1366/AB XX.GP
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Heinz FISCHER Parlament 1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat MURAUER und Kollegen haben am 17.
Oktober 1996 unter der Zahl Nr. 1364/J-NR/1996 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Verankerung
ultralinker Exponenten mittels Sondervertrag im Büro des Innenmi-
nisters" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"Seit 1. Oktober arbeitet der Ex-Juso-Chef Karl Delfs im Büro des
Innenministers. Er soll für seine Tätigkeit einen Sondervertrag
erhalten haben. Delfs ist bisher nur als Bundesheer-Gegner, Be-
rufsdemonstrant und Gegner von Lauschangriff und Rasterfahndung
bekannt geworden .
Neben der Frage, ob es sinnvoll erscheint, einen deklarierten
Gegner von rechtsstaatlichen Instrumenten zur effizienten Bekämp-
fung von organisierter Bandenkriminalität an einer derartigen
Schaltstelle des österreichischen Sicherheitsapparates zu positio-
nieren, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesmini
ster für Inneres folgende
A n f r a g e :
1 . Stimmt es, daß Ex-Juso-Chef Karl Delfs seit 1 . Oktober in
Ihrem Kabinett tätig ist ?
2 . Wenn ja, hat er für diese Tätigkeit einen Sondervertrag zuge-
standen erhalten ?
3 . Wie hoch ist dieser Sondervertrag monatlich dotiert ?
4. Welche weiteren Sonderregelungen enthält dieser Sondervertrag
hinsichtlich Abfertigung, Zulagen, Urlaub und Pension ?
5. Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten inklusive Arbeitge-
berbeiträge und sonstiger Lohnnebenkosten pro Jahr für den
Bund für diesen Sondervertrag von Ex-Juso-Chef Delfs ?
6 . Erachten Sie es für mit den Zielen einer effizienten Terrorbe-
kämpfung für vereinbar, wenn an einer wichtigen und sensiblen
Schaltstelle des Sicherheitsapparates ein deklarierter Gegner
von rechtsstaatlichen Methoden zur wirksamen Terrorbekämp-
fung werkt ?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur Frage 1:
Ja.
Zur Frage 2:
Herr Karl Delfs wurde am 1. Oktober 1996 als Vertragsbediensteter
des gehobenen Dienstes (VB/1/b) aufgenommen; ein Sondervertrag
nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 wurde in Aussicht genom-
men, aber bisher noch nicht abgeschlossen. Das Sondervertragsent-
gelt würde bei Abschluß des Sondervertrages der Verwaltungspraxis
entsprechend 25 % des Monatsentgeltes eines VB/1/b betragen.
Weitere Sonderregelungen, wie sie in der Anfrage angesprochen
sind, sind nicht vorgesehen.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Auf die Beantwortung der Frage 2 wird hingewiesen.
Zur Frage 6:
Bei Herrn Delfs handelt es sich um einen insbesondere im europa-
politischen und sozialen Bereich engagierten Mitarbeiter meines
Kabinetts. Mir liegen keine Informationen vor, wonach Herr Delfs
ein deklarierter Gegner von rechtsstaatlichen Methoden zur wirk-
samen Terrorbekämpfung wäre.