1353/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Moser, Partnerinnen und Partner haben am
31. Oktober 1996 unter der Nr. 1412/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend ''Beschaffung von Radargeräten des Typs 'Giraffe' der Firma Thompson für das
österreichische Bundesheer" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in
Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Anfragesteller gehen im vorliegenden Zusammenhang insofern von einer falschen
Prämisse aus, als das Bundesheer nicht Radargeräte mit der Bezeichnung "Giraffe'' einer
Firma Thompson, sondern solche mit der Bezeichnung RAC-3D der Firma Thomson-CSF
beschafft. Diese Verwechslung, die auch der Zeitschrift News vom 30. Oktober 1996
unterlief, erscheint vor allem deshalb überraschend, weil der Erstunterzeichner der gegen-
ständlichen Anfrage als Mitglied des Landesverteidigungsrates über die Entscheidungs-
findung bei der Beschaffung von Radargeräten für das österreichische Bundesheer genau
Bescheid wissen müßte. Demnach hat sich der Landesverteidigungsrat am 23. Februar 1995
für die Beschaffung des von der Bewertungskommission als Bestbieter ermittelten Gerätes
der Firma Thomson-CSF ausgesprochen.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1 :
Da das Bundesministerium für Landesverteidigung Radargeräte vom Typ "Giraffe" nicht
bestellt hat, erübrigt sich eine Beantwortung.
Zu 2:
Keine.
Zu-3 :
Die Darstellung im erwähnten News-Artikel ist für mich nicht nachvollziehbar, zumal der
im Frühjahr 1995 abgeschlossene Vertrag die Lieferung der insgesamt 22 Radargeräte erst in
den Jahren 1997 bis 1999 vorsieht.
Zu 4:
Ein Radargerät des Typs ''Giraffe" einer Firma ''Thompson'' wurde im Sommer 1995 dem
Bundesministerium für Landesverteidigung nicht präsentiert.
Zu 5 :
Es besteht derzeit kein Grund zur Annahme, daß die bei der Firma Thomson bestellten
22 Radargeräte mit der Bezeichnung RAC-3D nicht - wie vertraglich vorgesehen - in der
Zeit zwischen 1997 und 1999 ausgeliefert werden.
Zu 6 :
Für allfällige Konsequenzen im Sinne der Fragestellung besteht derzeit kein Anlaß.
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