1397/AB XX.GP
An den
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit iri Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeoi.dneten Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen vom
31. Oktober 1996, Nr. 1447/J, betreffend die Zukunft des Zollwachedienstes, beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1:
Wie das füi. das Schengener Abkommen zuständige Bundesmnisterium für lnneres mitteilt,
werden aus heutiger Sicht von österi.eichischer Seite alle Voraussetzungen für die Um-
setzung des Schengener Abkommens im Juli 1997 erfüllt sein. Auf Ebene der Verti.ags-
staaten wird nach letzten Meldungen aufgrund der nunmehr aufgetretenen technischen
Probleme mit dem Schengener lnformationssystem von einer Umsetzung im Herbst des
nächsten Jahres ausgegangen.
Zu 2:
Mit dem lnki.afttreten des Schengener Dui.chführungsübereinkommens gegenüber den
Nachbarstaaten Deutschland und ltalien ist nach dem seit dem EU-Beitritt Österi.eichs
geltenden Grundsatz des freien Warenverkehrs auch dem Prinzip des freien Personen-
verkehrs Rechnung zu ti.agen.
lm Hinblick darauf sowie in Anbetracht der Erfüllung der Bestimmurigeri des Transitvertrages
werden die seit 1 . Jänner 1 995 zur Voi.nahme der Kontrollen im Straßengüterverkehr sowie
der sicherheitsbehördlichen Pei.sonenkonti.olle bestehenden Konti.ollposten geschlossen.
Das Einsatzgebiet der Zollwache im Binnengebiet der Gemeinschaft konzentriert sich somit
im wesentlichen auf die Überwachung des gesamten Warenverkehrs durch mobile Einheiten,
die schwerpunktmäßige
Bekämpfung von organisierter Zollkriminalität durch Sondereinsatz-
gruppen sowie die Verfolgung von Zuwiderhandlungen durch Sondei.einsatzgruppen und
durch die Zollfahndungen.
Der personelle Bedarf für diese Eiriheiten reduziert sich entsprechend den neuen Ziel-
setzungen. Im Bereich der Außengrenze ergeben sich durch die Umsetzung des
Schengener Abkommens für die Zollwache keine direkten Auswirkungen.
Zu 3:
Tabelle nicht gescannt
Zu 4:
Bis zum Jahr 1998 wird sich der Personalbedarf dei. Zollwache auf 2.300 Bedienstete re-
duzieren. Diese Planstellen verteilen sich auf die einzelneri Finanzlandesdirektionen wie
folgt.
FLD
Wien/NÖ/B 890 - -
Oberösterreich 210
Steiermark 250
Käi.nten 290
Tirol 230
Vorarlberg 300
Salzburg 1 30
Zu 5. a),b),d),e) und j):
Nach einer Vereinbarung mit dem Bundesmiriister für lnrieres werden mit 1 . Februar 1 997
1 00 Zollwacheplanstellen im Osten des
Buridesgebietes vom Bundesministerium für
Finanzen zum Bundesministerium für lnneres verlagert. Mit Stichtag 1 . März 1 997 folgen die
restlichen 35 Zollwachebeamten, die 1 995 ihren Übertritt zum Grenzdienst dei. Bundes-
gendai.merie erklärt hatten.
lm Westen Östei.i.eichs ist für 1 997 der Übertritt von insgesamt 420 Zollwachebeamten in
den Dienst der Bundesgendai.merie vorgesehen, wobei die Übertritte etappenweise iri Ober-
österi.eich und Salzburg mit 1 . April 1 997 und in Tirol mit 1 . Juli 1 997 erfolgen werden.
Die Verlagerurig der restlichen 1 16 Planstellen wird bis Mitte 1998 abgeschlossen sein.
Unter der Voraussetzung, daß sich die erfoi.derlichen 555 Zollwachebeamten füi. den Über-
tritt in die Bundesgendarmerie melden, sind Vei.setzungeri bzw. Dienstzuteilungen von Zoll-
wachebeamten in den Osten Österreichs nicht erforderlich.
Hinsichtlich der Personalmaßnahmen für die übertretenden Beamten der Zollwache ist das
Bundesministerium für lnrieres zuständig. Durch den Personaltransfer können jedenfalls die
Kosten für den Aufbau des Grenzdienstes deutlich reduziert werden.
.
Sollten in Einzelfällen Dienstzuteilungen erforderlich sein, richten sich die Kosten, die derzeit
nicht feststehen, nach den reisegebührenrechtlichen Vorschriften.
Überstellungen zur Bundesgendarmerie gegen den Willen der Beamten sind nicht beab-
sichtigt.
- -
Da der budgetschonende Aufbau des Grenzdienstes der Buridesgendarmei.ie Vorrang
haben muß, sind Umschichtungen zu anderen Verwaltungsbehörden nur punktuell vorge-
sehen.
-
Eine Vorruhestandsregelung ist aufgrund der notwendigen budgetären Einsparungs-
maßnahmen, insbesondere im Sektoi. dei. öffentlich Bediensteten, nicht möglich.
Zu 6.:
Die Oi.gane der Zollwache sind auch außei.halb der Grerizübergänge, an denen keine
Beamten des Grenzdienstes stationiert sind, insbesondere im sogenannten Grenzkontroll-
bei.eich, in die sicherheitsbehördlichen und fi.emdenrechtlichen Agenden miteinbezogen.
lm Bei.eich der Kontrolle des Sti.aßerivei.kehrs wui.de den Organen der Zollwache die Voll-
ziehung des Kraftfahrgesetzes für das gesamte Bundesgebiet übertrageri. Eine
entsprechende Regelung erfolgt für die an Grenzübergängen tätigen Zollwachebeamten in
der Straßenverkehrsordnung. Der Gesetzesaufti.ag zur Konti.olle der Mautvignetten im
Rahmen des Bundesstraßenfirianzierungsgesetzes durch die Zollwache wurde vor kurzem
vom Nationalrat beschlossen, ebenso die Kontrolle der ÖKO-Punkte. Eine analoge Regelung
für die Bestimmungen des Gefahrengutgesetzes-Straße befindet sich in Begutachtung. Die
Überwachung aller Verbote und Beschränkungen ist als wesentlicher Aufgabenbereich der
Zollverwaltung im Zollrechts-Durchführungsgesetz verankert.
Da der Zollverwaltung in Verantwortung für das gesamte Zollgebiet der Europäischen Union,
aber auch in Wahrnehmung zahlreicher nationaler Bestimmungen auf dem Sektor Waren-
verkehr ein breites Feld an Aufgaben zukommt, ist nicht an die Übernahme untypischer
Agenden wie die Kontrolle der illegalen Beschäftigung odei. die Durchführung von Exe-
kutionen gedacht, da dafür auch nicht ausi.eichend Personal zur Verfügung stünde.
Zu 7. und 8.:
1 994 bis 1 996 wurden für die Zollwache neu aufgenommen:
FLD 1 994 1 995 1 996
Wien/NÖ/B 39 53 74
Steiermark 8 1 5 20
Kärnten 2 - 15
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Allein in den Jahren 1 994 bis 1 996 wurden irisgesamt etwa 1 .040 Zollwacheplanstellen fOr
den Aufbau des Grenzdieristes durch Verlagerurig (Übertritte) in den Planstelleribereich des
Bundesministeriums für lnneres abgebaut und der Personalstand auf ein noch vertretbares
Minimum reduziert. Dadurch war bereits im
heurigen Jahr im Bereich der Außengrenze ein
Fehlbestand von 21 O Beamten gegeben, der ohne begleitende organisatorische Maß-
nahmen die Erfüllung der gesetzlichen Aufträge konkret gefährdet hätte. Eine Einschränkurig
dei. Ölfnungszeiten von Zollämtei.n wäre eine zwangsläufige Folge gewesen. Es ist daher
zwingend notweridig, die zusätzlich durch Pensionierung freiwerdenden Planstellen zum Teil
nachzubesetzen.
Um den geoi.dneten Vollzug der Bestimmungen des österreichischen und europäischen Zoll-
rechts an der Außengrenze zu gewähi.leisten, mußten die Nachbesetzungen erfolgen.
Versetzungen von Zollwachebeamten aus dem Westen an die Außengrenze waren aufgrund
dei. dortigen Aufgabenstellung bei den Kontrollposten nicht möglich.
Zur Einhaltung der budgetären Vorgaben ist in meinem Ressort eine Arbeitsgi.uppe ein-
gerichtet, die Vorschläge für Umstrukturierungsmaßnahmen im Bereich der gesamten
Finanzverwaltung ausai.beiten soll. Die Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit entspi.echende
Lösungsansätze.
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