1383/AB XX.GP
Herrn Präsidenten
des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Heinz Fischer
Parlament
1017 Wien
Wien, 19. Dezember 1996
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1427/J-NR/96 betreffend 700.000 Schilling Prozeß-
kosten für Vater wegen Kritik an Lehrerin, die die Abgeordneten Karl Öllinger und Freundlnnen
am 31. Oktober 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Ist Ihnen der oben beschriebene Fall bekannt? Wenn ja: Seit wann?
2. War Ihr Ministerium mit dem gegenständlichen Fall schon befaßt?
Antwort:
Mein Ressort war mit dieser Causa bereits unter meinem Amtsvorgänger Dr. Scholten im Jahr
1989 befaßt.
3. Haben Sie bzw. hat Ihr Ministerium im gegenständlichen Fall schon irgend etwas
unternommen? Wenn nein: Was werden Sie tun?
4. Hat es schon früher Beschwerden über Frau Prof. Brauner gegeben? Wenn ja: Wann
und wie oft hat es Beschwerden gegeben und was wurde daraufhin unternommen?
Antwort:
Frau Mag. Brauner wurde vom Stadtschulrat für Wien an eine andere Schule versetzt.
5. Gibt es derzeit beim Direktor, beim Bezirksschulrat, Stadtschulrat oder in Ihrem
Ministerium Beschwerden über die Lehrerin? Wenn ja: Was ist der Inhalt dieser
Beschwerden und was wurde bisher unternommen?
Antwort:
Die Situation scheint sich durch die Versetzung beruhigt zu haben, es liegen derzeit keine
Beschwerden vor.
6. Halten Sie es persönlich für korrekt, daß die GÖD der Lehrerin Rechtshilfe gewährt,
obwohl der Vater erstens strafrechtlich freigesprochen wurde, zweitens seine Kritik
offensichtlich gerechtfertigt war, denn die Lehrerin wurde ja aufgrund seiner Kritik
vom Stadtschulrat versetzt und drittens nicht der Vater, sondern der Stadtschulrat die
Versetzung verfügt hat?
Antwort:
Die Rechtsschutzgewährung durch die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst richtet sich nach dem
Rechtsschutzregulativ des Österreichischen Gewerkschaftsbundes. Daher gibt es für den Dienst-
geber keinerlei Einflußmöglichkeit auf dienstnehmervertretungsinterne Angelegenheiten.
7. Wenn nein: Werden Sie unverzüglich Gespräche mit der CÖD aufnehmen und Ihr
ganzes Gewicht als Ministerin einsetzen, um eine Beendigung dieses absurden Prozesses
zu erreichen ?
Antwort:
Der amtsführende Präsident des Stadtschulrates für Wien wandte sich bereits an den Präsidenten
des Österreichischen Gewerkschaftsbundes. In einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst wurde vereinbart, in der Causa Alber den nächsten Prozeß-
termin abzuwarten, um im Anschluß daran zu einer gütlichen Lösung in dieser Angelegenheit zu
kommen.
8. Welchen Schutz kann bzw. wird die Schulbehörde in Zukunft Eltern gewähren, die
Fehlleistungen von Lehrern in der Schule aufzeigen, damit die Eltern nicht aufgrund
einer berechtigten Kritik gerichtlich verfolgt werden? Wird es etwa eine Rechtsschutz-
versicherung für Eltern geben?
Antwort:
Es muß zunächst darauf hingewiesen werden, daß es sich in dieser Angelegenheit um ein Zivil-
rechtsverfahren handelt, in welches mein Ressort nicht involviert ist. Nach der gültigen Rechts-
ordnung fällt der Schulbehörde daher keinerlei Handlungskompetenz zu. .
9. Werden Sie Eltern davor warnen, sich über Mißstände in der Schule zu beschweren, da
die Folgen zivilrechtliche Prozesse sein können?
Antwort:
Es muß wohl ein vordringliches Anliegen der Schulpartnerschaftsgremien sein, Probleme bereits
in der Anfangsphase einer für alle Beteiligten befriedigenden Lösung zuzuführen, um allfällige
Eskalationen verhindern zu können. Selbstverständlich müssen Mißstände weiterhin benannt
werden, da eine Problemlösung sonst nicht möglich erscheint. Der gegenständliche Fall scheint
eine Ausnahme zu sein, aus der keine allgemeinen Folgen abgeleitet werden können.
10. Sind Ihnen ähnliche Fälle, wie der eingangs zitierte, bekannt?
Antwort:
Es sind mir keine weiteren derartigen Fälle bekannt.