1367/AB XX.GP
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Heinz FISCHER -
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Ewald STADLER und
Kollegen haben am 22. Oktober 1996 unter der Zahl Nr.
1368/J-NR/1996 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Beschäftigung des ehemaligen SJ-Obmannes Karl Delfs
im Innenministerium" gerichtet, die folgenden wortlaut hat:
"Vor wenigen Wochen hat der Bundesminister für Inneres, trotz
Aufnahmestopp der Bundesregierung, den ehemaligen Obmann der
Sozialistischen Jugend, Karl Delfs, im Bundesministerium für
Inneres angestellt .
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an
den Bundesminister für Inneres folgende
A n f r a g e :
1. Ist der Aufnahmestopp in Ihrem Ministerium ein genereller
oder betrifft er nur gewisse Abteilungen ?
2. Welche Position wurde an Herrn Delfs vergeben ?
3. Welche Qualifikationen sind erforderlich um diese Tätigkeit
auszuüben ?
4 . Ist diese Stelle öffentlich ausgeschrieben worden ?
Wenn ja, wieviele Bewerber gab es und welche Qualifikation
konnte jeder einzelne dieser Bewerber vorweisen ?
Wenn nein, warum nicht ,
5 . Welche Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes 1989 wurden im
Aufnahmeverfahren angewendet ?
6 . Welche spezielle Qualifikationen des Herrn Delfs veranlaßte
Sie ihn einzustellen ?
7. Wie hoch ist das monatliche Bruttoeinkommen des Herrn
Delfs ?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur Frage 1:
Entsprechend dem Beschluß der Bundesregierung vom 17 . Juli 1996
können beschränkte Aufnahmen in den Bundesdienst nach Maßgabe der
diesbezüglich festgelegten Kriterien erfolgen. Diese Kriterien
gelten auch für mein Ressort und wurden anläßlich der in Rede
stehenden Aufnahme eingehalten.
Zur Frage 2:
Herr Karl Delfs wurde im Rahmen meines Kabinetts mit der Funktion
eines Referenten betraut.
Zur Frage 3:
Die Qualifikationen bestimmen sich nach den an den Arbeitsplatzin-
haber gestellten Anforderungen bzw. nach den mit dem Aufgabenbe-
reich verbundenen Zielsetzungen.
Zu Frage 4:
Nein. Für Tätigkeiten im Rahmen des Kabinetts eines Bundesmini-
sters ist keine Ausschreibung einzuleiten.
Zu Frage 5:
§ 25 Ziffer 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989.
Zu Frage 6:
Bei Herrn Delfs handelt es sich um einen insbesondere im europa-
politischen und sozialen Bereich engagierten Mitarbeiter meines
Kabinetts, der aufgrund der bisher von ihm wahrgenommenen Funkti-
onen und seines Engagements für den Aufgabenbereich in meinem
Kabinett in besonderem Maße geeignet ist.
Zu Frage 7:
Das monatliche Bruttoeinkommen von Herrn Delfs bemißt sich nach
den besoldungsrechtlichen Bestimmungen des Vertragsbediensteten-
gesetzes 1948.