140/AB
Schriftliche Anfrage an den
Angelegenheiten betreffend
mögliche Unterwanderung der
Ministerien durch die Organisation
SCIENTOLOGY (Nr. 199/J-NR/1996
vom 28. Februar 1996)
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde haben am 28. Februar 1996 unter der Nr. 199/J-NR/1996 eine schriftliche parlamentarische Anfrage an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
111. Liegen Ihnen Informationen vor, wonach Mitglieder bzw. Anhänger von scientology im Bereich Ihres Ministeriums tätig sind?
2. Sehen Sie die Möglichkeit einer Unterwanderung Ihres Ministeriums durch Mitglieder von destruktiven Kulten oder pseudoreligiösen Sekten? Haben Sie Vorkehrungen gegen eine derartige Unterwanderung getroffen, und wenn ja, weiche?
3. Ist die Fa.Topcall auch im Bereich Ihres Ministeriums "als Vertreiber von EDV-Hard- und Software tätig geworden?
a) Wenn ja, können Sie den Umfang der Dienstleistungen bzw. Verträge mit Topcall präzisieren?
b) Sind Verträge mit der Fa. Topcall noch aufrecht bzw. wurden Verträge gelöst?
c) Sind in Ihrem Ministerium Fax-Server der Fa. Topcall in Verwendung?
4. Inwiefern sind Ihre ADV-Anlagen bzw. EDV-gestützten Daten gegen eine mißbräuchliche Verwendung durch Außenstehende gesichert?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Mir liegen weder Informationen des Inhaltes vor, daß Mitglieder bzw. Anhänger von Scientology im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten tätig sind, noch Informationen dahingehend, daß derzeit die Gefahr einer Unterwanderung des von mir geleiteten Ressorts durch Mitglieder von destruktiven Kulten oder pseudoreligiösen Sekten besteht.
Zur Frage 3:
Bezüglich der Fa. TOPCALL und des in der Einleitung der vorliegenden Anfrage hergestellten Bezugs zu SCIENTOLOGY verweise ich auf die Beantwortung der praktisch gleichlautenden Anfrage Nr. 197/J-NR/1996 durch den Herrn Bundeskanzler.
Zwischen dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und der Fa. TOPCALL bestehen keine Geschäftsbeziehungen; die Detailfragen zu lit. a, b und c der Frage 3 der Anfrage Nr. 199/J-NR/1996 kann ich deshalb jeweils mit "nein" beantworten.
./3
Zur Frage 4:
Die Maßnahmen zum Schutz der EDV-Anlagen bzw. der EDV-gestützten Daten im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entsprechen - auch nach Auffassung des im Bundeskanzleramt eingerichteten ADV-Koordinationskomitees - dem derzeitigen Stand der Technik. Diesbezüglich bitte ich um Verständnis dafür, daß ich keine Details der zum Schutz gegen eine mißbräuchliche Verwendung durch Außenstehende ressortintern getroffenen Maßnahmen bekanntgeben kann.
Der Bundesminister
für auswärtige Angelegenheiten: