1377/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1390/J-NR/1996, betreffend Sicherheits-
gipfel am Flughafen Thalerhof, die die Abgeordneten Dr. Kräuter und Genossen am
30. Oktober 1 996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1.-5.:
Erachten Sie eine genaue Erörterung der Zuständigkeiten bzw. Abläufe vor
dem Start eines Flugzeuges am Flughafen Graz-Thalerhof für sinnvoll?
Teilen Sie die Auffassung der unterzeichneten Abgeordneten, daß die Ein-
berufung eines Sicherheitsgipfels vor Ort durch den Grazer Flughafen das
bestgeeignete Mittel ist?
Sind Sie bereit, zuständige Beamte und Verantwortliche lhres Ministeriums
zu einem Sicherheitsgipfel nach Graz zu entsenden?
Halten Sie die weitere Teilnahme der Austro-Control, Vertreter der Landes-
regierung, Bezirkshauptmann Graz-Umgebung, Bürgermeister Graz, Bürger-
meister Feldkirchen, Abgeordnete der Region, Flughafen Graz sowie Bun-
desheer für zweckmäßig?
Sollten die Verantwortlichen des Grazer Flughafens nicht bereit sein, einen
Sicherheitsgipfel einzuberufen, werden dann Sie als für die Luftfahrt zustän-
diger Bundesminister bereit sein, die Initiative zu einem derartigen Sicher-
heitsgipfel zu ergreifen?
Antwort:
Der Start der defekten Cessna am 27. September 1996 ist ein Einzelfall, bei dem der
verantwortliche Pilot im operationellen Bereich die luftfahrtrechtlichen Bestimmungen
verletzt hat. Dieser Verstoß gegen die luftfahrtrechtlichen Bestimmungen erfolgte
außerhalb des Einflußbereiches des Halters des Flughafens Graz und hat im Bereich
des Halters des Flugzeuges personelle Konsequenzen nach sich gezogen.
Am Flughafen Graz gibt es keine Sicherheitsmängel. Diese Tatsache geht auch aus
meiner Anfragebeantwortung vom 12. April 1996, Nr. 370/J-NR/1996 hervor. Die
Abhaltung eines Sicherheitsgipfels auf dem Flughafen Graz halte ich daher weder als
erforderlich, noch als sinnvoll.