1362/AB XX.GP

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Heinz FISCHER

Parlament

1017 W i e n

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1371/J betreffend einer Verordnung der Schneekettenpflicht auf

der Wiener Außenring Autobahn A 21, welche der Abgeordnete

Rosenstingl am 22. Oktober 1996 an mich richtete und aus Gründen

der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich

fest:

Antwort zu den Punkten 1. bis 3 der Anfrage:

Das Problem der Notwendigkeit von Schneekettenanlage- und Schnee-

kettenabnahmeplätzen besteht für die A 21 Wiener Außenring Auto-

bahn im Bereich von Brunn am Gebirge bis Altlengbach auf der A 1

West Autobahn .

Im Herbst 1994 hat das Bundesministerium für öffentliche Wirt-

schaft und Verkehr auf den Steigungsstrecken des genannten Be-

reiches bei starkem Schneefall für LKW mit einem höchst zuläs-

 

sigen Gesamtgewicht vom mehr als 3, 5 t folgende Beschränkungen

verordnet :

* Das Befahren des äußerst linken Fahrstreifens ist

verboten .

* Das Befahren des mittleren Fahrstreifens ohne

 Schneeketten ist verboten.

Die Verordnung ist bei Aktivierung der Verbote durch die Auto-

bahnmeisterei oder Autobahngendarmerie durch aufklappbare Ver-

kehrszeichen kundzumachen .

Diese Beschränkungen sind im Jahr 1996 von der Autobahnmeisterei

Alland am z4 . Jänner ( Hochstraß ) und am 25 . Jänner ( Hochstraß und

Gießhübl ) aktiviert worden. Auch die Autobahngendarmerie Alland

hat sie bereits einige Male eingesetzt.

In der Regel erfolgt das Anlegen und Abnehmen der Ketten am Pan-

nenstreifen. Der Ankauf von Grundstücken für Kettenanlage- und

Kettenablegeplätze ist in den dicht besiedelten Gebieten

Brunn/Gebirge und Altlengbach kaum möglich. Überdies liegt die

Autobahn in Brunn/Gebirge auf einem hohen Damm und in Altlengbach

an einem Hang, so daß auch die topographisch ungünstigen Gegeben-

heiten hohe finanzielle Aufwendungen für eine Realisierung der

Schneekettenanlage- und -ablegeplätze in diesen Bereichen erfor-

dern würden .

Da das Anlegen der Ketten am Pannenstreifen aus Gründen der Si-

cherheit auf Dauer nicht befriedigend ist, größere Anlageplätze

vor allem aus Platzgründen aber nicht möglich sind, bemüht sich

der NÖ Straßendienst, das Problem in Schritten zu lösen. Auf der

Steigung vor Hochstraß in Richtung A 2 Süd Autobahn ist eine

Reihe von Pannenbuchten angelegt worden, welche zum Kettenanlegen

 

verwendet werden können. Die Abnahme der Schneeketten kann auf

breiten Nebenflächen im Knoten Vösendorf erfolgen. Auch zwischen

Vösendorf und Brunn/Gebirge wurden die Pannenbuchten vermehrt.

In der Anschlußstelle Brunn/Gebirge wird im Zuge des Anschlusses

des Gewerbeparks eine Parkfläche für Sondertransporte gebaut.

Hier bemüht sich der NÖ Straßendienst, eine Nutzungsgenehmigung

- auch für das Kettenanlegen zu erreichen.

Die Abnahme der Ketten kann in dieser Fahrtrichtung bei der seit

1995 in Betrieb befindlichen Pannenbucht auf Höhe Altlengbach der

A 1 erfolgen.

 

BEILAGE NICHT GESCANNT !!!