1372/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Petrovic, Freundinnen

und Freunde haben am 31. Oktober 1996 unter der Nr. 1426/J an

mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

Anrainerschutz bei Massentierhaltung gerichtet, die folgenden

Wortlaut hat :

" 1 . Der Distriktsarzt macht bezüglich der Kottrocknungsanlage

der Gnaser Frischeiproduktions GesmbH die Feststellung, daß

in der Nachbarschaft dieses Betriebes im Verlaufe der

letzten Jahre auffallend gehäuft Erkrankungen

( Hustenanfälle, Bindehautentzündungen, Schleimhautreizungen

der Nase) von dort wohnenden Leuten auftraten, die sonst

eigentlich so konzentriert nicht bei der Bevölkerung

vorkommen. Welche Maßnahmen werden sie angesichts zum

Schutz der Gesundheit der Anrainer von

Massentierhaltungsanlagen ergreifen?

2. Werden die typischen Krankheitsbilder von

Geruchseinwirkungen in Österreich als Gesundheitsgefährdung

anerkannt? Wenn nein, warum nicht?

 

3. Für Anrainer ist es meist sehr schwierig,

Gesundheitsgefährdungen durch Massentierhaltungsanlagen

nachzuweisen. Gibt es Studien, die sich mit den

gesundheitlichen Auswirkungen der Geruchsreize bzw. der

toxischen Bestandteile der Abluft bei. solchen Anlagen

befassen? Wenn ja, welche? Wenn nein, werden Sie solche in

Auftrag geben? "

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Geruchsproblematik in der Landwirtschaft ist bekannt. Sie

betrifft nicht nur die Massentierhaltung, sondern alle

Betriebe, in denen Tiere gehalten werden und wo sich Stallungen

und Mistlagerstätten, aber auch "naturgedüngte" Felder in der

Nähe von Wohnungen befinden. Der unangenehme Geruch von

Fäkalien hat zweifellos eine Belästigungswirkung, eine

Gefährdung der Gesundheit allein durch diese Geruchsimmissionen

ist jedoch nicht nachweisbar. Zwar enthalten Fäkalien auch

Stoffe (hauptsächlich Ammoniak), die toxikologisch von

Bedeutung sind, dies aber erst in Konzentrationen, die weit

über den jeweiligen Geruchsschwellen liegen.

Die im konkreten Fall angesprochenen Symptome ( Hustenanfälle,

Bindehautentzündungen, Schleimhautreizungen der Nase) sind

unspezifische Reizerscheinungen, wie sie bei Einwirkung von

Ammoniak beschrieben werden - allerdings erst in

Konzentrationen, wie sie in der freien Umgebungsluft von

Stallungen nicht vorkommen.

Was die Abhilfemaßnahmen betrifft, so ist es möglich, durch

entsprechende organisatorische, technische und auch

raumplanerische (vorbeugende) Maßnahmen die Geruchsbelästigung

auf ein Mindestmaß herabzusetzen. Dies ist jedoch Sache der für

die Genehmigung und Überwachung von Tierhaltungsbetrieben

zuständigen Behörden .

 

Zu Frage 2:

Typische Krankheitsbilder von Geruchseinwirkungen gibt es

nicht. Allenfalls kann die Einwirkung von Substanzen, die

Gerüche abgeben, bei genügend hoher Konzentration zu

Gesundheitsschäden führen. Diese sind dann substanzspezifisch

und nicht geruchsspezifisch.

Zu Frage 3:

Dem Gesundheitsministerium sind folgende Studien bekannt:

Hans Hillinger

"Luftuntersuchungen zur Beurteilung der Belastung der Stallum-

gebung durch Luftverunreinigungen aus der Nutztierhaltung" ,

" Schlachten und Vermarkten" , 79; 8; 248-254; 1979;

"Schadgase im Stall", Tierärztliche Praxis, 5; 1; JL5-20; 1977.