1383/AB XX.GP

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates  Univ. Prof. Dr. Heinz Fischer

Parlament

1017 Wien

Wien, 19. Dezember 1996

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1427/J-NR/96 betreffend 700.000 Schilling Prozeß-

kosten für Vater wegen Kritik an Lehrerin, die die Abgeordneten Karl Öllinger und Freundlnnen

am 31. Oktober 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. Ist Ihnen der oben beschriebene Fall bekannt? Wenn ja: Seit wann?

2. War Ihr Ministerium mit dem gegenständlichen Fall schon befaßt?

Antwort:

Mein Ressort war mit dieser Causa bereits unter meinem Amtsvorgänger Dr. Scholten im Jahr

1989 befaßt.

3. Haben Sie bzw. hat Ihr Ministerium im gegenständlichen Fall schon irgend etwas

unternommen? Wenn nein: Was werden Sie tun?

4. Hat es schon früher Beschwerden über Frau Prof. Brauner gegeben? Wenn ja: Wann

und wie oft hat es Beschwerden gegeben und was wurde daraufhin unternommen?

Antwort:

Frau Mag. Brauner wurde vom Stadtschulrat für Wien an eine andere Schule versetzt.

 

5. Gibt es derzeit beim Direktor, beim Bezirksschulrat, Stadtschulrat oder in Ihrem

Ministerium Beschwerden über die Lehrerin? Wenn ja: Was ist der Inhalt dieser

Beschwerden und was wurde bisher unternommen?

Antwort:

Die Situation scheint sich durch die Versetzung beruhigt zu haben, es liegen derzeit keine

Beschwerden vor.

6. Halten Sie es persönlich für korrekt, daß die GÖD der Lehrerin Rechtshilfe gewährt,

obwohl der Vater erstens strafrechtlich freigesprochen wurde, zweitens seine Kritik

offensichtlich gerechtfertigt war, denn die Lehrerin wurde ja aufgrund seiner Kritik

vom Stadtschulrat versetzt und drittens nicht der Vater, sondern der Stadtschulrat die

Versetzung verfügt hat?

Antwort:

Die Rechtsschutzgewährung durch die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst richtet sich nach dem

Rechtsschutzregulativ des Österreichischen Gewerkschaftsbundes. Daher gibt es für den Dienst-

geber keinerlei Einflußmöglichkeit auf dienstnehmervertretungsinterne Angelegenheiten.

7. Wenn nein: Werden Sie unverzüglich Gespräche mit der CÖD aufnehmen und Ihr

ganzes Gewicht als Ministerin einsetzen, um eine Beendigung dieses absurden Prozesses

zu erreichen ?

Antwort:

Der amtsführende Präsident des Stadtschulrates für Wien wandte sich bereits an den Präsidenten

des Österreichischen Gewerkschaftsbundes. In einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst wurde vereinbart, in der Causa Alber den nächsten Prozeß-

termin abzuwarten, um im Anschluß daran zu einer gütlichen Lösung in dieser Angelegenheit zu

kommen.

 

8. Welchen Schutz kann bzw. wird die Schulbehörde in Zukunft Eltern gewähren, die

Fehlleistungen von Lehrern in der Schule aufzeigen, damit die Eltern nicht aufgrund

einer berechtigten Kritik gerichtlich verfolgt werden? Wird es etwa eine Rechtsschutz-

versicherung für Eltern geben?

Antwort:

Es muß zunächst darauf hingewiesen werden, daß es sich in dieser Angelegenheit um ein Zivil-

rechtsverfahren handelt, in welches mein Ressort nicht involviert ist. Nach der gültigen Rechts-

ordnung fällt der Schulbehörde daher keinerlei Handlungskompetenz zu. .

9. Werden Sie Eltern davor warnen, sich über Mißstände in der Schule zu beschweren, da

die Folgen zivilrechtliche Prozesse sein können?

Antwort:

Es muß wohl ein vordringliches Anliegen der Schulpartnerschaftsgremien sein, Probleme bereits

in der Anfangsphase einer für alle Beteiligten befriedigenden Lösung zuzuführen, um allfällige

Eskalationen verhindern zu können. Selbstverständlich müssen Mißstände weiterhin benannt

werden, da eine Problemlösung sonst nicht möglich erscheint. Der gegenständliche Fall scheint

eine Ausnahme zu sein, aus der keine allgemeinen Folgen abgeleitet werden können.

10. Sind Ihnen ähnliche Fälle, wie der eingangs zitierte, bekannt?

Antwort:

Es sind mir keine weiteren derartigen Fälle bekannt.