1352/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am

31. Oktober 1996 unter der Nr. 1425/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "viermonatige Freiheitsstrafe für Zeugen Jehova Thomas F." gerichtet. Diese aus

Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich

wie folgt: .

 

In Anbetracht der bevorstehenden Novellierung des Zivildienstgesetzes sind die

Ergänzungsbehörden angehalten, Zeugen Jehovas vorübergehend nicht zur Leistung eines

Wehrdienstes einzuberufen, um ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, mit Inkrafttreten der

Zivildienstgesetznovelle eine Zivildiensterklärung abzugeben. Thomas F. kommt ebenfalls

in den Genuß dieser Regelung.

 

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

 

Zu-1 :

 

Einmal.

 

Zu 2 bis 4:

 

Thomas F. wurde mit Ablauf des 21. November 1996 aus dem ordentlichen Präsenzdienst

entlassen und bis 31. Dezember 1996 von der Präsenzdienstpflicht befreit. Mit Inkrafttreten

der Zivildienstgesetznovelle besteht für ihn die Möglichkeit, eine Zivildiensterklärung

abzugeben.

 

Zu 5 :

 

Hiezu verweise ich auf meine Ausführungen in der Einleitung.

 

Zu-6:

 

Schon nach der geltenden Rechtslage wird Personen, die die Erfüllung der Wehrpflicht aus

Gewissensgründen verweigern, ermöglicht, einen Ersatzdienst zu leisten. Die geplante

Novelle wird den Zugang zum Zivildienst aus Gewissensgründen noch weiter erleichtern.

Von einer Kriminalisierung kann daher keine Rede sein.

 

Zu 7: