1375/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1424/J betreffend Zusammenlegung von Eich- und Vermessungsämtern,

welche die Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger und Genossen am

31.10.1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Über-

sichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

Bereits seit einiger Zeit werden im Bundesamt für Eich- und Ver-

messungswesen ( BEV ) Reformüberlegungen angestellt , welchen Auf-

gaben das BEV mittelfristig nachzukommen hat und welche organi-

sationsstruktur es aufweisen soll. Mit geringeren finanziellen

Mitteln und deutlich reduziertem Personalstand sollen die dem BEV

übertragenen Aufgaben weiterhin in möglichst effizienter Weise

erfüllt werden. Die knappen finanziellen und personellen Ressour-

cen müssen somit bestmöglich eingesetzt werden.

 

Im Zug einer sehr intensiven Reformdiskussion, bei der die Mit-

arbeiter eingebunden waren, wurde ein Reformpapier erarbeitet und

mir am 15.9.1996 vorgelegt. Das Reformkonzept habe ich am

31.10.1996 im Rahmen eines Pressegespräches in seinen Grundzügen

der Öffentlichkeit vorgestellt.

Das Reformkonzept beinhaltet im wesentlichen folgende Grundsätze:

- Die Reduktion von reinen Verwaltungstätigkeiten

- die Verflachung und Effizienzsteigerung der Entscheidungs-

hierarchie

- die Funktions- und aufgabenorientierte Zusammenführung von

bestehenden organisationseinheiten

- die Stärkung der dezentralen Dienststellen

- die bestmögliche Erfüllung der Hoheitsaufgaben des BEV unter

Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte

- die Bewahrung des Dienstleistungscharakters des gesamten BEV

- eine mittel- bis langfristige Personalreduktion durch die

natürlichen Abgänge der Mitarbeiter.

Durch Bereitstellung von Datengrundlagen und Know-how soll einer-

seits dem volkswirtschaftlichen Interesse der Stärkung der

heimischen Wirtschaft Rechnung getragen und andererseits die

Versorgung der Staatsbürger mit Dienstleistungen und rechtsver-

bindlichen Amtshandlungen sichergestellt werden.

Folgende Organisationsänderungen sind aufgrund des Reformpapieres

geplant :

- Die Gruppen Landesaufnahme und Kataster des BEV werden zu einer

Gruppe vermessung zusammengeführt.

- Die Anzahl der technischen Fachabteilungen wird von derzeit 16

auf 8 reduziert.

- Die Eich- und Vermessungsinspektoren und die Katasterdienst-

stellen werden aufgelassen.

 

- Die Eich- und Vermessungsämter werden von einer eigenen Gruppe

innerhalb des BEV koordiniert und vertreten.

- Ein eigenes Wirtschafts- und Finanzmanagement für das BEV wird

eingerichtet .

- Eine Teilrechtsfähigkeit für den Bereich des Vermessungswesens

soll in Analogie zur Teilrechtsfähigkeit des physikalisch-

technischen Prüfdienstes des Eichwesens eingeführt werden.

- Die Zahl der Eich- und Vermessungsämter wird reduziert. Es

erfolgt eine Konzentration der dezentralen Standorte durch

Zusammenlegung .

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Es ist festzuhalten, daß diese Reform in Kooperation zwischen der

Leitung des BEV und der Personalvertretung ausgearbeitet wurde.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Im Rahmen des Konzeptes ist auch die Zusammenlegung von Eich- und

Vermessungsämtern geplant.

Antwort zu den Punkten 6 bis 8 der Anfrage:

Im Zuge einer Zusammenlegung von Vermessungsämtern sollen größere

dezentrale Einheiten geschaffen werden. Diesen Einheiten sollen

auch zusätzliche Kompetenzen, die bisher zentral vom BEV wahr-

genommen wurden, übertragen werden.

Die Zusammenlegung von Vermessungsämtern soll nach dem Gesichts-

punkt einer gleichmäßigen Verteilung des Arbeitsanfalles, topo-

graphischer Gegebenheiten und der Erreichbarkeit des Amtes für

die Bevölkerung erfolgen. Die Raumsituation und der bauliche

Zustand der einzelnen Vermessungsämter wird bei der Standortfrage

natürlich mitberücksichtigt.

 

Die definitive Festlegung der zukünftigen Standorte der Vermes-

sungsämter im Sinne von regionalen Zusammenschlüssen wird derzeit

noch diskutiert und soll bis Ende 1997 erfolgen. Dabei ist das

BEV bemüht, die Standortfrage im Einvernehmen mit den betroffenen

Gemeinden zu lösen und durch die vorübergehende Einrichtung von

Außenstellen eventuell auftretende Probleme zu minimieren. Die

Möglichkeit der Einrichtung von dezentralen Telearbeitsplätzen in

den aufgelassenen Vermessungsämtern wird in diesem Zusammenhang

in Erwägung gezogen.

Durch die Einrichtung von Telearbeitsplätzen soll den Bedienste-

ten in den aufgelassenen Ämtern ihr bisheriger Dienstort erhalten

werden. Dabei soll weitgehend verhindert werden, daß diese Be-

diensteten zum "neuen" Vermessungsamt auspendeln müssen. Soweit

erforderlich soll in Zukunft bei diesen Dienststellen auch die

für die Bevölkerung relevante Information des Katasters erhält-

lich sein.

Durch die Zusammenlegung von Vermessungsämtern erwachsen auch der

Bevölkerung keine Nachteile.

Die Vermessungsämter Tamsweg und Reutte bleiben jedenfalls auf-

grund der geographischen Gegebenheiten als dauernde Außenstellen

den Vermessungsämtern St. Johann/Pongau bzw. Imst angegliedert.

Es bestehen auch Überlegungen, die Informationstätigkeit vor Ort

durch die Einführung von "Amtstagen" in den Gemeinden zu erhöhen.

Durch die Zusammenlegung von Eichämtern sollen größere und damit

schlagkräftigere Einheiten geschaffen werden, die eine optimale

organisationsgröße aufweisen .

Im Zuge dieser Reform werden zusätzliche Aufgaben vom BEV an die

Eichämter übertragen. In Hinkunft wird den Eichämtern die Befug-

nis zur Eichung von fast allen Meßgeräten zustehen.

 

Die Tätigkeit des exekutiven Eichdienstes wird schon heute nicht

primär in den Ämtern durchgeführt, sondern vor Ort am Aufstel-

lungsort des Meßgerätes.

Durch die Auflösung von Nebeneichämtern ergibt sich keine Ver-

schlechterung der eichteahnischen Betreuung der Bevölkerung.

Bereits in der Vergangenheit wurden zahlreiche Nebeneichämter

geschlossen, ohne daß dies einen Qualitätsverlust hinsichtlich

des Betreuungsangebotes ergeben hätte.

Dadurch, daß sowohl auf dem Gebiete des Eich- als auch des Ver-

messungswesens zusätzliche Kompetenzen vom BEV an die Ämter über-

tragen werden, rückt das Eich- und Vermessungswesen näher zum

Bürger, weil Aufgaben, die bisher von der Zentrale in Wien wahr-

genommen wurden, in Zukunft dezentral von den Ämtern besorgt

werden.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Insgesamt werden durch die Reform Einsparungen in der Höhe von

etwa öS 200 Mio. erwartet, wobei davon etwa öS 90 Mio. auf die

Organisationsreform der Eich- und Vermessungsämter entfallen.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Die Reform wurde am 31.1.O.1.996 im Rahmen eines Pressegespräches

von mir der Öffentlichkeit vorgestellt. Das dabei vorgelegte

Papier wird der Anfragebeantwortung beigeschlossen.

Ich weise aber darauf hin, daß sich im Rahmen der Umsetzung des

Konzeptes immer wieder Änderungen ergeben können, besonders bei

der Frage der Zusammenlegung von Dienststellen.

 

Im Auftrage des Herrn Präsidenten des Nationalrates beehrt sich die

Parlamentsdirektion, die am 31. Oktober 1996 gemäß § 91 des

Geschäftsordnungsgesetzes 1975 eingebrachte Anfrage (1424/J) der

Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger und Genossen in Abschrift zu

übermitteln .

Auf die im § 91 Abs. 4 leg.cit. enthaltene Bestimmung, demzufolge

schriftliche Anfragen innerhalb von zwei Monaten nach deren Übergabe an den

Präsidenten des Nationalrates schriftlich oder mündlich zu beantworten

sind, darf hingewiesen werden.