1369/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pable, Böhacker, Mag. Trattner, Haller

und Kollegen haben am 31. Oktober 1996 unter der Nr. 1448/J an mich eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Übernahme von

Zollwachebeamten in den Gendarmeriedienst gestellt, die folgenden Wortlaut hat:

"1. Wie viele Zollwachebeamte wurden in den Jahren 1993, 1994, 1995 und 1996

in den Gendarmeriedienst übernommen und wie verteilen sich die Übernahmen

auf die einzelnen Bundesländer?

2. Wie viele weitere Zollwachebeamte werden voraussichtlich bis Ende 1997 in

den Gendarmeriedienst übernommen werden, welcher konkrete Zeitplan be-

steht diesbezüglich und wie werden sich die Übernahmen auf die einzelnen

Bundesländer verteilen'

3. Welche Dienst- und besoldungsrechtliche Auswirkungen ergeben sich auf Grund

der Übernahmen der Zollwachebeamten für diese sowie für die Gendarmerie-

beamten (z. B. hinsichtlich der Funktionsposten)?

4. Können Sie ausschließen, daß auf Grund der Übernahme der Zollwachebeamten

die Laufbahnerwartungen der Gendarmeriebeamten beeinträchtigt werden?

Wenn ja, warum?

5. Wird sich auf Grund der Übernahme der Zollwachebeamten im Westen Öster-

reichs, insbesondere in Tirol, ein Personalüberstand ergeben?

Wenn ja, inwieweit?

6. lst daran gedacht, ehemalige Zollwachebeamte aus den westlichen Bundes-

ländern im Rahmen des Gendarmeriedienstes wegen eines Personalüber-

standes in den östlichen Bundesländern zu verwenden?

Wenn ja, soll dies im Wege von Versetzungen oder durch Dienstzuteilung

erfolgen?

Wenn ja, soll dies auch gegen den Willen des betroffenen Bediensteten

geschehen?

 

Wenn ja, welche zusätzlichen Kosten sind damit für den Steuerzahler ver-

bunden?

Wenn ja, wann ist mit derartigen Maßnahmen zu rechnen?"

Diese Frage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

ln den Jahren 1993, 1994 und 1995 wurden keine Zollwachebeamten zur

Bundesgendarmerie versetzt.

lm Jahre 1996 wurden insgesamt 736 Zollwachebeamte übernommen. Diese

verteilen sich auf die Bundesländer wie folgt:

Bundesland:                         Anzahl:

Burgenland                          127

Kärnten                                                103

Niederösterreich                  142

Oberösterreich                     85

Salzburg                                92

Steiermark                             51

Tirol                                       130

Vorarlberg                            1

BMl (GZK)                           5

 

Zu Frage 2:

lm Jahre 1997 werden weitere Zollwachebeamte voraussichtlich wie folgt

übernommen werden:

Zeitpunkt:                             Anzahl:                 Bundesland:

1.2.1997                    21                        Burgenland

1.2.1997                    13                        Kärnten

1.2.1997                    38                        Niederösterreich

1.2.1997                     6                         Oberösterreich

1.2.1997                    24                        Steiermark

1.3.1997                     4                         Kärnten

1.3.1997                    27                        Steiermark

1.4.1997                    90                        Salzburg

1.4.1997                   131                       Oberösterreich

1.4.1997                   200                       Tirol

1.7.1997                     1                         Tirol

Summe:                  555

 

Zu Frage 3:

Die Frage der sich ergebenden Dienst- und besoldungsrechtlichen Auswirkungen für

die übernommenen Zollwachebeamten sowie für die Gendarmeriebeamten ist zu

allgemein gehalten und kann in dieser Form nicht beantwortet werden.

 

Zu Frage 4:

Nein.

 

Zu Frage 5:

Ja.

lm Hinblick darauf, dass die auch die Exekutive treffende Personalreduktion für das

Jahr 1997 auf die einzelnen Landesgendarmeriekommanden noch nicht fixiert ist, ist

mir eine konkrete Angabe der sich ergebenden Überstände nicht möglich.

 

Zu Frage 6:

Ja, und zwar im Wege von Dienstzuteilungen, wobei soweit als möglich auf

Freiwillige zurückgegriffen wird. Die zusätzlichen Kosten hierfür ergeben sich durch

die Zuteilungsgebühren nach der Reisegebührenvorschrift 1955.

Mit Wirkung vom 1.12.1996 wurden insgesamt 110 Beamte nach Niederösterreich

zugeteilt. lm Laufe des Jahres 1997 ist eine Erhöhung auf bis zu 200 Beamte ins

Auge gefaßt.