1373/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1372/J betreffend "Behinderung" behinderter Urlauber, welche die

Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé und Kollegen am 22. Oktober

1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersicht-

lichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Die Tourismuswirtschaft ist es gewohnt ihre Betriebe für ver-

schiedene Kategorien von Gästen ( Familien, Senioren, Behinderte )

zur Verfügung zu stellen und ist sich der damit verbundenen Her-

ausforderungen baulicher und vor allem auch persönlicher Art

bewußt. In den vergangenen Jahren wurden große Anstrengungen

 

unternommen, das touristische Angebot an die vielen möglichen

Formen von Behinderungen anzupassen. Es müssen nicht nur die

touristischen Unterkünfte und Gaststätten behindertengerecht

ausgestattet werden, sondern es sind auch entsprechende Ein-

richtungen im Zusammenhang mit der Anreise oder bei der ört-

lichen Infrastruktur notwendig.

Es ist allerdings oft schwierig, das bereits bestehende touristi-

sche Angebot anzupassen und insbesondere alte Betriebe einfache-

rer Art können vielfach den Anforderungen einer behindertenge-

rechten Ausstattung nicht entsprechen.

Die Österreich Werbung hat ein umfangreiches Kompendium erstellt,

das Einrichtungen für Behinderte in öffentlichen Verkehrsmitteln,

Taxis, Fahrtendienst, Transportmöglichkeiten in Seilbahnen, spe-

zialisierte Reisebüros und Fremdenführer sowie behindertengerech-

te Unterkünfte und Gastronomiebetriebe enthält. Auch die Bundes-

länder und einzelne Städte haben " Führer für Gäste mit Handicaps "

herausgegeben .

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß auch die Welt

Tourismus Organisation ( WTO ) , in der Österreich intensiv mitar-

beitet, bereits im Jahre 1991 Empfehlungen für die Schaffung von

Tourismusmöglichkeiten für Behinderte verabschiedet hat.

Die entsprechende bauliche Ausgestaltung von Beherbergungsbe-

trieben wird auch im Rahmen der vom Wirtschaftsministerium ver-

walteten Förderungsaktionen unterstützt.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Von einem Schaden für die österreichische Wirtschaft kann keines-

falls gesprochen werden, da in diesem Bereich kein Mißstand in

 

der heimischen Tourismusbranche vorhanden ist. Es ist mehr als

zweifelhaft, ob behinderte Menschen einen komfortableren Urlaub

im Ausland finden können.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wurde

eine Arbeitsgruppe "Barrierefreies Bauen" eingerichtet, die sich

mit den Problemen der Behinderten zu beschäftigen und die Koordi-

nation der diesbezüglichen Maßnahmen durchzuführen hat. Die Zahl

der Behinderten ist im Steigen begriffen, nicht zuletzt im Hin-

blick auf die steigende Lebenserwartung. International rechnet

man mit 10 bis 15% der Bevölkerung, die als behindert eingestuft

werden müssen .

Das barrierefreie Bauen wird durch drei Erfordernisse gekenn-

zeichnet :

1) Niveaugleicher Zugang

2) Mindestens 80 cm Türbreite

3) Mindestens 1,4 m Wendekreis in den Sanitärräumen.

Erhebungen ergaben, daß die Realisierung dieser drei Vorgaben,

sofern bereits in der Planung darauf Bedacht genommen wurde, de

facto keine Mehrkosten verursachen und die Branche wurde in ver-

schiedenen Informationsschriften darauf hingewiesen, daß durch

eine frühzeitige Planung zusätzliche Kosten vermieden werden

können .

Im Rahmen der neuen ÖNORM B 1600 wird auf die Problematik des

barrierefreien Bauens Bedacht genommen werden.

Im Rahmen der Vollziehung der gewerberechtlichen Vorschriften ist

dagegen im gegenwärtigen Zeitpunkt keine rechtliche Bindung an

 

eine barrierefreie Bauführung möglich und zur Frage der "Vergabe

von Konzessionen" wird darauf hingewiesen, daß die gewerbsmäßige

Gästebeherbergung durch Anmeldung eines Teilbereiches des Gastge-

werbes (§ 142 Abs.1 Zif.1 GewO 1994) begründet wird und keiner

behördlichen Konzessionierung bedarf.