1397/AB XX.GP

 

An den 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates 

Parlament

1017 Wien

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit iri Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeoi.dneten Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen vom

31. Oktober 1996, Nr. 1447/J, betreffend die Zukunft des Zollwachedienstes, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1:

Wie das füi. das Schengener Abkommen zuständige Bundesmnisterium für lnneres mitteilt,

werden aus heutiger Sicht von österi.eichischer Seite alle Voraussetzungen für die Um-

setzung des Schengener Abkommens im Juli 1997 erfüllt sein. Auf Ebene der Verti.ags-

staaten wird nach letzten Meldungen aufgrund der nunmehr aufgetretenen technischen

Probleme mit dem Schengener lnformationssystem von einer Umsetzung im Herbst des

nächsten Jahres ausgegangen.

Zu 2:

Mit dem lnki.afttreten des Schengener Dui.chführungsübereinkommens gegenüber den

Nachbarstaaten Deutschland und ltalien ist nach dem seit dem EU-Beitritt Österi.eichs

geltenden Grundsatz des freien Warenverkehrs auch dem Prinzip des freien Personen-

verkehrs Rechnung zu ti.agen.

lm Hinblick darauf sowie in Anbetracht der Erfüllung der Bestimmurigeri des Transitvertrages

werden die seit 1 . Jänner 1 995 zur Voi.nahme der Kontrollen im Straßengüterverkehr sowie

der sicherheitsbehördlichen Pei.sonenkonti.olle bestehenden Konti.ollposten geschlossen.

Das Einsatzgebiet der Zollwache im Binnengebiet der Gemeinschaft konzentriert sich somit

im wesentlichen auf die Überwachung des gesamten Warenverkehrs durch mobile Einheiten,

die schwerpunktmäßige Bekämpfung von organisierter Zollkriminalität durch Sondereinsatz-

gruppen sowie die Verfolgung von Zuwiderhandlungen durch Sondei.einsatzgruppen und

durch die Zollfahndungen.

Der personelle Bedarf für diese Eiriheiten reduziert sich entsprechend den neuen Ziel-

setzungen. Im Bereich der Außengrenze ergeben sich durch die Umsetzung des

Schengener Abkommens für die Zollwache keine direkten Auswirkungen.

Zu 3:

Tabelle nicht gescannt

Zu 4:

Bis zum Jahr 1998 wird sich der Personalbedarf dei. Zollwache auf 2.300 Bedienstete re-

duzieren. Diese Planstellen verteilen sich auf die einzelneri Finanzlandesdirektionen wie

folgt.

FLD

Wien/NÖ/B 890 - -

Oberösterreich 210

Steiermark 250

Käi.nten 290

Tirol 230

Vorarlberg 300

Salzburg 1 30

Zu 5. a),b),d),e) und j):

Nach einer Vereinbarung mit dem Bundesmiriister für lnrieres werden mit 1 . Februar 1 997

1 00 Zollwacheplanstellen im Osten des Buridesgebietes vom Bundesministerium für

Finanzen zum Bundesministerium für lnneres verlagert. Mit Stichtag 1 . März 1 997 folgen die

restlichen 35 Zollwachebeamten, die 1 995 ihren Übertritt zum Grenzdienst dei. Bundes-

gendai.merie erklärt hatten.

lm Westen Östei.i.eichs ist für 1 997 der Übertritt von insgesamt 420 Zollwachebeamten in

den Dienst der Bundesgendai.merie vorgesehen, wobei die Übertritte etappenweise iri Ober-

österi.eich und Salzburg mit 1 . April 1 997 und in Tirol mit 1 . Juli 1 997 erfolgen werden.

Die Verlagerurig der restlichen 1 16 Planstellen wird bis Mitte 1998 abgeschlossen sein.

Unter der Voraussetzung, daß sich die erfoi.derlichen 555 Zollwachebeamten füi. den Über-

tritt in die Bundesgendarmerie melden, sind Vei.setzungeri bzw. Dienstzuteilungen von Zoll-

wachebeamten in den Osten Österreichs nicht erforderlich.

Hinsichtlich der Personalmaßnahmen für die übertretenden Beamten der Zollwache ist das

Bundesministerium für lnrieres zuständig. Durch den Personaltransfer können jedenfalls die

Kosten für den Aufbau des Grenzdienstes deutlich reduziert werden.

.

Sollten in Einzelfällen Dienstzuteilungen erforderlich sein, richten sich die Kosten, die derzeit

nicht feststehen, nach den reisegebührenrechtlichen Vorschriften.

Überstellungen zur Bundesgendarmerie gegen den Willen der Beamten sind nicht beab-

sichtigt.

- -

Da der budgetschonende Aufbau des Grenzdienstes der Buridesgendarmei.ie Vorrang

haben muß, sind Umschichtungen zu anderen Verwaltungsbehörden nur punktuell vorge-

sehen.

-

Eine Vorruhestandsregelung ist aufgrund der notwendigen budgetären Einsparungs-

maßnahmen, insbesondere im Sektoi. dei. öffentlich Bediensteten, nicht möglich.

Zu 6.:

Die Oi.gane der Zollwache sind auch außei.halb der Grerizübergänge, an denen keine

Beamten des Grenzdienstes stationiert sind, insbesondere im sogenannten Grenzkontroll-

bei.eich, in die sicherheitsbehördlichen und fi.emdenrechtlichen Agenden miteinbezogen.

lm Bei.eich der Kontrolle des Sti.aßerivei.kehrs wui.de den Organen der Zollwache die Voll-

ziehung des Kraftfahrgesetzes für das gesamte Bundesgebiet übertrageri. Eine

entsprechende Regelung erfolgt für die an Grenzübergängen tätigen Zollwachebeamten in

der Straßenverkehrsordnung. Der Gesetzesaufti.ag zur Konti.olle der Mautvignetten im

Rahmen des Bundesstraßenfirianzierungsgesetzes durch die Zollwache wurde vor kurzem

vom Nationalrat beschlossen, ebenso die Kontrolle der ÖKO-Punkte. Eine analoge Regelung

für die Bestimmungen des Gefahrengutgesetzes-Straße befindet sich in Begutachtung. Die

Überwachung aller Verbote und Beschränkungen ist als wesentlicher Aufgabenbereich der

Zollverwaltung im Zollrechts-Durchführungsgesetz verankert.

Da der Zollverwaltung in Verantwortung für das gesamte Zollgebiet der Europäischen Union,

aber auch in Wahrnehmung zahlreicher nationaler Bestimmungen auf dem Sektor Waren-

verkehr ein breites Feld an Aufgaben zukommt, ist nicht an die Übernahme untypischer

Agenden wie die Kontrolle der illegalen Beschäftigung odei. die Durchführung von Exe-

kutionen gedacht, da dafür auch nicht ausi.eichend Personal zur Verfügung stünde.

Zu 7. und 8.:

1 994 bis 1 996 wurden für die Zollwache neu aufgenommen:

FLD 1 994 1 995 1 996

Wien/NÖ/B 39 53 74

Steiermark 8 1 5 20

Kärnten 2 - 15

s -----

Allein in den Jahren 1 994 bis 1 996 wurden irisgesamt etwa 1 .040 Zollwacheplanstellen fOr

den Aufbau des Grenzdieristes durch Verlagerurig (Übertritte) in den Planstelleribereich des

Bundesministeriums für lnneres abgebaut und der Personalstand auf ein noch vertretbares

Minimum reduziert. Dadurch war bereits im heurigen Jahr im Bereich der Außengrenze ein

Fehlbestand von 21 O Beamten gegeben, der ohne begleitende organisatorische Maß-

nahmen die Erfüllung der gesetzlichen Aufträge konkret gefährdet hätte. Eine Einschränkurig

dei. Ölfnungszeiten von Zollämtei.n wäre eine zwangsläufige Folge gewesen. Es ist daher

zwingend notweridig, die zusätzlich durch Pensionierung freiwerdenden Planstellen zum Teil

nachzubesetzen.

Um den geoi.dneten Vollzug der Bestimmungen des österreichischen und europäischen Zoll-

rechts an der Außengrenze zu gewähi.leisten, mußten die Nachbesetzungen erfolgen.

Versetzungen von Zollwachebeamten aus dem Westen an die Außengrenze waren aufgrund

dei. dortigen Aufgabenstellung bei den Kontrollposten nicht möglich.

Zur Einhaltung der budgetären Vorgaben ist in meinem Ressort eine Arbeitsgi.uppe ein-

gerichtet, die Vorschläge für Umstrukturierungsmaßnahmen im Bereich der gesamten

Finanzverwaltung ausai.beiten soll. Die Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit entspi.echende

Lösungsansätze.

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