1382/AB XX.GP

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates 

Univ. Prof. Dr. Heinz Fischer

Parlament

1017 Wien

 

Wien,18.Dezember 1996

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1423/J-NR/96 betreffend Regelung der Herbst-

ferien, die die Abgeordneten Emmerich Schwemlein und Genosslnnen am 31.Oktober 1996 an

mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Grundsätzlich möchte ich dazu bemerken, daß es Ziel und mit Sicherheit auch Inhalt jeder Auto-

nomisierung ist, den Interessen möglichst vieler Betroffenen entgegenzukommen. Es wird niemals

möglich sein, den Interessen aller Betroffenen voll zu entsprechen. Wenn nun diejenigen, deren

Interessen aufgrund schulautonomer Entscheidungen unberücksichtigt geblieben sind, eine

zentrale Regelung wünschen, so ist dazu zu bemerken, daß eine solche zentrale Regelung

regelmäßig zu einer noch größeren Zahl an Betroffenen führen wird, deren Interessen nicht

berücksichtigt werden können.

1. Können Sie sich vorstellen, die derzeitige Ferienregelung einer Novellierung zu unter-

werfen?

a) Wenn ja, weil Österreich in Europa eine Sonderstellung einnimmt (diese ist durch

überlange Sommerferien und keine "generellen" Herbstferien gekennzeichnet) - oder

aus anderen Gründen?

b) Wenn nein, weil Sie weder einen pädagogischen noch einen wirtschaftlichen Nutzen

sehen?

 

Antwort:

Die derzeitige Ferienordnung erscheint im Lichte obiger Ausführungen flexibel und zweckmäßig,

eine Novellierung steht derzeit nicht in Vorbereitung. Auch nimmt Österreich keinerlei

" Sonderstellung" durch überlange Sommerferien in Europa ein, betrachtet man beispielsweise die

Ferienregelung in den südlichen Ländern Europas.

2. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß sich an einer Schule die Eltern mit fast 8O% für

und die Lehrer mehrheitlich gegen die Herbstferien ausgesprochen haben und nun keine

Herbstferien stattfinden?

Antwort:

Der Gesetzgeber erachtete die Festlegung von Ferienterminen als eine wichtige in das Schulleben

eingreifende Angelegenheit, daß er im Schulunterrichtsgesetz bei der Entscheidung durch das

jeweilige schulpartnerschaftliche Gremium eine 2/3 Mehrheit für jede Schulpartnerschaftsgruppe

vorsah. Dadurch soll verhindert werden, daß gegen den Willen einer Schulpartnerschaftsgruppe

derartige gravierende Entscheidungen getroffen werden.

3. Welchen pädagogischen Wert messen Sie dem derzeitigen Schuljahresrhythmus zu?

September Schulbeginn - Weihnachtsferien - Semesterferien - Osterferien - Pfingstferien -

Sommerferien.

4. Treten Sie für einen generellen 6 bis 8-Wochen-Rhythmus an den Schulen ein? Damit

würden die Sommerferien gekürzt und die lange Arbeitsphase bis Weihnachten

unterbrochen.

Antwort :

Die Sommerferien fallen üblicherweise in die Sommerhitzeperiode und damit in die allgemeine

Urlaubszeit. Eine Komprimierung der Ferien in diesem Zeitraum hätte u.a. ein erhöhtes

Verkehrsrisiko zur Folge, wie die diversen Werksferien in Deutschland jedes Jahr unter Beweis

stellen.

 

Weiters muß die Tatsache berücksichtigt werden, daß im berufsbildenden Schulwesen Praktika

abzulegen sind; da dies nur in der unterrichtsfreien Zeit möglich ist und selbstverständlich auch

diesen Schülern ein ausreichender Erholungszeitraum zusteht, kann wohl kaum von überlangen

Sommerferien gesprochen werden.

Auch die Möglichkeit, Sprachpraktika im Ausland zu absolvieren oder eine freiwillige

Ferialpraxis, die die Schüler bereits in den Arbeitsprozeß einbeziehen, anzutreten, lassen die

Sommerferien nicht als zu lange erscheinen.

Das Kontinuum von September bis Dezember dient der Erarbeitung neuer Lehrstoffe; auch sind

die Schüler nach der längeren Erholungsphase im Sommer in diesem Zeitraum besonders

aufnahmefähig. Daraus ergeben sich pädagogische Vorteile, die auch weiterhin erhalten bleiben

sollen.