1345/AB

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen vom

30. Oktober 1996, Nr. 1402/J , betreffend Anschaffung von 3000 Personal Computern,

beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Um den von der Bundesregierung begonnenen Weg einer Budgetkonsolidierung konsequent

voranzutreiben, hat auch das Bundesministerium für Finanzen bei der Ausrüstung seiner

Dienststellen mit Bildschirmarbeitsplätzen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln das

Auslangen zu finden. Ein lediglich aus Eigenmitteln finanzierter Gesamtinvestitionsbedarf

würde eine Budgetüberschreitung erforderlich machen. Bei der Planung der weiteren

ADV-Ausrüstung wird daher einerseits nur auf unbedingt notwendige lnvestitionen Bedacht

genommen und andererseits der Weg einer Fremdfinanzierung beschritten.

 

Zu 3.:

Die haushaltsmäßige Verrechnung der ausgeschriebenen und in der Folge zu be-

schaffenden Bildschirmarbeitsplätze erfolgt im Einklang mit dem Kontenplan für Gebiets-

körperschaften beim Ansatz 1/50703 (Bundesrechenamt-Anlagen).

 

Zu 4. bis 6.:

Der wesentliche Vorteil der Leasingvariante liegt in der Tilgungskomponente jeder einzelnen

Leasingrate. Am Ende der kalkulatorischen Laufzeit ist das Leasingobjekt somit ausfinanziert

und kann vom Leasingnehmer zu einem geringen Betrag (üblicherweise eine Monatsrate)

erworben und nach dessen Ermessen beliebig lange - ohne zusätzliche Kosten -

weiterverwendet werden. Dies ist bei einer Mietvariante nicht der Fall.

 

Gegenüber Miete oder Ratenkauf bietet das Leasing auch einen nicht zu übersehenden

Vorteil der Flexibilität, der dahingehend zu verstehen ist, daß der Leasingnehmer im Einklang

mit seinen betrieblichen Anforderungen Geräte austauschen, zurückgeben oder erwerben

kann. lnsbesondere der Austausch von Geräten in technologisch höherwertige Systemkom-

ponenten ist bei innovativen Leasingmodellen ein Routinefall.

 

Zu 7. und 8.:

Die bei der gegenständlichen Ausschreibung von den Bietern vorgelegten Angebote werden

derzeit von sachverständigen Bediensteten meines Ressorts einer eingehenden Kosten- und

Nutzwertanalyse unterzogen; ein Bestbieter steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht

fest.