1361/AB XX.GP

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien, am 13. Dezember 1996

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Grollitsch, Rosenstingl, DI

Hoffmann, Dr. Povysil und Kollegen haben am 29. November 1996 unter

der Nr. 1587/J-NR/1996 an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betr. "Einschränkungen im Flugrettungswesen" gerichtet, die

folgenden Wortlaut hat:

1 . ) wurde in der vom Bundesministerium für Inneres angeforderten,

von Frau Mag. Susanne GEYER durchgeführten Studie eine Effek-

tivitätsteigerung bzw. höhere Ökonimisierung im Flugrettungs-

wesen als mögliche Alternative zur Kürzung der Flugstunden ins

Auge gefaßt ?

2. ) Wurde erwogen, auch die Einsatzpläne zu durchforsten und auf der

Basis von Erfahrungswerten effektiver und ökonomischer zu ge-

stalten ?

3. ) Ist in der in Rede stehenden BMI-Studie berücksichtigt, daß ein

großer Teil der Gemeindekosten, etwa für die Hangarisierung, die

Instandhaltung, den administrativen Betrieb und die Flugeinsatz-

stellen, die mit 40 % der Flugrettung zugerechnet werden, auch

nach der eventuellen Einstellung des Flurettungswesens aufge-

wendet werden müßte?

 

4 . ) Ist es richtig, daß die Kosten für die Ausbildung der Piloten

und Techniker in die Kostenrechnung der Studie einbezogen

wurden, obwohl auch ausgebildetes Personal aufgenommen werden

könnte/sollte bzw. bestimmte Wartungsarbeiten von privaten

Unternehmen besser und billiger besorgt werden könnten?

5. ) Ist es richtig, daß trotz rückläufiger Flugleistung in der Flug-

rettung und vermehrter EDV-unterstüzung der Personalstand im

administrativen Bereich der Zentralstellen - nicht etwa bei

Piloten und Technikern ! - von 17 Beschäftigten im Jahre 1994

auf 27 Beschäftigte im Jahre 1997 aufgestockt wurde?

6. ) wie erklären Sie sich die Diskrepanz in der Berechnung der kal-

kulatorischen Risken bzw. in der Dokumentation der Anzahl

der Schadensfälle zwischen der offiziellen Kostenrechnung der

BMI-Studie und den Aufzeichnungen der Pilotenvereingigungen, die

sich wie folgt ergibt:

BMI-Studie: 11 Unfälle in 17 Jahren Flugrettungsbetrieb

Pilotenvereingung: 2 Unfälle in 10 Jahren Flugrettungsbetrieb.

7. ) Welche anderen sachkundigen Stellungnahmen außer der BMI-Studie

haben Sie für Ihre diesbezüglichen Entscheidungen herangezogen?

8. ) Wurden in der vom BMI-Studie auch die gesundheitlichen Folge-

schäden in die volkswirtschaftliche Beurteilung miteinbezogen?

9. ) Die öffentliche Hand ersparte sich z. B. allein durch einen

rechtzeitig versorgten Herzinfarkt-Patienten viermal soviel Geld

wie ein Jahr Pilotenstunden kosten. Ist sich das Ministerium

bei seiner Argumentation gegen die Auftrechterhal tung des Ret-

tungsflugwesens bewußt, daß die Nichtberücksichtigung volks-

wirtschaftlicher Nutzenrechnungen die vorgebliche Sparabsicht

konterkariert ?

 

10. ) Am 2. März 1996, knapp nach 17 Uhr, hatte sich ein zwölf-

jähriger Judenburger nach einem Snowboardunfall eine Gehirn-

blutungen zugezogen. Sein Leben konnte nur durch einen neuro-

chirurgischen Eingriff in Graz infolge eines spontanen Rettungs-

hubschraubereinsatzes unmittelbar nach der "bürgerlichen

Abenddämmerung" gerettet werden.

Sind dem Ministerium dieser und ähnliche Fälle bekannt, wo die

Kürzung der Flugeinsatzstunden nachweislich zum Tod oder zur

drastischen verschlimmerung eines Krankheitsbildes geführt

hätte ?

l0a. ) Wenn ja, wieviele und welche?

10b. ) wenn nein, finden solche Fälle in der "entwicklungsorientierten

Problembeschreibung" keine Berücksichtigung?

11 . ) In den Fremdenverkehrsregionen werden in der Regel die Schilifte

erst nach 16 Uhr gesperrt, und man weiß, daß gewöhnlich die

meisten und schlimmsten Unfälle auf der Piste bei der letzten

Abfahrt, häufig nach 16 Uhr passieren. Mit Beginn der Winter-

zeit dürften aber in den betroffenen Gebieten Rettungshub-

schrauberpiloten nur mehr von acht bis 16 Uhr fliegen.

wie rechtfertigt das Ministerium diesen sowohl volkswirtschaft-

lich als auch ethisch-moralischen schildbürgerstreich?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1.:

Bei der von Ihnen genannten Studie handelt es sich um eine Kosten-

rechnung, die durch eine unabhängige gerichtlich beeidete Sachver-

ständige erstellt wurde . Zweck dieser Arbeit war die Schaffung von

Transparenz im Kostenbereich, insbesondere auch für unsere Partner in

der Flugrettung .

 

Zu Frage 2.:

Ja . Die Verkürzung der Bereitstellungszeiten ist nur eine .von mehr-

eren innerbetrieblichen Maßnahmen zur Kostenminimierung.

Zu Frage 3.:

Die Beurteilung dieser Frage hängt davon ab, wie der Flugbetrieb nach

einer eventuellen Einstellung der Flugrettung strukturiert wird.

Zu Frage 4.:

Ja . Die Piloten des BMI werden im Mischbetrieb ( Flugpolizei und

Flugrettung) eingesetzt und müssen daher Exekutivbeamte sein. In

Österreich besteht keine ausreichende Infrastruktur im privatwirtschaftlichen-

 Bereich, um die Wartung von 19 Hubschraubern des BMI

sicherzustellen.

Zu Frage 5.:

Nein. Im genannten Zeitraum erfolgte in der Zentralstelle

(administrativer Bereich) eine Reduktion um eine Planstelle auf der-

zeit 21 .

Zu Frage 6.:

In der Kostenrechnung sind alle Unfälle im Flugbetrieb über einen

Zeitraum von 17 Jahren erfaßt. In den vergangen 10 Jahren ereigneten

sich 5 Unfälle, hievon 2 im Bereich der Flugrettung. unter Unfällen

werden hier Totalschäden (mit und ohne Personenschaden) verstanden.

Zu Frage 7

Die Verkürzung der Bereitstellungszeiten erfolgte in weitgehendem

schriftlichen Einvernehmen mit den für das Rettungswesen zuständigen

Ländern. Als Entscheidungsgrundlage wurden insbesondere auch Statis-

tiken herangezogen, die für den Zeitraum der Verkürzung ein starkes

Absinken der Einsatzhäufigkeit zeigen.

Zu Frage 8.:

Aufgrund des unter 1 . angeführten Zweckes dieser Kostenrechnung

nicht .

 

Zu Frage 9.:

Laut Information der für das Rettungswesen zuständigen Bundesländer

beträgt der Schlüssel hinsichtlich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses

zwischen 1:2 bis 1:5,48 der aufgewendeten Mittel. Das BMI ist sich

dieser volkswirtschaftlichen Nutzenrechnung bewußt, muß aber mit den

vorhandenen Budgetmitteln das Auslangen finden.

Zu den Fragen 10, 10a, 10b, und 11.:

In den zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossenen Vereinba-

rungen nach Art. 15a B-VG wurde der Hubschrauber-Rettungsdienst als

Ergänzung zum bodengebundenen Rettungsdienst, insbesondere zur Versor-

gung schwer zugänglicher Gebiete eingerichtet (§ 3 Z. 1 der Art.

15a-Verträge) . Nicht zuletzt die Mißachtung dieses Vertragsinhaltes

hat zu einem überaus starken Anstieg der Kosten geführt. Verhand-

lungen mit den Ländern auf höhere Kostenbeteiligung sind aber bisher

am Widerstand der Länder gescheitert.

Die Länder haben aber einer Verkürzung der Bereitstellungszeiten zur

Kostenminimierung zugestimmt und es liegt in ihrem Verantwortungsbe-

reich, für diesen Zeitraum Vorsorge zu treffen. Erwähnt sei auch, daß

die Verträge nach Art. 15a B-VG die Bereitstellungszeiten nicht

regeln.