1378/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haupt, Dr Salzl, Aumayr,
Ing. Reichhold, Koller, Wenitsch haben am 31. Oktober 1996
unter der Nr. 1454/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Lockerung der Richtlinie 92/118/EWG durch
den EU-Rat gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Wann erhielten sie den Kommissionsvorschlag zur Lockerung
der Richtlinie 92/118/EWG?
2 . Wie reagierten Sie auf den Kommissionsvorschlag, wonach für
Huftierhäute, Knochen, Hörner, Klauen und ihre Erzeugnisse,
Imkereierzeugnisse, Jagdtrophäen, Gülle, Wolle, Haare,
Borsten und Federn sowie Honig die Erstellung von Listen
der Drittlandbetriebe entfallen wird'?
3 . Wie reagierten Sie auf den Umstand, daß die Kommission
diesen Lockerungsvorschlag mit 1. Juli 1996 in Kraft setzen
will, obwohl der diesbezügliche Kommissionsvorschlag mit
24.7.1996 datiert ist?
4. Wann haben Sie dieses EU-Dokument vom 24.7.1996 dem
österreichischen Nationalrat übermittelt?
5. Welche österreichischen Stellen sind seit dem EU-Beitritt
für die Führung der bisher laut Richtlinie geltenden
Drittlandslisten zuständig?
6 . Wurden diese Listen seit dem EU-Beitritt von den
zuständigen Stellen für alle von der Richtlinie 92/118/EWG
betroffenen Produkte vollständig geführt?
Wenn nein: warum nicht?
7. Wann wurde diese Richtlinienlockerung im Amtsblatt der EU
veröffentlicht ?
8. Welche Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinienlockerung
haben Sie bisher ergriffen?
9 . Welche Gegenmaßnahmen ergreifen Sie gleichzeitig, um ein
unkontrolliertes Einschleppen von Tierseuchen aus
Drittstaaten hintanzuhalten?
10. welche Maßnahmen ergreifen Sie
a ) als Bundesminister der Republik Österreich,
b) als Mitglied des EU-Rates,
um die angeblichen Bestrebungen des EU-Agrarkommissärs nach
lückenlosem Herkunftsnachweis und Kennzeichnen von
Rinderprodukten in die Tat umzusetzen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Das Gesundheitsministerium erhielt dieses Ratsdokument im
September 1996 .
Zu Frage 2:
Für die angeführten Produkte und Erzeugnisse sind von der
EU-Kommission bisher keine Betriebslisten erstellt worden.
Die Kommission und alle Mitgliedstaaten kamen zu der Ansicht,
daß die Erstellung und Instandhaltung von derartigen
Betriebslisten in Drittstaaten einen unverhältnismäßig hohen
finanziellen und personellen Verwaltungsaufwand erfordern
(beispielsweise kleinste bäuerliche Betriebe, die Schafwolle
produzieren ).
Durch alternative Maßnahmen kann das Risiko der Seuchenein-
schleppung ebenso vermieden werden.
Aufgrund der Erfahrungen der österreichischen
veterinärverwaltung kann die Auffassung der Kommission geteilt
werden.
Zu Frage 3:
Dieser Lockerungsvorschlag geht zurück auf den Vorschlag der
Kommission zur Änderung der Richtlinie 92/118/Ewc vom
15.12.1995, der mit dem Ratsdokument 13100/95 vom 24. Jänner
1996 den Mitgliedstaaten übermittelt wurde.
Das Datum des Inkrafttretens wird letztlich von den Vertretern
der Mitgliedstaaten im Rat beschlossen.
Zu Frage 4:
Dieses Dokument wurde dem österreichischen Parlament sofort
nach Erhalt übermittelt.
Zu Frage 5:
Das Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz ist
für die Durchführung der "Entscheidung der Kommission vom
18. März 1994 zur Festlegung der Listen von Drittländern, aus
denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von bestimmten
Erzeugnissen der Richtlinie 92/1.18/EWG des Rates zulassen" , und
aller Änderungen zuständig.
Die Vollziehung obliegt den Grenztierärzten im Rahmen der
veterinärbehördlichen Grenzkontrolle .
Zu Frage 6:
Alle von der Kommission veröffentlichten Listen werden vom
Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz
gewissenhaft geführt .
Entsprechend der Entscheidung 94/278/EG der Kommission ist die
Führung von Länder- oder Betriebslisten nicht in allen Fällen
erforderlich. Grundsätzlich gilt jedoch, daß bei der Einfuhr in
die EU für alle Erzeugnisse veterinärbehördliche Ursprungs- und
Gesundheitszertifikate vorgeschrieben sind. Bestimmte
Erzeugnisse müssen vor der Einfuhr desinfiziert, ausgekocht
oder behandelt werden.
Andere Erzeugnisse stellen als solche keine Gefahr für die
tierische oder menschliche Gesundheit dar.
Zu Frage 7:
Die Entscheidung 94/278/EG, in der, wie in der Beantwortung der
Frage 6 bereits ausgeführt, festgelegt wird, daß die Führung
von Länder- oder Betriebslisten nicht in allen Fällen
erforderlich ist, wurde bereits am 11.5.1994 - also vor dem
EU-Beitritt Österreichs - veröffentlicht.
Die Spezifizierung der Produkte, die unter diese Ausnahme
fallen, soll zur Vorbereitung einer Ratsentscheidung im
Agrarministerrat am 16. und 17. Dezember 1996 von den
Landwirtschaftsministern der EU diskutiert werden.
Huftierhäute, Knochen, Hörner, Klauen und ihre Erzeugnisse,
Jagdtrophäen, Wolle, Haare, Borsten und Federn, also Produkte,
die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, sollen
keiner Betriebsliste bedürfen.
Einheitlich kam man zu der Meinung, zusätzlich als einziges für
den menschlichen Verzehr geeignetes Produkt Honig in diese
Regelung miteinzubeziehen, da es nicht möglich ist, jeden Imker
auf eine Betriebsliste aufzunehmen.
Sowohl für die genannten Produkte, die nicht zum menschlichen
Verzehr bestimmt sind, als auch für Honig und dessen Produkte
sind jedoch veterinärbehördliche Ursprungs- und
Gesundheitszeugnisse vorgeschrieben. Die Erzeugnisse müssen,
wie dies ebenfalls bereits in der Beantwortung zu Frage 6
angeführt ist, vor der Einfuhr desinfiziert, ausgekocht oder
behandelt werden, so daß eine Einschleppung von Tierseuchen in
die EU mit diesen Produkten ausgeschlossen ist.
Zu Frage 8:
Für die Umsetzung der Entscheidung 94/278/EG waren keine
speziellen Maßnahmen erforderlich.
Die entsprechenden Gesundheits- und Ursprungszeugnisse werden
von der österreichischen Veterinärverwaltung bei der Einfuhr
der genannten Produkte bereits derzeit verwendet.
Zu Frage 9:
Besondere Gegenmaßnahmen sind nicht erforderlich, da die
bestehenden Maßnahmen einen hohen Schutz gegen ein
unkontrolliertes Einschleppen von Tierseuchen garantieren.
Zu Frage 10:
Die Kommission der EU hat im Oktober 1996 einen Vorschlag für
eine Verordnung des Rates über die Etikettierung von
Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen an den Rat
weitergeleitet. Der Rat hat bereits mehrere Sitzungen zur
Beratung dieses Vorschlages sowohl auf Ebene des Ministerrates
als auch auf Expertenebene einberufen.
Im Rahmen dieser Verhandlungen setze ich mich für eine rasche
Verwirklichung eines eindeutig nachvollziehbaren,
verpflichtenden und kontrollierbaren
Ursprungskennzeichnungssystems für Fleisch und Fleischprodukte
ein.