138/AB
BEANTWORTUNG
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt und Partnerinnen an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend Zwangstherapie von Personen, die sich einer Geschlechtsanpassung unterziehen (Nr.159/J).
Einleitend ist festzustellen, daß nicht alle der in der gegenständlichen Anfrage an mich gerichteten Fragen auch tatsächlich in meinen Zuständigkeitsbereich fallen und ich daher auch nicht zu allen Punkten inhaltlich Stellung beziehen kann.
Dies betrifft etwa die von den anfragenden Abgeordneten aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit den Entscheidungen des Obersten Sanitätsrates, weicher bekanntlich beim Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz eingerichtet ist, wie auch berufsrechtliche Fragen von Gesundheitsberufen, welche ebenfalls zum zuletzt genannten Ministerium ressortieren. Bei dem zur Erörterung gestellten sogenannten TransGenderGesetz" bleibt unklar, weiche konkreten Inhalte darin legistisch umgesetzt werden sollten. Es dürfte sich dabei jedoch im wesentlichen um die Regelung personenstandsrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit einer Geschlechtsumwandlung handeln, eine Problemstellung, die in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Inneres fällt. Der Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung wäre im Zusammenhang mit einem "TransGenderGesetz" offenbar - wenn überhaupt nur am Rande betroffen. Um die Klärung solcher personenstandsrechtlicher
Fragen geht es im übrigen offenbar auch bei dem von den anfragenden Abgeordneten angesprochenen, vom Bundesministerium für inneres verlangten gerichtsmedizinischen Gutachten.
Soweit die Anfrage den Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung, im speziellen jenen der gesetzlichen Krankenversicherung betrifft, habe ich - insbesondere auch im Hinblick auf die angesprochene angeblich unterschiedliche Vorgangsweise verschiedener Krankenversicherungsträger - eine Stellungnahme des mit der Wahrung der allgemeinen Interessen der Sozialversicherung sowie mit der Koordination der Vollzugspraxis der Sozialversicherungsträger betrauten Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger eingeholt.
Den in dieser Stellungnahme gemachten Aussagen habe ich nichts hinzuzufügen. Ich darf daher zur Beantwortung der sozialversicherungsrechtlichen Aspekte der gegenständlichen Anfrage auf diese - in Kopie beiliegende - Stellungnahme verweisen.
Der Bundesminister: