1350/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. KH0L und Kollegen haben am

 

14. 0ktober 1996 unter der Nr. 1362/J an den Bundesminister für

 

Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

 

"Verhinderung des Fahndungserfolges durch den Innenminister " ge

 

richtet , die folgenden Wortlaut hat :

 

" 1 . Wieso haben Sie entgegen der ursprünglichen Absprache

zwischen Ihrem Ressort und dem Verteidigungsministerium

der Öffentlichkeit bekanntgegeben , daß es gelungen sei ,

den Code des Bombenattentäters zu knacken?

 

2. Wieso war das Argument , das Knacken des Codes geheim zu

halten , um dem Bombenattentäter leichter ermitteln zu kön-

nen , zwischen Freitag , dem 4. 0ktober 1996 und Dienstag ,

dem 8. 0ktober 1996 richtig , nach diesem Zeitpunkt aber an

scheinend nicht mehr?

 

3. Haben Sie mit dieser wahltaktischen Vorgangsweise einen

möglichen Fahndungserfolg der Exekutive vereitelt?

 

4. Wie sehen Sie nunmehr aufgrund Ihres unverständlichen

Verhaltens die Erfolgschancen der Ekexutive , den

Bombenattentäter dingfest zu machen?"

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :

 

 

Zu den Fraqen 1 und 2 :

 

 

Die öffentliche Bekanntgabe der gelungenen Dechiffrierung

erfolgte nach sachlicher Prüfung sobald einerseits klargestellt

w-er , daß dadurch die Arbeit der Sicherhei tsbehörden nicht beein-

trächtigt wird , und andererseits aufgrund des veröffentlichten

Textes weitere sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung erwar-

tet werden konnten . Zahlreiche danach eingegangene Hinweise be-

stätigen die Richtigkeit dieser Annahme . Im übrigen habe ich von

meiner als zuständiger Ressortleiter getroffenen Entscheidung un-

verzüglich den Bundesminister für Landesverteidigung in Kenntnis

gesetzt.

 

Zu Frage 3 :

 

Zunächst möchte ich mit Nachdruck feststellen , daß mir die Causa

Briefbomben viel zu ernst und zu bedeutend ist , um sie zum Gegen-

stand irgendwelcher wahltaktischer Überlegungen zu machen. Ich

habe vielmehr meine Entscheidung ausschließlich nach sachdienli-

chen Gesichtspunkten getroffen. Die Fahndungsmöglichkeiten der

Sicherheitsbehörden wurden dadurch in keiner Weise eingeschränkt .

 

Zu Frage 4 :

 

Bezüglich der Beweggründe für meine Entscheidung verweise ich auf

die Antworten zu den Fragen 1 - 3. Die nach der Veröffentlichung

eingelangten Hinweise aus der Bevölkerung sind dzt. Gegenstand

von Überprüfungen ; es können sich daraus unter Umständen neue Er-

mittlungsansätze für die Sicherheitsbehörden ergeben.