1382/AB XX.GP
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Heinz Fischer
Parlament
1017 Wien
Wien,18.Dezember 1996
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1423/J-NR/96 betreffend Regelung der Herbst-
ferien, die die Abgeordneten Emmerich Schwemlein und Genosslnnen am 31.Oktober 1996 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Grundsätzlich möchte ich dazu bemerken, daß es Ziel und mit Sicherheit auch Inhalt jeder Auto-
nomisierung ist, den Interessen möglichst vieler Betroffenen entgegenzukommen. Es wird niemals
möglich sein, den Interessen aller Betroffenen voll zu entsprechen. Wenn nun diejenigen, deren
Interessen aufgrund schulautonomer Entscheidungen unberücksichtigt geblieben sind, eine
zentrale Regelung wünschen, so ist dazu zu bemerken, daß eine solche zentrale Regelung
regelmäßig zu einer noch größeren Zahl an Betroffenen führen wird, deren Interessen nicht
berücksichtigt werden können.
1. Können Sie sich vorstellen, die derzeitige Ferienregelung einer Novellierung zu unter-
werfen?
a) Wenn ja, weil Österreich in Europa eine Sonderstellung einnimmt (diese ist durch
überlange Sommerferien und keine "generellen" Herbstferien gekennzeichnet) - oder
aus anderen Gründen?
b) Wenn nein, weil Sie weder einen pädagogischen noch einen wirtschaftlichen Nutzen
sehen?
Antwort:
Die derzeitige Ferienordnung erscheint im Lichte obiger Ausführungen flexibel und zweckmäßig,
eine Novellierung steht derzeit nicht in Vorbereitung. Auch nimmt Österreich keinerlei
" Sonderstellung" durch überlange Sommerferien in Europa ein, betrachtet man beispielsweise die
Ferienregelung in den südlichen Ländern Europas.
2. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß sich an einer Schule die Eltern mit fast 8O% für
und die Lehrer mehrheitlich gegen die Herbstferien ausgesprochen haben und nun keine
Herbstferien stattfinden?
Antwort:
Der Gesetzgeber erachtete die Festlegung von Ferienterminen als eine wichtige in das Schulleben
eingreifende Angelegenheit, daß er im Schulunterrichtsgesetz bei der Entscheidung durch das
jeweilige schulpartnerschaftliche Gremium eine 2/3 Mehrheit für jede Schulpartnerschaftsgruppe
vorsah. Dadurch soll verhindert werden, daß gegen den Willen einer Schulpartnerschaftsgruppe
derartige gravierende Entscheidungen getroffen werden.
3. Welchen pädagogischen Wert messen Sie dem derzeitigen Schuljahresrhythmus zu?
September Schulbeginn - Weihnachtsferien - Semesterferien - Osterferien - Pfingstferien -
Sommerferien.
4. Treten Sie für einen generellen 6 bis 8-Wochen-Rhythmus an den Schulen ein? Damit
würden die Sommerferien gekürzt und die lange Arbeitsphase bis Weihnachten
unterbrochen.
Antwort :
Die Sommerferien fallen üblicherweise in die Sommerhitzeperiode und damit in die allgemeine
Urlaubszeit. Eine Komprimierung der Ferien in diesem Zeitraum hätte u.a. ein erhöhtes
Verkehrsrisiko zur Folge, wie die diversen Werksferien in Deutschland jedes Jahr unter Beweis
stellen.
Weiters muß die Tatsache berücksichtigt werden, daß im berufsbildenden Schulwesen Praktika
abzulegen sind; da dies nur in der unterrichtsfreien Zeit möglich ist und selbstverständlich auch
diesen Schülern ein ausreichender Erholungszeitraum zusteht, kann wohl kaum von überlangen
Sommerferien gesprochen werden.
Auch die Möglichkeit, Sprachpraktika im Ausland zu absolvieren oder eine freiwillige
Ferialpraxis, die die Schüler bereits in den Arbeitsprozeß einbeziehen, anzutreten, lassen die
Sommerferien nicht als zu lange erscheinen.
Das Kontinuum von September bis Dezember dient der Erarbeitung neuer Lehrstoffe; auch sind
die Schüler nach der längeren Erholungsphase im Sommer in diesem Zeitraum besonders
aufnahmefähig. Daraus ergeben sich pädagogische Vorteile, die auch weiterhin erhalten bleiben
sollen.