1352/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am
31. Oktober 1996 unter der Nr. 1425/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "viermonatige Freiheitsstrafe für Zeugen Jehova Thomas F." gerichtet. Diese aus
Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich
wie folgt: .
In Anbetracht der bevorstehenden Novellierung des Zivildienstgesetzes sind die
Ergänzungsbehörden angehalten, Zeugen Jehovas vorübergehend nicht zur Leistung eines
Wehrdienstes einzuberufen, um ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, mit Inkrafttreten der
Zivildienstgesetznovelle eine Zivildiensterklärung abzugeben. Thomas F. kommt ebenfalls
in den Genuß dieser Regelung.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu-1 :
Einmal.
Zu 2 bis 4:
Thomas F. wurde mit Ablauf des 21. November 1996 aus dem ordentlichen Präsenzdienst
entlassen und bis 31. Dezember 1996 von der Präsenzdienstpflicht befreit. Mit Inkrafttreten
der Zivildienstgesetznovelle besteht für ihn die Möglichkeit, eine Zivildiensterklärung
abzugeben.
Zu 5 :
Hiezu verweise ich auf meine Ausführungen in der Einleitung.
Zu-6:
Schon nach der geltenden Rechtslage wird Personen, die die Erfüllung der Wehrpflicht aus
Gewissensgründen verweigern, ermöglicht, einen Ersatzdienst zu leisten. Die geplante
Novelle wird den Zugang zum Zivildienst aus Gewissensgründen noch weiter erleichtern.
Von einer Kriminalisierung kann daher keine Rede sein.
Zu 7: