1388/AB XX.GP

 

An den 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Heinz Fischer

Parlament

1017 Wien

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag . Haupt und

Kollegen vom 31.Oktober 1996, Nr. 1453/J, betreffend Lockerung der

Richtlinie 92/118/EWG durch den EU-Rat, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

Zunächst darf festgestellt werden, daß dem Bundesministerium für

Land- und Forstwirtschaft keine Zuständigkeit in der umsetzung des

Gemeinschaftsrechtes auf dem Gebiet des Tierseuchenrechtes zukommt.

Die Kompetenz hiefür liegt beim Bundesministerium für Gesundheit

und Konsumentenschutz .

Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft erhielt dieses

Ratsdokument im September 1996 .

Zu den Fragen 2 und 3:

Zur Beantwortung dieser Fragen darf auf die Beantwortung der Frau

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz der an sie

gerichteten gleichlautenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage

Nr. 1454/J verwiesen werden.

Zu den Fragen 4 bis 6:

Diesbezüglich darf auf die Antwort der Frau Bundesministerin für

Gesundheit und , Konsumentenschutz der an sie gerichteten schrift-

lichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1454/J verwiesen werden. Dem

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft kommt in dieser An-

gelegenheit keine Zuständigkeit zu.

Zu Frage 7:

Es handelt sich in dieser Angelegenheit um einen Vorschlag der Kom-

mission, der im Agrarministerrat noch nicht beschlossen worden ist .

Aus diesem Grund ist noch keine Veröffentlichung der Richtlinie er-

folgt.

Zu den Fragen 8 und 9:

Für Umsetzungsmaßnahmen dieser Richtlinie in Österreich ist das

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft nicht zuständig.

Zu Frage 10:

Ich vertrete die Auffassung, daß eine effektive und rasche Umset-

zung der Vorschläge betreffend eine Kennzeichnung von Rindern,

Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen zur wiederherstellung des

Vertrauens der Verbraucher notwendig ist und bringe diese Haltung

auch bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene zum Ausdruck.

Beilage

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