1338/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen haben am

 

28. Oktober 1996 unter der Nr. 1378/J-NR/1996 an mich eine

 

schriftliche Anfrage betreffend die Umsetzung des

 

Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik Österreich

 

für Opfer des Nationalsozialismus gerichtet, welche den

 

folgenden Wortlaut hat :

 

 

1. Welche Anstrengungen unternimmt das Außenministerium, um

möglichst alle Opfer des Nationalsozialismus, auch jene,

die im Ausland leben, über eine eventuelle

Leistungsberechtigung zu informieren und ihnen den Zugang

tatsächlich so leicht, ''rasch und unbürokratisch'' wie

möglich zu gestalten?

 

2. Gibt es Bestrebungen von seiten des Außenministeriums,

jene Personen zu suchen, die vermutlich

leistungsberechtigt sind, sich jedoch bisher nicht

gemeldet haben? In welcher Weise, dem Bestreben der

Republik Österreich entsprechend, die Mitverantwortung am

Leid der Opfer anzuerkennen, geht demnach die Republik

Österreich auf die betroffenen Personen zu, sucht diese

und recherchiert wo immer dies möglich scheint, um

Betroffene ausfindig zu machen?

 

3 . Sind Ihnen Fälle bekannt, wo die mit der Umsetzung des

Gesetzes befaßten österreichischen Behörden, insbesonders

österreichische Vertretungsbehörden im Ausland, die nicht

zu Ihrer vollen Zufriedenheit miteinander und mit den

Betroffenen kooperiert haben? Liegen Beschwerden

dahingehend vor und wie lauten diese?

 

4 . Was unternehmen Sie , um Vorfälle mangelnder Kooperation

zu verhindern und welche Konsequenzen hat dies für die

betroffenen Behördenvertreter oder in anderer Weise für

die Republik Österreich tätigen Personen? Wie lautet der

Bericht?

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :

 

ad 1 und 2 : Das Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten hat sich besonders um die im Ausland lebenden

österreichischen und ehemals österreichischen Opfer des

Nationalsozialismus angenommen. Die österreichischen

Vertretungsbehörden haben in ihren Amtsbereichen umfassende

Informationskampagnen veranstaltet . Im einzelnen teile ich

Ihnen hinsichtlich derj enigen Staaten , in denen die meisten

Opfer des Nationalsozialismus leben , folgendes mit :

 

a) USA:

 

Die Österreichische Botschaft Washington hat bisher ca. 1.000

Anfragen beantwortet und über 600 Anträge auf Leistungen aus

dem Nationalfonds weitergeleitet . Da die Botschaft bemüht

ist , Anfragern detaillierte Auskünfte zu erteilen und sie

beim Ausfüllen der Anträge zu unterstützen, beträgt die

durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags jeweils ca .

eine halbe Stunde . Als zusätzliche Dienstleistung der

Botschaft werden die Namen und Geburtsdaten nachfragender

Antragsteller notiert und diese nach Rückfrage beim

Nationalfonds darüber informiert , wann mit einer Erledigung

ihres Antrags gerechnet werden kann. Außerdem benützen

Botschaftsbedienstete ihre Sprechtage in Wien , um

" Problemfälle " direkt mit dem Nationalfonds zu besprechen.

 

Der Besuch der Generalsekretärin des Nationalfonds

Mag. Hannah Lessing-Askapa in Washington bot die Gelegenheit ,

den Nationalfonds sowohl im Rahmen eines vom Österreichischen

Informationsdienst Washington organisierten Pressefrühstücks

als auch bei einem vom Missionschef veranstalteten

Mittagessen mit Vertretern jüdischer Organisationen sowie bei

einem Zusammentreffen mit Vertretern des US Holocaust Memoria

Museums zusätzlich bekanntzumachen. er Informationsdienst

hat außerdem durch Zeitungsinserate ( ''Washington Journal'' ,

''Aufbau'' ) , durch eine Presseaussendung ( "PR Newswire'' ) und

durch einen Artikel in der ''Austria Information" auf die

Existenz des Nationalfonds hingewiesen. Informationen über

den Nationalfonds sind darüber hinaus über die Internet Home

Page des Informationsdienstes abrufbar.

 

Nach der Errichtung des Nationalfonds hat die Österreichische

Botschaft Washington bis zu 20 diesbezügliche telefonische

Anfragen pro Tag registriert. Daraus kann geschlossen werden,

daß die Existenz des Fonds sehr schnell bekannt wurde. Die

Zahl der Anrufer, denen die Existenz des Nationalfonds erst

kürzlich bekannt wurde, beträgt derzeit lediglich zwei bis

drei pro Tag.

 

Besonders umfangreich ist die vom Österreichischen

Generalkonsulat New York initiierte Informationskampagne, die

bis heute andauert. Alle aus Österreich verfügbaren

Informationen und Gesetzestexte wurden ins Englische

übersetzt. Informiert wurden die österreichischen

Honorarkonsulate, die Print- und Radiomedien (u.a. ''Aufbau"

und der deutsche Radiosender in New York) jeweils mit der

Bitte, diese Informationen an Mitglieder, Klienten, Hörer

usw. weiterzugeben, sowie sämtliche österreichisch-

amerikanischen Vereine und Gesellschaften, Österreicher-

vereine sowie jüdische Organisationen, Institutionen und

Altersheime, mit denen das Generalkonsulat in regelmäßigem

Kontakt steht.

 

Hervorzuheben ist die enge Zusammenarbeit mit ''Selfhelp" ,

einer Agentur, die Opfern des Nationalsozialismus in jeder

erdenklichen Form hilft. Diese Agentur hat Büros in den New

Yorker Stadtteilen Manhattan, Queens und Brooklyn. Sie

erreicht Menschen, die das Generalkonsulat nicht direkt

erreicht. Über ''Selfhelp'' konnte das Generalkonsulat mehrere

hundert Fragebögen an leistungsberechtigte Personen verteilen

und hat damit über diese kleine, aber äußerst effiziente

Agentur mehr Menschen erreicht als über die großen nationalen

und regionalen jüdischen Organisationen.

 

In persönlichen Gesprächen hat das Generalkonsulat zahlreiche

Exilösterreicher und andere Auslandsösterreicher, Vertreter

jüdischer Organisationen, Medienvertreter sowie Kollegen aus

dem konsularischen Korps informiert. In offiziellen Reden und

bei Ansprachen mit Österreichbezug wurde auf den

Nationalfonds hingewiesen.

 

Für einen Journalisten der "Jewish Week'' wurde eine

Wien-Informationsreise im Dezember 1995 vermittelt. Das

ausführliche Gespräch mit Generalsekretärin Mag. Lessing-

Askapa und der Besuch des Büros des Nationalfonds führten zu

einem objektiven, sehr informativen und vielbeachteten

Artikel über den Nationalfonds in der ''Jewish Week'' (einer

der wichtigsten amerikanisch-jüdischen Wochenzeitschriften

mit einer Auflage von ca. 110.000) mit namentlicher Erwähnung

der am Generalkonsulat hauptsächlich zuständigen

Sachbearbeiterin. Dieser Artikel führte wiederum zu einer

Reihe kleinerer Artikel über den Nationalfonds in unzähligen

regionalen Zeitungen. Aufgrund dieser Artikel kamen Anfragen

aus den gesamten USA (aus teilweise sehr entlegenen

ländlichen Gebieten auch außerhalb des Amtsbereiches des

Generalkonsulats) . Diese Anfragen wurden in unbürokratischer

Weise sofort beantwortet, wobei jeweils umgehend ein

Fragebogen samt Erläuterungen zugesandt wurde (bisher wurden

insgesamt ca. 4.000 Stück versandt, diese Aktion geht laufend

weiter) . Es hat sich gezeigt , daß diese Fragebögen durch

Fotokopierung und Weiterreichung innerhalb des Freundes- und

Bekanntenkreises eine sehr beachtliche Multiplikatorwirkung

erzielten.

 

Das Generalkonsulat startete außerdem eine vom Büro des

Nationalfonds als äußerst hilfreich und wichtig bezeichnete

Initiative, nämlich die wöchentliche Übermittlung von

Namenslisten jener für eine Leistung aus dem Nationalfonds in

Frage kommenden Personen, die für Lebensbestätigungen,

Pensions- und Sozialangelegenheiten im Generalkonsulat

vorsprechen oder auf sonstige Weise ''amtsbekannt'' sind

(insgesamt über 2.000 Personen) . Sobald das Büro des

Nationalfonds die Fragebögen fertiggestellt hatte, wurden

diese vom Nationalfonds an die in den Namenslisten

aufgezählten Personen ausgesandt und diese Personen zugleich

in das Computerverzeichnis des Nationalfonds aufgenommen.

 

Für den Vortrag von Generalsekretärin Mag. Lessing-Askapa im

April d.J. in New York hatte das Generalkonsulat 3.000

Einladungen versandt und die Veranstaltung in Print- und

Radiomedien durch Inserate und Artikeln angekündigt. Es waren

schließlich 700 Personen anwesend, darunter Medienvertreter

sowie Repräsentanten von Altersheimen und anderen

Organisationen, die die Informationen an ihre jeweiligen

Klienten weitergaben.

 

Den Antragstellern wurde beim Ausfüllen des Fragebogens und

bei Fragen über die Vorgangsweise unbürokratisch und umgehend

entweder telefonisch oder bei persönlichen Vorsprachen

geholfen. In einzelnen Fällen besuchte die Sachbearbeiterin

sogar bettlägerige Personen zu Hause oder kontaktierte

Verwandte, um sicherzustellen, daß auch diese Personen von

ihrem Recht Gebrauch machen können.

 

Als Clearing- und Informationsstelle hinsichtlich der Fragen

des Standes des Bewiligungsverfahrens arbeitet das

Generalkonsulat eng mit dem Nationalfonds zusammen.

 

as Österreichische Generalkonsulat Los Angeles hat während

des Aufenthaltes der Sonderbeauftragten

 

des Bundeskanzleramtes Frau Dr. Themel-Sterk dieser bei der

Ausfindigmachung von Opfern sowie bei Terminvereinbarungen im

kalifornischen Bereich geholfen. ie Emigranten- und

Österreichervereine wurden informiert. Die jüdischen

Organisationen (American Jewish Committee, Jewish Federation

Council, B'nai Brith, Anti-Defamation League, Rabbinical

Council of Southern Califonia etc. ) wurden informiert und um

Bekanntmachung im Kreis ihrer Mitglieder gebeten; dasselbe

gilt für die Kontaktnahmen mit verschiedenen Tempel-

kongregationen wie z.B. dem Wilshire-Tempel mit der größten

Tempelgemeinde Kaliforniens. Mit einem Redakteur des ''Jewish

Journal'' , das über den Nationalfonds berichtet hat, wurde ein

Gespräch geführt. Zahlreiche Informationsblätter wurden

versendet. Die große Anzahl von Anfragen und von Ersuchen um

Hilfestellung läßt darauf schließen, daß es keinen

Informationsmangel gegeben hat. Gelegentlich gibt es Anrufe

von Antragstellern, die noch keine Antwort vom Nationalfonds

erhalten haben. Das Generalkonsulat war stets bemüht, allen

Anfragen und Ersuchen um Hilfestellung bestmöglich

nachzukommen.

 

Das Österreichische Generalkonsulat Chicago unterstützte

Generalsekretärin Mag. Lessing-Askapa, die sich Ende März

d.J. in Chicago aufhielt, beim Besuch eines jüdischen

Altersheims in Chicago und bei einem Informationsvortrag in

einem jüdischen Community Center in Skokie, einem Vorort

Chicagos. Bereits Mitte März d.J. hatte das Generalkonsulat

an Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft sowie an jüdische

Organisationen Informationsschreiben über den neu errichteten

Nationalfonds gerichtet. Mitglieder des Generalkonsulats

haben sich in Fällen, in denen Anspruchsberechtigte

gesundheitlich nicht mehr in der Lage waren, die

Antragsformulare selbst auszufüllen, persönlich in die

Wohnungen der Betreffenden begeben, um dort beim Ausfüllen

der Antragsformulare behilflich zu sein. Ein

 

Informationsblatt betreffend den Nationalfonds liegt

weiterhin im Parteienraum des Generalkonsulates auf .

 

Von den bis heute erfolgten 9.583 Zuerkennungen von

Leistungen durch den Nationalfonds ergingen 4.050 in die USA.

Ohne die engagierte Arbeit und aktive Mithilfe der

österreichischen Vertretungsbehörden wäre dies nicht möglich

gewesen.

 

Über diese Bemühungen hinaus ist es in den USA sehr

schwierig, weitere betroffene Personen zu suchen und

ausfindig zu machen, da es in den USA bekanntlich keine

Meldepflicht gibt .

 

 

b) Israel :

 

Der Vorsitzende der Israelisch-Österreichischen Gesellschaft

in Tel Aviv und Vorsitzende des Landeskomitees der Juden aus

Österreich in Israel war als Mitglied des Claims Committee an

den Verhandlungen über die Errichtung und über die

Rahmenbedingungen des Nationalfonds beteiligt . Er und die

Vorsitzenden bzw. Vorstandsmitglieder der Israelisch-

Österreichischen Gesellschaften in Tel Aviv, Haifa und

Jerusalem haben mit Unterstützung der Österreichischen

Botschaft Tel Aviv die betroffenen Personen über die

Antragsmodalitäten informiert .

 

Die Botschaft hat in Hunderten von Telefonaten, in

schriftlichen Mitteilungen und bei persönlichen Vorsprachen

an der Botschaft den betroffenen Personenkreis informiert und

mit Antragsformularen und Ausfüllanleitungen versorgt .

Laufend haben Botschaftsbedienstete älteren Antragstellern

beim Ausfüllen des Antragsformulars geholfen.

 

Auch die österreichischen Honorarkonsulate leisteten Hilfe

bei der Informierung und Ausforschung von Betroffenen.

 

Gehbehinderte Personen wurden zu Hause aufgesucht.

 

ie durch Presseartikel und Radiomeldungen über die

Errichtung des Nationalfonds ausgelöste Anfragenflut führte

zeitweise zum Zusammenbruch des Telefonnetzes der Botschaft

und zur Überforderung des Konsularpersonals angesichts des

Ansturmes im Parteienverkehr.

 

Es gab keine Beschwerden über mangelnde Information oder

Unterstützung durch die Botschaft , doch hatten einige

Antragsteller den Eindruck, daß Antragsteller aus den USA

vorgezogen wurden. Dieser Eindruck ist aber unbegründet : aus

naheliegenden Gründen behandelt der Nationalfonds die

ältesten Antragsteller prioritär, von denen in den USA mehr

leben als in Israel .

 

Über Ersuchen des Nationalfonds wirkte die Botschaft mehrmals

bei der Ausforschung von Anspruchsberechtigten mit. Als

geeignete Multiplikatoren und Vermittler für die Ausforschung

und Informierung der betroffenen Personen haben sich vor

allem die Israelisch-Österreichischen Gesellschaften und die

Österreichischen Honorarkonsulate Jerusalem, Haifa und Tel

Aviv bewährt.

 

 

c) Großbritannien:

 

Bereits vor Inkrafttreten des Nationalfondsgesetzes war

großes Interesse seitens der britischen jüdischen

Organisationen und der Opfer des Nationalsozialismus zu

verzeichnen; es gab eine Unzahl von Anfragen bei der

Österreichischen Botschaft London. Im Sommer 1995 erschienen

erstmals Presseartikel in jüdischen Zeitschriften; im August

1995 informierte die Anglo-Austrian Society ihre 5.500

Mitglieder in einem Rundschreiben über den Nationalfonds .

 

Die Botschaft beteilte bereits im Juli 1995 alle anfragenden

Personen mit einem Informationsblatt. Im Jahr 1995 waren dies

948 Personen, im Jahr 1996 wurden bisher 407

Informationsblätter und Antragsformulare versandt.

 

Im Jahr 1995 hat die Botschaft in 125 Fällen bei der

Ausfüllung der Antragsformulare, der Herstellung von

Fotokopien und Ausstellung von Bestätigungen mitgewirkt. Im

Jahr 1996 haben bisher 668 Personen die Unterstützung der

Botschaft in Anspruch genommen.

 

Im Mai d. J. stattete Generalsekretärin Mag. Lessing-Askapa

London einen Besuch ab. Aus diesem Anlaß erstellte die

Botschaft ein umfangreiches Programm, welches Treffen mit

Vertretern jüdischer Organisationen und der Medien

beinhaltete. Die Vertreter jüdischer Organisationen

(Anglo-Jewish Association, Association of Jewish Refugees in

Great Britain im Beisein einer Vertreterin der ''Reunion of

Kindertransport'' , Word Jewish Relief , Otto Schiff Housing

Association) erhielten Informationsmaterial zur Verteilung an

ihre Mitglieder.

 

Die Anglo-Austrian Society organisierte eine von ca. 200

Personen besuchte Informationsveranstaltung, bei der

Generalsekretärin Mag. Lessing-Askapa und Botschafts-

bedienstete die administrative Abwicklung und die

Anspruchsvoraussetzungen erklärten.

 

Anläßlich des Besuches von Generalsekretärin

Mag. Lessing-Askapa organisierte die Botschaft ein

Radiointerview mit dem deutschsprachigen Programm des

BBC-Kurzwellendienstes , ein Interview im Programm ''Today'' von

BBC Radio 4 (einem von 1, 8 Millionen in Großbritannien

gehörten politischen Magazin) , ein Radiointerview mit der

BBC-Lokalstation ''South East '' , ein Radiointerview mit dem

Programm ''Jewish London'' der BBC und ein Interview mit dem

''Jewish Chronicle'' , der wichtigsten jüdischen Zeitung mit

einer Auflage von 50.000 (ein entsprechender Artikel erschien

am 9. Mai d. J. ) .

 

 

d) Australien und Neuseeland:

 

ie Information über die Errichtung des Nationalfonds ging

praktisch durch die gesamte australische und neuseeländische

Presse. Schon vor der Aufnahme der Tätigkeit des

Nationalfonds erhielt die Österreichische Botschaft Canberra

eine Reihe von Anfragen.

 

Alle Informationen über den Nationalfonds wurden an die

österreichischen Honorarkonsulate weitergegeben, die ihrer

Informations- und Beratungstätigkeit umfassend nachkommen.

Dem Österreichischen Honorargeneralkonsulat Svdnev. das die

meisten einschlägigen Anfragen erhält , wurde im Hinblick auf

die daraus resultierende Mehrbelastung für den Zeitraum

1. Juni 1996 bis 31. Mai 1997 eine zusätzliche Sekretärin

bewilligt.

 

Anspruchsberechtigte werden von der Botschaft und den

Honorarkonsulaten im Hinblick auf ihr meist sehr hohes Alter

bevorzugt behandelt .

 

Aus Australien kommt weltweit die fünftgrößte Zahl der

Anträge. Beschwerden über die Botschaft oder die

Honorarkonsulate sind nicht bekannt geworden; anfängliche

Klagen über lange Wartezeiten beim Honorargeneralkonsulat

Sydney konnten durch die erwähnte Bewilligung einer

zusätzlichen Sekretärin ausgeräumt werden. Die Zusammenarbeit

zwischen dem Nationalfonds und der Botschaft funktioniert

ausgezeichnet .

e) Kanada :

 

Bereits im Februar 1994 wurde anläßlich des Besuchs des Herrn

Bundeskanzlers in Kanada die Errichtung des Nationalfonds vor

der kanadischen Presse angekündigt . Nach der offiziellen

Konstituierung des Nationalfonds informierte die

Österreichische Botschaft Ottawa die wichtigsten kanadischen

Tageszeitungen sowie speziell für die Zielgruppe der

Betroffenen wichtige Medien. Im Jahr 1995 erschienen

ausführliche Artikel in der ''Canadian Jewish News '' , in der

"Vancouver Sun'' sowie eine Meldung im ''Globe and Mail'' .

 

Die Botschaft informierte alle österreichischen Honorar-

general- und Honorarkonsulate über den Fonds und ersuchte

sie , diesbezügliche Anfragen an die Botschaft weiterzuleiten.

 

Am 25. Juni 1996 gab die Botschaft neuerlich eine

Presseaussendung an die wichtigsten kanadischen Medien

heraus , in der auf die neue Regelung bezüglich der

Vererbbarkeit der Ansprüche hingewiesen wurde . ie ''Jewish

Tribune '' brachte am 11. Juli d. J. einen ausführlichen

Artikel dazu. Anläßlich der Mauerbach-Versteigerung

erschienen in allen größeren kanadischen Tageszeitungen

ausführliche Artikel , in denen auch auf den Nationalfonds und

dessen bereits erbrachte Leistungen hingewiesen wurde .

 

Die Botschaft bemüht sich außerdem darum, Personen ausfindig

zu machen, die für Leistungen aus dem Nationalfonds in Frage

kommen könnten. In diversen Kontakten mit ehemaligen

Österreichern ersucht die Botschaft immer wieder,

Informationen für den Nationalfonds und den erleichterten

Wiedererwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft im

Bekanntenkreis weiterzugeben. Zu bemerken ist , daß der größte

Teil der jetzt im Zusammenhang mit dem Nationalfonds der

Botschaft bekannten ehemaligen Österreicher in den letzten

fünf Jahrzehnten keinerlei Kontakt zur Botschaft hatte . Die

 

Botschaft ist bemüht , diese Zielgruppe in ihr

Veranstaltungsprogramm besonders miteinzubeziehen.

 

Die Botschaft hat bisher über 200 Antragsformulare versandt ,

ca. weitere 200 Formulare wurden von den Österreichischen

Honorargeneralkonsulaten Montreal . Toronto und Vancouver

ausgegeben.

 

 

f ) Argentinien:

 

Die argentinischen Medien berichteten über die Einrichtung

des Nationalfonds ; die Österreichische Botschaft Buenos Aires

erhielt zahlreiche Anfragen und Anträge auf Leistungen aus

dem Nationalfonds . ie Botschaft hat in den laufenden und

überaus intensiven Kontakten mit dem in Frage kommenden

Personenkreis für entsprechende Information gesorgt .

 

Die Bemühungen der Botschaft wurden in einem Schreiben von

Generalsekretärin Mag. Lessing-Askapa ausdrücklich gewurdigt .

 

 

 

ad 3 und 4 :

 

Fälle mangelnder Kooperation österreichischer

Vertretungsbehörden im Ausland miteinander oder mit den

Betroffenen bzw. Beschwerden in dieser Richtung sind nicht

aufgetreten; im Gegenteil : die Vertretungsbehörden haben nur

Lob und positive Rückmeldungen von den Betroffenen und deren

Verwandten erhalten. Zahlreiche Dankbezeugungen für die

unbürokratische Auskunftserteilung und Hilfestellung liegen

weltweit vor. Die Konsulate kooperieren in vorbildlicher

Weise mit den vorgesetzten Botschaften. Die

Vertretungsbehörden pflegen außerdem einen intensiven

direkten Kontakt mit dem Nationalfonds in Wien.

Sachbearbeiter der Vertretungsbehörden benützen immer wieder

ihre Sprechtage in Wien zu persönlichen Rücksprachen mit

Generalsekretärin Mag. Lessing-Askapa.

Von den bisherigen 9.583 Zuerkennungen von Leistungen aus dem

Nationalfonds entfallen auf:

USA: 4.050

Österreich: 1.685

Israel: 1.052

Großbritannien: 1.168

Australien: 547

Kanada: 177

Argentinien: 180

Die engagierte Arbeit und aktive Mithilfe der

österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland hat nicht

unwesentlich zur Bearbeitung beigetragen.