1356/AB XX.GP
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 W 1 E N
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1457/J betreffend Schwerverkehr auf der A 10, welche die Abge-
ordneten Schwemlein und Genossen am 31.10.1996 an mich richteten
und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt
ist, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Zunächst möchte ich festhalten, daß nach mir vorliegenden
Informationen die Zuwächse beim Güterschwerverkehr auf der
Scheitelstrecke der A 10 nur zu einem sehr geringen Teil auf
Verlagerungen von der Brennerautobahn zurückzuführen sind .
Massive Mauttarifmaßnahmen, wie etwa die geforderte Anhebung der
Tarife auf das Niveau der Brennermaut, würden daher in hohem Maße
den auf der A 10 weit überwiegenden österreichischen Wirtschafts-
verkehr treffen .
Als das für die Wettbewerbsfähigkeit und das Funktionieren der
österreichischen Wirtschaft zuständige Regierungsmitglied kann
ich aber keiner Maßnahme zustimmen, die eine überproportionale
und letztlich arbeitsplatzgefährdende finanzielle Belastung für
österreichische Unternehmer mit sich bringen würde.
Darüber hinaus wird in der EU-"Wegekostenrichtlinie" 93/89/EWG
eine unterschiedliche Behandlung im Mautbereich aufgrund des
Ausgangs- oder Zielpunktes des Verkehrs ausdrücklich untersagt.
Ausnahmeregelungen für die im Lungau ansässigen Betriebe bzw. für
den innerösterreichischen Verkehr wären demnach nicht möglich,
was zu einer inakzeptablen Mehrbelastung der Wirtschaft führen
würde .
Ich bin aber bestrebt, die im Bundesstraßenfinanzierungsgesetz
1996 festgeschriebene Einführung einer fahrleistungsabhängigen
Maut auf allen österreichischen Autobahnen so rasch wie möglich
umzusetzen. Dadurch würden allfällige umwegfahrten über zwar
längere aber noch billigere Autobahnstrecken rasch unattraktiv
werden. Die regional ansässige Wirtschaft würde aufgrund der in
der Regel kürzeren Fahrstrecken auch weit weniger finanziell
belastet .
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Der Bau der zweiten Tunnelröhren durch Tauern und Katschberg der
A 10 war 1989 ursprünglich genehmigt und mit den entsprechenden
Budgetmitteln dotiert worden. Über Protest von Lungauer Umwelt-
initiativen trat das Land Salzburg formell an die Bundesregierung
mit dem Ersuchen heran, diese Baumaßnahme nicht zu realisieren.
Sollte das Land Salzburg diese seine Entscheidung revidieren und
den Ausbau erneut beantragen, wird es eine Frage der Finanzier-
barkeit sein, wann mit einer Realisierung gerechnet werden kann.
Im Jetzigen mehrjährigen Finanzierungs- und Ausbauprogramm ist
diese Maßnahme jedenfalls nicht enthalten.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Den Ergebnissen einer Vorausstudie ist zu entnehmen, daß durch
die Senkung der höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 100 km/h
sich Verkehrslärm und Schadstoffemissionen geringfügig redu-
zieren. und zwar der Lärm um maximal 1,6 % und die Schadstoffe
bis maximal 1,3 %.
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Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Der Antrag der Herrn Abgeordneten Bommer und Genossen an den
Salzburger Landtag ist mir inhaltlich bekannt; zu den die Maut
betreffenden Punkten darf ich auf meine Ausführungen zu den
Fragen 1 und 2 verweisen. Den in den übrigen Punkten des Antrages
angeführten Forderungen stehe ich grundsätzlich positiv gegen-
über, muß aber darauf hinweisen, daß sie nicht in den unmittel-
baren Kompetenzbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten fallen .