1366/AB XX.GP

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Heinz FISCHER Parlament 1017 Wien

Der Abgeordnete zum Nationalrat MURAUER und Kollegen haben am 17.

Oktober 1996 unter der Zahl Nr. 1364/J-NR/1996 an mich eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Verankerung

ultralinker Exponenten mittels Sondervertrag im Büro des Innenmi-

nisters" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"Seit 1. Oktober arbeitet der Ex-Juso-Chef Karl Delfs im Büro des

Innenministers. Er soll für seine Tätigkeit einen Sondervertrag

erhalten haben. Delfs ist bisher nur als Bundesheer-Gegner, Be-

rufsdemonstrant und Gegner von Lauschangriff und Rasterfahndung

bekannt geworden .

Neben der Frage, ob es sinnvoll erscheint, einen deklarierten

Gegner von rechtsstaatlichen Instrumenten zur effizienten Bekämp-

fung von organisierter Bandenkriminalität an einer derartigen

Schaltstelle des österreichischen Sicherheitsapparates zu positio-

nieren, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesmini

ster für Inneres folgende

A n f r a g e :

1 . Stimmt es, daß Ex-Juso-Chef Karl Delfs seit 1 . Oktober in

Ihrem Kabinett tätig ist ?

 

2 . Wenn ja, hat er für diese Tätigkeit einen Sondervertrag zuge-

standen erhalten ?

3 . Wie hoch ist dieser Sondervertrag monatlich dotiert ?

4. Welche weiteren Sonderregelungen enthält dieser Sondervertrag

hinsichtlich Abfertigung, Zulagen, Urlaub und Pension ?

5. Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten inklusive Arbeitge-

berbeiträge und sonstiger Lohnnebenkosten pro Jahr für den

Bund für diesen Sondervertrag von Ex-Juso-Chef Delfs ?

6 . Erachten Sie es für mit den Zielen einer effizienten Terrorbe-

kämpfung für vereinbar, wenn an einer wichtigen und sensiblen

Schaltstelle des Sicherheitsapparates ein deklarierter Gegner

von rechtsstaatlichen Methoden zur wirksamen Terrorbekämp-

fung werkt ?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zur Frage 1:

Ja.

Zur Frage 2:

Herr Karl Delfs wurde am 1. Oktober 1996 als Vertragsbediensteter

des gehobenen Dienstes (VB/1/b) aufgenommen; ein Sondervertrag

nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 wurde in Aussicht genom-

men, aber bisher noch nicht abgeschlossen. Das Sondervertragsent-

gelt würde bei Abschluß des Sondervertrages der Verwaltungspraxis

entsprechend 25 % des Monatsentgeltes eines VB/1/b betragen.

Weitere Sonderregelungen, wie sie in der Anfrage angesprochen

sind, sind nicht vorgesehen.

Zu den Fragen 3 bis 5:

Auf die Beantwortung der Frage 2 wird hingewiesen.

 

Zur Frage 6:

Bei Herrn Delfs handelt es sich um einen insbesondere im europa-

politischen und sozialen Bereich engagierten Mitarbeiter meines

Kabinetts. Mir liegen keine Informationen vor, wonach Herr Delfs

ein deklarierter Gegner von rechtsstaatlichen Methoden zur wirk-

samen Terrorbekämpfung wäre.