1385/AB XX.GP
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 Wien
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1452/J-NR/96 betreffend die Aufführung eines
Musicals an der Hauptschule Güssing, die die Abgeordneten Verena Dunst und Genosslnnen am
31.Oktober 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Gibt es die Möglichkeit einer Förderung durch das Bundesministerium für Unterricht
und kulturelle Angelegenheiten?
2. Wenn ja, an welche Stelle ist ein entsprechendes Ansuchen zu richten?
Antwort:
Dazu ist zunächst festzustellen, daß die Hauptschule Güssing als Landesschule nicht in den
Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten fällt,
sondern die Zuständigkeit beim Landesschulrat für Burgenland liegt.
Weiters werden seitens meines Ressorts grundsätzlich bundesweite Schulaktivitäten, nicht aber
einzelne Schulen gefördert. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, daß die
Möglichkeiten des Sponsoring für Schülerlnnen erleichtert wurden.
Sollte es sich beim Projekt der Hauptschule Güssing aber um ein Unterichtsprojekt im Rahmen
der Schulpartnerschaft mit Osteuropa handeln, so kann auf den Erlaß GZ. 13.122/22-1/6c/96
verwiesen werden, der im Oktober 1996 an alle Landesschulräte erging. Dieser Erlaß sieht die
finanzielle Unterstützung einer Schulpartnerschaft mit osteuropäischen Ländern vor.
Die Bundesministerin: