140/AB

 

                  

                   Schriftliche Anfrage an den                                                                               

                   Angelegenheiten betreffend                                                                                   

               mögliche Unterwanderung der

                   Ministerien durch die Organisation                                                               

               SCIENTOLOGY (Nr. 199/J-NR/1996

                   vom 28. Februar 1996)

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde haben am 28.  Februar 1996 unter der Nr. 199/J-NR/1996 eine schriftliche parlamentarische Anfrage an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

111.        Liegen Ihnen Informationen vor, wonach Mitglieder bzw.  Anhänger von scientology im Bereich Ihres Ministeriums tätig sind?

 

2.       Sehen Sie die Möglichkeit einer Unterwanderung Ihres Ministeriums durch Mitglieder von destruktiven Kulten oder pseudoreligiösen Sekten?  Haben Sie Vorkehrungen gegen eine derartige Unterwanderung getroffen, und wenn ja, weiche?

 

3.       Ist die Fa.Topcall auch im Bereich Ihres Ministeriums "als Vertreiber von EDV-Hard- und Software tätig geworden?

a)       Wenn ja, können Sie den Umfang der Dienstleistungen bzw.  Verträge mit Topcall präzisieren?

 

b)      Sind Verträge mit der Fa.  Topcall noch aufrecht bzw. wurden Verträge gelöst?

 

c)       Sind in Ihrem Ministerium Fax-Server der Fa.  Topcall in Verwendung?

 

4.       Inwiefern sind Ihre ADV-Anlagen bzw.  EDV-gestützten Daten gegen eine mißbräuchliche Verwendung durch Außenstehende gesichert?"

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Mir liegen weder Informationen des Inhaltes vor, daß Mit­glieder bzw.  Anhänger von Scientology im Bereich des Bundes­ministeriums für auswärtige Angelegenheiten tätig sind, noch Informationen dahingehend, daß derzeit die Gefahr einer Unter­wanderung des von mir geleiteten Ressorts durch Mitglieder von destruktiven Kulten oder pseudoreligiösen Sekten besteht.

 

 

Zur Frage 3:

 

Bezüglich der Fa.  TOPCALL und des in der Einleitung der vor­liegenden Anfrage hergestellten Bezugs zu SCIENTOLOGY verweise ich auf die Beantwortung der praktisch gleichlautenden Anfrage Nr. 197/J-NR/1996 durch den Herrn Bundeskanzler.

 

Zwischen dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und der Fa.  TOPCALL bestehen keine Geschäftsbeziehungen; die Detailfragen zu lit. a, b und c der Frage 3 der Anfrage Nr. 199/J-NR/1996 kann ich deshalb jeweils mit "nein" beantworten.

 

 

 

./3

 

Zur Frage 4:

 

Die Maßnahmen zum Schutz der EDV-Anlagen bzw. der EDV-ge­stützten Daten im Bundesministerium für auswärtige Angelegen­heiten entsprechen - auch nach Auffassung des im Bundes­kanzleramt eingerichteten ADV-Koordinationskomitees - dem derzeitigen Stand der Technik.  Diesbezüglich bitte ich um Verständnis dafür, daß ich keine Details der zum Schutz gegen eine mißbräuchliche Verwendung durch Außenstehende ressort­intern getroffenen Maßnahmen bekanntgeben kann.

 

 

 

Der Bundesminister

für auswärtige Angelegenheiten: