1362/AB XX.GP
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 W i e n
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1371/J betreffend einer Verordnung der Schneekettenpflicht auf
der Wiener Außenring Autobahn A 21, welche der Abgeordnete
Rosenstingl am 22. Oktober 1996 an mich richtete und aus Gründen
der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich
fest:
Antwort zu den Punkten 1. bis 3 der Anfrage:
Das Problem der Notwendigkeit von Schneekettenanlage- und Schnee-
kettenabnahmeplätzen besteht für die A 21 Wiener Außenring Auto-
bahn im Bereich von Brunn am Gebirge bis Altlengbach auf der A 1
West Autobahn .
Im Herbst 1994 hat das Bundesministerium für öffentliche Wirt-
schaft und Verkehr auf den Steigungsstrecken des genannten Be-
reiches bei starkem Schneefall für LKW mit einem höchst zuläs-
sigen Gesamtgewicht vom mehr als 3, 5 t folgende Beschränkungen
verordnet :
* Das Befahren des äußerst linken Fahrstreifens ist
verboten .
* Das Befahren des mittleren Fahrstreifens ohne
Schneeketten ist verboten.
Die Verordnung ist bei Aktivierung der Verbote durch die Auto-
bahnmeisterei oder Autobahngendarmerie durch aufklappbare Ver-
kehrszeichen kundzumachen .
Diese Beschränkungen sind im Jahr 1996 von der Autobahnmeisterei
Alland am z4 . Jänner ( Hochstraß ) und am 25 . Jänner ( Hochstraß und
Gießhübl ) aktiviert worden. Auch die Autobahngendarmerie Alland
hat sie bereits einige Male eingesetzt.
In der Regel erfolgt das Anlegen und Abnehmen der Ketten am Pan-
nenstreifen. Der Ankauf von Grundstücken für Kettenanlage- und
Kettenablegeplätze ist in den dicht besiedelten Gebieten
Brunn/Gebirge und Altlengbach kaum möglich. Überdies liegt die
Autobahn in Brunn/Gebirge auf einem hohen Damm und in Altlengbach
an einem Hang, so daß auch die topographisch ungünstigen Gegeben-
heiten hohe finanzielle Aufwendungen für eine Realisierung der
Schneekettenanlage- und -ablegeplätze in diesen Bereichen erfor-
dern würden .
Da das Anlegen der Ketten am Pannenstreifen aus Gründen der Si-
cherheit auf Dauer nicht befriedigend ist, größere Anlageplätze
vor allem aus Platzgründen aber nicht möglich sind, bemüht sich
der NÖ Straßendienst, das Problem in Schritten zu lösen. Auf der
Steigung vor Hochstraß in Richtung A 2 Süd Autobahn ist eine
Reihe von Pannenbuchten angelegt worden, welche zum Kettenanlegen
verwendet werden können. Die Abnahme der Schneeketten kann auf
breiten Nebenflächen im Knoten Vösendorf erfolgen. Auch zwischen
Vösendorf und Brunn/Gebirge wurden die Pannenbuchten vermehrt.
In der Anschlußstelle Brunn/Gebirge wird im Zuge des Anschlusses
des Gewerbeparks eine Parkfläche für Sondertransporte gebaut.
Hier bemüht sich der NÖ Straßendienst, eine Nutzungsgenehmigung
- auch für das Kettenanlegen zu erreichen.
Die Abnahme der Ketten kann in dieser Fahrtrichtung bei der seit
1995 in Betrieb befindlichen Pannenbucht auf Höhe Altlengbach der
A 1 erfolgen.
BEILAGE NICHT GESCANNT !!!