1350/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. KH0L und Kollegen haben am
14. 0ktober 1996 unter der Nr. 1362/J an den Bundesminister für
Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Verhinderung des Fahndungserfolges durch den Innenminister " ge
richtet , die folgenden Wortlaut hat :
" 1 . Wieso haben Sie entgegen der ursprünglichen Absprache
zwischen Ihrem Ressort und dem Verteidigungsministerium
der Öffentlichkeit bekanntgegeben , daß es gelungen sei ,
den Code des Bombenattentäters zu knacken?
2. Wieso war das Argument , das Knacken des Codes geheim zu
halten , um dem Bombenattentäter leichter ermitteln zu kön-
nen , zwischen Freitag , dem 4. 0ktober 1996 und Dienstag ,
dem 8. 0ktober 1996 richtig , nach diesem Zeitpunkt aber an
scheinend nicht mehr?
3. Haben Sie mit dieser wahltaktischen Vorgangsweise einen
möglichen Fahndungserfolg der Exekutive vereitelt?
4. Wie sehen Sie nunmehr aufgrund Ihres unverständlichen
Verhaltens die Erfolgschancen der Ekexutive , den
Bombenattentäter dingfest zu machen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :
Zu den Fraqen 1 und 2 :
Die öffentliche Bekanntgabe der gelungenen Dechiffrierung
erfolgte nach sachlicher Prüfung sobald einerseits klargestellt
w-er , daß dadurch die Arbeit der Sicherhei tsbehörden nicht beein-
trächtigt wird , und andererseits aufgrund des veröffentlichten
Textes weitere sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung erwar-
tet werden konnten . Zahlreiche danach eingegangene Hinweise be-
stätigen die Richtigkeit dieser Annahme . Im übrigen habe ich von
meiner als zuständiger Ressortleiter getroffenen Entscheidung un-
verzüglich den Bundesminister für Landesverteidigung in Kenntnis
gesetzt.
Zu Frage 3 :
Zunächst möchte ich mit Nachdruck feststellen , daß mir die Causa
Briefbomben viel zu ernst und zu bedeutend ist , um sie zum Gegen-
stand irgendwelcher wahltaktischer Überlegungen zu machen. Ich
habe vielmehr meine Entscheidung ausschließlich nach sachdienli-
chen Gesichtspunkten getroffen. Die Fahndungsmöglichkeiten der
Sicherheitsbehörden wurden dadurch in keiner Weise eingeschränkt .
Zu Frage 4 :
Bezüglich der Beweggründe für meine Entscheidung verweise ich auf
die Antworten zu den Fragen 1 - 3. Die nach der Veröffentlichung
eingelangten Hinweise aus der Bevölkerung sind dzt. Gegenstand
von Überprüfungen ; es können sich daraus unter Umständen neue Er-
mittlungsansätze für die Sicherheitsbehörden ergeben.