1356/AB XX.GP

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Heinz FISCHER

Parlament

1017 W 1 E N

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1457/J betreffend Schwerverkehr auf der A 10, welche die Abge-

ordneten Schwemlein und Genossen am 31.10.1996 an mich richteten

und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt

ist, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

Zunächst möchte ich festhalten, daß nach mir vorliegenden

Informationen die Zuwächse beim Güterschwerverkehr auf der

Scheitelstrecke der A 10 nur zu einem sehr geringen Teil auf

Verlagerungen von der Brennerautobahn zurückzuführen sind .

Massive Mauttarifmaßnahmen, wie etwa die geforderte Anhebung der

Tarife auf das Niveau der Brennermaut, würden daher in hohem Maße

den auf der A 10 weit überwiegenden österreichischen Wirtschafts-

verkehr treffen .

 

Als das für die Wettbewerbsfähigkeit und das Funktionieren der

österreichischen Wirtschaft zuständige Regierungsmitglied kann

ich aber keiner Maßnahme zustimmen, die eine überproportionale

und letztlich arbeitsplatzgefährdende finanzielle Belastung für

österreichische Unternehmer mit sich bringen würde.

Darüber hinaus wird in der EU-"Wegekostenrichtlinie" 93/89/EWG

eine unterschiedliche Behandlung im Mautbereich aufgrund des

Ausgangs- oder Zielpunktes des Verkehrs ausdrücklich untersagt.

Ausnahmeregelungen für die im Lungau ansässigen Betriebe bzw. für

den innerösterreichischen Verkehr wären demnach nicht möglich,

was zu einer inakzeptablen Mehrbelastung der Wirtschaft führen

würde .

Ich bin aber bestrebt, die im Bundesstraßenfinanzierungsgesetz

1996 festgeschriebene Einführung einer fahrleistungsabhängigen

Maut auf allen österreichischen Autobahnen so rasch wie möglich

umzusetzen. Dadurch würden allfällige umwegfahrten über zwar

längere aber noch billigere Autobahnstrecken rasch unattraktiv

werden. Die regional ansässige Wirtschaft würde aufgrund der in

der Regel kürzeren Fahrstrecken auch weit weniger finanziell

belastet .

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Der Bau der zweiten Tunnelröhren durch Tauern und Katschberg der

A 10 war 1989 ursprünglich genehmigt und mit den entsprechenden

Budgetmitteln dotiert worden. Über Protest von Lungauer Umwelt-

initiativen trat das Land Salzburg formell an die Bundesregierung

mit dem Ersuchen heran, diese Baumaßnahme nicht zu realisieren.

Sollte das Land Salzburg diese seine Entscheidung revidieren und

den Ausbau erneut beantragen, wird es eine Frage der Finanzier-

barkeit sein, wann mit einer Realisierung gerechnet werden kann.

Im Jetzigen mehrjährigen Finanzierungs- und Ausbauprogramm ist

diese Maßnahme jedenfalls nicht enthalten.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Den Ergebnissen einer Vorausstudie ist zu entnehmen, daß durch

die Senkung der höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 100 km/h

sich Verkehrslärm und Schadstoffemissionen geringfügig redu-

zieren. und zwar der Lärm um maximal 1,6 % und die Schadstoffe

bis maximal 1,3 %.

-

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Der Antrag der Herrn Abgeordneten Bommer und Genossen an den

Salzburger Landtag ist mir inhaltlich bekannt; zu den die Maut

betreffenden Punkten darf ich auf meine Ausführungen zu den

Fragen 1 und 2 verweisen. Den in den übrigen Punkten des Antrages

angeführten Forderungen stehe ich grundsätzlich positiv gegen-

über, muß aber darauf hinweisen, daß sie nicht in den unmittel-

baren Kompetenzbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche

Angelegenheiten fallen .