1384/AB XX.GP
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Univ. Prof Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 Wien
Wien 19.Dezember 1996
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.1451/J-NR/96 betreffend Volkshochschule Güssing,
die die Abgeordneten Verena Dunst und Genosslnnen am 31. Oktober 1996 an mich richteten,
wird wie folgt beantwortet:
1. Wäre es für die HBLA Cüssing möglich, auf einen Kostenersatz für die Bereitstellung
ihrer Räumlichkeiten zu verzichten?
Antw:
Bereits im August dieses Jahres wurde der Verband österreichischer Volkshochschulen von mir
informiert, daß ab dem Schuljahr 1996/97 die Regelung gemäß Rundschreiben Nr. 48/1995 gilt.
Es wurde jedoch - in Anerkennung der Leistungen der Volkshochschulen - insofern eine Sonder-
regelung getroffen, als die Volkshochschulen als bevorzugte Benützer gelten und daher nur einen
Beitrag in der Höhe des durch die Überlassung entstandenen Mehraufwandes zu bezahlen haben.
Diese Regelung gilt auch für die Volkshochschule Güssing, es muß daher seitens der Höheren
Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe Güssing nur der entstandene Mehraufwand
verrechnet werden.