1373/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1372/J betreffend "Behinderung" behinderter Urlauber, welche die
Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé und Kollegen am 22. Oktober
1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersicht-
lichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Tourismuswirtschaft ist es gewohnt ihre Betriebe für ver-
schiedene Kategorien von Gästen ( Familien, Senioren, Behinderte )
zur Verfügung zu stellen und ist sich der damit verbundenen Her-
ausforderungen baulicher und vor allem auch persönlicher Art
bewußt. In den vergangenen Jahren wurden große Anstrengungen
unternommen, das touristische Angebot an die vielen möglichen
Formen von Behinderungen anzupassen. Es müssen nicht nur die
touristischen Unterkünfte und Gaststätten behindertengerecht
ausgestattet werden, sondern es sind auch entsprechende Ein-
richtungen im Zusammenhang mit der Anreise oder bei der ört-
lichen Infrastruktur notwendig.
Es ist allerdings oft schwierig, das bereits bestehende touristi-
sche Angebot anzupassen und insbesondere alte Betriebe einfache-
rer Art können vielfach den Anforderungen einer behindertenge-
rechten Ausstattung nicht entsprechen.
Die Österreich Werbung hat ein umfangreiches Kompendium erstellt,
das Einrichtungen für Behinderte in öffentlichen Verkehrsmitteln,
Taxis, Fahrtendienst, Transportmöglichkeiten in Seilbahnen, spe-
zialisierte Reisebüros und Fremdenführer sowie behindertengerech-
te Unterkünfte und Gastronomiebetriebe enthält. Auch die Bundes-
länder und einzelne Städte haben " Führer für Gäste mit Handicaps "
herausgegeben .
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß auch die Welt
Tourismus Organisation ( WTO ) , in der Österreich intensiv mitar-
beitet, bereits im Jahre 1991 Empfehlungen für die Schaffung von
Tourismusmöglichkeiten für Behinderte verabschiedet hat.
Die entsprechende bauliche Ausgestaltung von Beherbergungsbe-
trieben wird auch im Rahmen der vom Wirtschaftsministerium ver-
walteten Förderungsaktionen unterstützt.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Von einem Schaden für die österreichische Wirtschaft kann keines-
falls gesprochen werden, da in diesem Bereich kein Mißstand in
der heimischen Tourismusbranche vorhanden ist. Es ist mehr als
zweifelhaft, ob behinderte Menschen einen komfortableren Urlaub
im Ausland finden können.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wurde
eine Arbeitsgruppe "Barrierefreies Bauen" eingerichtet, die sich
mit den Problemen der Behinderten zu beschäftigen und die Koordi-
nation der diesbezüglichen Maßnahmen durchzuführen hat. Die Zahl
der Behinderten ist im Steigen begriffen, nicht zuletzt im Hin-
blick auf die steigende Lebenserwartung. International rechnet
man mit 10 bis 15% der Bevölkerung, die als behindert eingestuft
werden müssen .
Das barrierefreie Bauen wird durch drei Erfordernisse gekenn-
zeichnet :
1) Niveaugleicher Zugang
2) Mindestens 80 cm Türbreite
3) Mindestens 1,4 m Wendekreis in den Sanitärräumen.
Erhebungen ergaben, daß die Realisierung dieser drei Vorgaben,
sofern bereits in der Planung darauf Bedacht genommen wurde, de
facto keine Mehrkosten verursachen und die Branche wurde in ver-
schiedenen Informationsschriften darauf hingewiesen, daß durch
eine frühzeitige Planung zusätzliche Kosten vermieden werden
können .
Im Rahmen der neuen ÖNORM B 1600 wird auf die Problematik des
barrierefreien Bauens Bedacht genommen werden.
Im Rahmen der Vollziehung der gewerberechtlichen Vorschriften ist
dagegen im gegenwärtigen Zeitpunkt keine rechtliche Bindung an
eine barrierefreie Bauführung möglich und zur Frage der "Vergabe
von Konzessionen" wird darauf hingewiesen, daß die gewerbsmäßige
Gästebeherbergung durch Anmeldung eines Teilbereiches des Gastge-
werbes (§ 142 Abs.1 Zif.1 GewO 1994) begründet wird und keiner
behördlichen Konzessionierung bedarf.