Botschaft hat in den laufenden und
überaus intensiven Kontakten mit dem in Frage kommenden
Personenkreis für entsprechende Information gesorgt .
Die Bemühungen der Botschaft wurden in einem Schreiben von
Generalsekretärin Mag. Lessing-Askapa ausdrücklich gewurdigt .
ad 3 und 4 :
Fälle mangelnder Kooperation österreichischer
Vertretungsbehörden im Ausland miteinander oder mit den
Betroffenen bzw. Beschwerden in dieser Richtung sind nicht
aufgetreten; im Gegenteil : die Vertretungsbehörden haben nur
Lob und positive Rückmeldungen von den Betroffenen und deren
Verwandten erhalten. Zahlreiche Dankbezeugungen für die
unbürokratische Auskunftserteilung und Hilfestellung liegen
weltweit vor. Die Konsulate kooperieren in vorbildlicher
Weise mit den vorgesetzten Botschaften. Die
Vertretungsbehörden pflegen außerdem einen intensiven
direkten Kontakt mit dem Nationalfonds in Wien.
Sachbearbeiter der Vertretungsbehörden benützen immer wieder
ihre Sprechtage in Wien zu persönlichen Rücksprachen mit
Generalsekretärin Mag. Lessing-Askapa.
Von den bisherigen 9.583 Zuerkennungen von Leistungen aus dem
Nationalfonds entfallen auf:
USA: 4.050
Österreich: 1.685
Israel: 1.052
Großbritannien: 1.168
Australien: 547
Kanada: 177
Argentinien: 180
Die engagierte Arbeit und aktive Mithilfe der
österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland hat nicht
unwesentlich zur Bearbeitung beigetragen.