1372/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Petrovic, Freundinnen
und Freunde haben am 31. Oktober 1996 unter der Nr. 1426/J an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Anrainerschutz bei Massentierhaltung gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat :
" 1 . Der Distriktsarzt macht bezüglich der Kottrocknungsanlage
der Gnaser Frischeiproduktions GesmbH die Feststellung, daß
in der Nachbarschaft dieses Betriebes im Verlaufe der
letzten Jahre auffallend gehäuft Erkrankungen
( Hustenanfälle, Bindehautentzündungen, Schleimhautreizungen
der Nase) von dort wohnenden Leuten auftraten, die sonst
eigentlich so konzentriert nicht bei der Bevölkerung
vorkommen. Welche Maßnahmen werden sie angesichts zum
Schutz der Gesundheit der Anrainer von
Massentierhaltungsanlagen ergreifen?
2. Werden die typischen Krankheitsbilder von
Geruchseinwirkungen in Österreich als Gesundheitsgefährdung
anerkannt? Wenn nein, warum nicht?
3. Für Anrainer ist es meist sehr schwierig,
Gesundheitsgefährdungen durch Massentierhaltungsanlagen
nachzuweisen. Gibt es Studien, die sich mit den
gesundheitlichen Auswirkungen der Geruchsreize bzw. der
toxischen Bestandteile der Abluft bei. solchen Anlagen
befassen? Wenn ja, welche? Wenn nein, werden Sie solche in
Auftrag geben? "
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Geruchsproblematik in der Landwirtschaft ist bekannt. Sie
betrifft nicht nur die Massentierhaltung, sondern alle
Betriebe, in denen Tiere gehalten werden und wo sich Stallungen
und Mistlagerstätten, aber auch "naturgedüngte" Felder in der
Nähe von Wohnungen befinden. Der unangenehme Geruch von
Fäkalien hat zweifellos eine Belästigungswirkung, eine
Gefährdung der Gesundheit allein durch diese Geruchsimmissionen
ist jedoch nicht nachweisbar. Zwar enthalten Fäkalien auch
Stoffe (hauptsächlich Ammoniak), die toxikologisch von
Bedeutung sind, dies aber erst in Konzentrationen, die weit
über den jeweiligen Geruchsschwellen liegen.
Die im konkreten Fall angesprochenen Symptome ( Hustenanfälle,
Bindehautentzündungen, Schleimhautreizungen der Nase) sind
unspezifische Reizerscheinungen, wie sie bei Einwirkung von
Ammoniak beschrieben werden - allerdings erst in
Konzentrationen, wie sie in der freien Umgebungsluft von
Stallungen nicht vorkommen.
Was die Abhilfemaßnahmen betrifft, so ist es möglich, durch
entsprechende organisatorische, technische und auch
raumplanerische (vorbeugende) Maßnahmen die Geruchsbelästigung
auf ein Mindestmaß herabzusetzen. Dies ist jedoch Sache der für
die Genehmigung und Überwachung von Tierhaltungsbetrieben
zuständigen Behörden .
Zu Frage 2:
Typische Krankheitsbilder von Geruchseinwirkungen gibt es
nicht. Allenfalls kann die Einwirkung von Substanzen, die
Gerüche abgeben, bei genügend hoher Konzentration zu
Gesundheitsschäden führen. Diese sind dann substanzspezifisch
und nicht geruchsspezifisch.
Zu Frage 3:
Dem Gesundheitsministerium sind folgende Studien bekannt:
Hans Hillinger
"Luftuntersuchungen zur Beurteilung der Belastung der Stallum-
gebung durch Luftverunreinigungen aus der Nutztierhaltung" ,
" Schlachten und Vermarkten" , 79; 8; 248-254; 1979;
"Schadgase im Stall", Tierärztliche Praxis, 5; 1; JL5-20; 1977.