1345/AB
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen vom
30. Oktober 1996, Nr. 1402/J , betreffend Anschaffung von 3000 Personal Computern,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Um den von der Bundesregierung begonnenen Weg einer Budgetkonsolidierung konsequent
voranzutreiben, hat auch das Bundesministerium für Finanzen bei der Ausrüstung seiner
Dienststellen mit Bildschirmarbeitsplätzen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln das
Auslangen zu finden. Ein lediglich aus Eigenmitteln finanzierter Gesamtinvestitionsbedarf
würde eine Budgetüberschreitung erforderlich machen. Bei der Planung der weiteren
ADV-Ausrüstung wird daher einerseits nur auf unbedingt notwendige lnvestitionen Bedacht
genommen und andererseits der Weg einer Fremdfinanzierung beschritten.
Zu 3.:
Die haushaltsmäßige Verrechnung der ausgeschriebenen und in der Folge zu be-
schaffenden Bildschirmarbeitsplätze erfolgt im Einklang mit dem Kontenplan für Gebiets-
körperschaften beim Ansatz 1/50703 (Bundesrechenamt-Anlagen).
Zu 4. bis 6.:
Der wesentliche Vorteil der Leasingvariante liegt in der Tilgungskomponente jeder einzelnen
Leasingrate. Am Ende der kalkulatorischen Laufzeit ist das Leasingobjekt somit ausfinanziert
und kann vom Leasingnehmer zu einem geringen Betrag (üblicherweise eine Monatsrate)
erworben und nach dessen Ermessen beliebig lange - ohne zusätzliche Kosten -
weiterverwendet werden. Dies ist bei einer Mietvariante nicht der Fall.
Gegenüber Miete oder Ratenkauf bietet das Leasing auch einen nicht zu übersehenden
Vorteil der Flexibilität, der dahingehend zu verstehen ist, daß der Leasingnehmer im Einklang
mit seinen betrieblichen Anforderungen Geräte austauschen, zurückgeben oder erwerben
kann. lnsbesondere der Austausch von Geräten in technologisch höherwertige Systemkom-
ponenten ist bei innovativen Leasingmodellen ein Routinefall.
Zu 7. und 8.:
Die bei der gegenständlichen Ausschreibung von den Bietern vorgelegten Angebote werden
derzeit von sachverständigen Bediensteten meines Ressorts einer eingehenden Kosten- und
Nutzwertanalyse unterzogen; ein Bestbieter steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht
fest.