1353/AB

Die Abgeordneten zum Nationalrat Moser, Partnerinnen und Partner haben am

31. Oktober 1996 unter der Nr. 1412/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend ''Beschaffung von Radargeräten des Typs 'Giraffe' der Firma Thompson für das

österreichische Bundesheer" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in

Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Anfragesteller gehen im vorliegenden Zusammenhang insofern von einer falschen

Prämisse aus, als das Bundesheer nicht Radargeräte mit der Bezeichnung "Giraffe'' einer

Firma Thompson, sondern solche mit der Bezeichnung RAC-3D der Firma Thomson-CSF

beschafft. Diese Verwechslung, die auch der Zeitschrift News vom 30. Oktober 1996

unterlief, erscheint vor allem deshalb überraschend, weil der Erstunterzeichner der gegen-

ständlichen Anfrage als Mitglied des Landesverteidigungsrates über die Entscheidungs-

findung bei der Beschaffung von Radargeräten für das österreichische Bundesheer genau

Bescheid wissen müßte. Demnach hat sich der Landesverteidigungsrat am 23. Februar 1995

für die Beschaffung des von der Bewertungskommission als Bestbieter ermittelten Gerätes

der Firma Thomson-CSF ausgesprochen.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1 :

Da das Bundesministerium für Landesverteidigung Radargeräte vom Typ "Giraffe" nicht

bestellt hat, erübrigt sich eine Beantwortung.

Zu 2:

Keine.

Zu-3 :

Die Darstellung im erwähnten News-Artikel ist für mich nicht nachvollziehbar, zumal der

im Frühjahr 1995 abgeschlossene Vertrag die Lieferung der insgesamt 22 Radargeräte erst in

den Jahren 1997 bis 1999 vorsieht.

Zu 4:

Ein Radargerät des Typs ''Giraffe" einer Firma ''Thompson'' wurde im Sommer 1995 dem

Bundesministerium für Landesverteidigung nicht präsentiert.

Zu 5 :

Es besteht derzeit kein Grund zur Annahme, daß die bei der Firma Thomson bestellten

22 Radargeräte mit der Bezeichnung RAC-3D nicht - wie vertraglich vorgesehen - in der

Zeit zwischen 1997 und 1999 ausgeliefert werden.

Zu 6 :

Für allfällige Konsequenzen im Sinne der Fragestellung besteht derzeit kein Anlaß.

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