1367/AB XX.GP

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Heinz FISCHER -

Parlament

1017  Wien

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Ewald STADLER und

Kollegen haben am 22. Oktober 1996 unter der Zahl Nr.

1368/J-NR/1996 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Beschäftigung des ehemaligen SJ-Obmannes Karl Delfs

im Innenministerium" gerichtet, die folgenden wortlaut hat:

"Vor wenigen Wochen hat der Bundesminister für Inneres, trotz

Aufnahmestopp der Bundesregierung, den ehemaligen Obmann der

Sozialistischen Jugend, Karl Delfs, im Bundesministerium für

Inneres angestellt .

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an

den Bundesminister für Inneres folgende

A n f r a g e :

1. Ist der Aufnahmestopp in Ihrem Ministerium ein genereller

oder betrifft er nur gewisse Abteilungen ?

2. Welche Position wurde an Herrn Delfs vergeben ?

3. Welche Qualifikationen sind erforderlich um diese Tätigkeit

auszuüben ?

4 . Ist diese Stelle öffentlich ausgeschrieben worden ?

 

Wenn ja, wieviele Bewerber gab es und welche Qualifikation

konnte jeder einzelne dieser Bewerber vorweisen ?

Wenn nein, warum nicht ,

5 . Welche Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes 1989 wurden im

Aufnahmeverfahren angewendet ?

6 . Welche spezielle Qualifikationen des Herrn Delfs veranlaßte

Sie ihn einzustellen ?

7. Wie hoch ist das monatliche Bruttoeinkommen des Herrn

Delfs ?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zur Frage 1:

Entsprechend dem Beschluß der Bundesregierung vom 17 . Juli 1996

können beschränkte Aufnahmen in den Bundesdienst nach Maßgabe der

diesbezüglich festgelegten Kriterien erfolgen. Diese Kriterien

gelten auch für mein Ressort und wurden anläßlich der in Rede

stehenden Aufnahme eingehalten.

Zur Frage 2:

Herr Karl Delfs wurde im Rahmen meines Kabinetts mit der Funktion

eines Referenten betraut.

Zur Frage 3:

Die Qualifikationen bestimmen sich nach den an den Arbeitsplatzin-

haber gestellten Anforderungen bzw. nach den mit dem Aufgabenbe-

reich verbundenen Zielsetzungen.

 

Zu Frage 4:

Nein. Für Tätigkeiten im Rahmen des Kabinetts eines Bundesmini-

sters ist keine Ausschreibung einzuleiten.

Zu Frage 5:

§ 25 Ziffer 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989.

Zu Frage 6:

Bei Herrn Delfs handelt es sich um einen insbesondere im europa-

politischen und sozialen Bereich engagierten Mitarbeiter meines

Kabinetts, der aufgrund der bisher von ihm wahrgenommenen Funkti-

onen und seines Engagements für den Aufgabenbereich in meinem

Kabinett in besonderem Maße geeignet ist.

Zu Frage 7:

Das monatliche Bruttoeinkommen von Herrn Delfs bemißt sich nach

den besoldungsrechtlichen Bestimmungen des Vertragsbediensteten-

gesetzes 1948.